Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

I.2.5. Verkehrserschließung

Der Änderungsbereich des geltenden Bebauungsplans befindet sich unmittelbar an der Ahrensfelder Chaussee, so dass die Haupterschließung des Areals grundsätzlich gesichert ist. Die Zufahrtsmöglichkeiten sollen über die Straße „Henriette-Herz-Allee“ und dem „Karl-Philipp-Moritz-Weg gesichert werden. Zusätzlich ist eine lange Erschließungsachse innerhalb des Quartiers vorgesehen.

Eine weiterführende Untersuchung zu den Verkehrsbelastungen auf der Ahrensfelder Chaussee und den vorhandenen sowie zukünftigen Knotenpunkten findet aktuell im Rahmen einer verkehrstechnischen Betrachtung statt.

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet befinden sich die Bushaltestelle Am Gehrensee sowie die S-Bahn-Haltestelle Ahrensfelde, so dass eine sehr gute Anbindung an den überörtlichen Nahverkehr sichergestellt ist.

Entlang der südlichen Grenze verläuft ein breiter kombinierter Fuß- und Radweg, so dass gute Grundlagen für eine fußläufige Erreichbarkeit und auch mit dem Rad gegeben sind. Im Zuge der Entwicklung wird entlang der Straße Am Gehrensee ein breiter Bereich für Fuß- und Radfahrer vorgesehen, so dass die Attraktivität weiter gesteigert werden kann. Die Erschließung des neuen Quartiers wird eine innere Erschließung vorweisen, die durch Grün- und Freiräume ergänzt wird.

Vorgesehen ist außerdem, eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung in Richtung des Gehrensee zu sichern, um diesen Naherholungsort gut erreichen zu können.

I.2.6. Technische Infrastruktur

Das gesamte Wohngebiet befindet sich bereits in der Entwicklung und Teilbereiche des Wohnquartiers, die der Bebauungsplan XXII-39 zum Inhalt hat, sind bereits bewohnt. Die technische Infrastruktur kann somit als gesichert angesehen werden.

I.2.7. Denkmalschutz

Für das Plangebiet sind in der Denkmalliste Berlins (Stand vom 05.05.2021) keine Bau-, Boden oder Gartendenkmale eingetragen. Nach Hinweis des Fachgebietes Archäologische Denkmalpflege des Landesdenkmalamtes Berlin ist jedoch das Auftreten von Bodendenkmalen zu erwarten, da sich in der Nachbarschaft (Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße 115) eine archäologische Fundstelle befindet. Baumaßnahmen sollen daher vor Beginn dem Landesdenkmalamt angezeigt werden.

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