Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

I.3.4 Stadtentwicklungsplanungen

Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 20301

Der Stadtentwicklungsplan stellt eine Konkretisierung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit Leitbild und Zielsetzung dar. Berlins Bevölkerung wächst jährlich um die Größenordnung einer Mittelstadt. Dies erfordert eine aktuelle, der Bevölkerungsentwicklung angepasste Stadtentwicklungsplanung. Letztmalig wurde der Stadtentwicklungsplan in 2019 überarbeitet und in der Fassung Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 durch den Senat beschlossen. Zielsetzung dabei ist es festzustellen, wieviel Bedarf an Wohnungen besteht, wie viel Neubau benötigt wird und wo geeignete Potenziale zu finden sind. Für eine bedarfsgerechte und ausreichende Flächenvorsorge im Bereich Wohnungsbau werden Schwerpunkträume in der Stadt festgelegt. In den genannten Schwerpunkträumen soll die Entwicklung vorrangig vorgenommen werden. Der Stadtentwicklungsplan unterscheidet vier Schwerpunkte der Stadtentwicklung:

  • 14 Neue Stadtquartiere
  • Wohnungsneubaustandorte ab 200 Wohneinheiten
  • Weiterentwicklung bestehender Siedlungen (Siedlungen der Priorität I)
  • Städtebaufördergebiete und soziale Erhaltungsgebiete.

Inhaltlich sind 8 Leitlinien für eine sozial gerechte, innovative und umweltverträgliche Stadtentwicklung formuliert worden, die auch die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigen soll:

  • sozial und funktional vielfältige Quartiere schaffen und erhalten
  • kompakte Stadt lebenswert gestalten und ausbauen
  • Stadtentwicklung integriert betreiben
  • baukulturelle und städtebauliche Qualität sicherstellen
  • Siedlungsstruktur im regionalen Kontext weiterentwickeln
  • bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen und bewahren
  • Stadtentwicklung ökologisch und klimagerecht gestalten
  • Stadtentwicklung als partizipativen Prozess der Stadtgesellschaft betreiben

Der Geltungsbereich wird im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 als Wohnungsneubaupotenziale ab 200 Wohneinheiten aufgeführt. Somit folgt die Änderung des Bebauungsplanes der Zielsetzung der Stadtentwicklungsplanung und unterstützt die Schaffung neuer Wohnungen, um den großen Bedarf von ca. 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 in Berlin decken zu können.

Den definierten Leitthemen wird dabei ebenfalls gefolgt. Durch unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien sowie der Sicherung von Daseinsvorsorgeeinrichtungen, z.B. zur Errichtung einer Kindertagesstätte oder die planungsrechtliche Sicherung der das Wohnen nicht störenden Gewerbebetriebe oder kleinteilige Einzelhandelsnutzungen, kann ein funktional vielfältiges Quartier entstehen, dass aber als Hauptthema die Schaffung von Wohnraum besitzt. Eine kompakte stadträumliche Struktur und aufeinander abgestimmte Architektur bei gleichzeitiger Sicherung von attraktiven Freiflächen zwischen den Gebäuden, sichert den Anspruch einer kompakten und lebenswerten Quartiersstruktur. Von einer integrierten Lage kann gesprochen werden, da im Umfeld bereits Siedlungsflächen vorhanden sind bzw. sich aktuell in der Entwicklung befinden und sich der Geltungsbereich als ein letztes Entwicklungsgebiet in Bezug auf das gesamte Quartier darstellt. Durch die Gliederung der Gebäudekubatur, der Sicherung unterschiedlicher Höhen der Gebäude bzw. Geschossigkeit, die eine Dominate am Eingangsbereich definiert und sich in den Innenblockbereich auf bis zu 3 Geschosse reduziert und an den Plangebietsrändern gleichzeitig eine klar definierbar stadträumliche Kante ausgebildet wird, können städtebauliche Qualitäten gesichert werden. Im Zuge der Umsetzung des „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ werden die prozentualen Anforderungen an die Verteilung von Wohnungsgrößen und einer entsprechenden Angebotsstruktur berücksichtigt und so die Möglichkeiten für unterschiedliche Angebote geschaffen.

Auszug aus dem Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (o.M.) Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

I.3.5 Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen

Weitere vom Senat beschossene städtebauliche Planungen haben auf den betrachtenden Standort keine Auswirkungen bzw. geben keinen weiterführenden Entwicklungsrahmen für den Bereich entlang der Ahrensfelder Chaussee vor.

I.3.6 Bereichsentwicklungsplanung

Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes wird im Bereichsentwicklungsplan Hohenschönhausen-Landschaftsraum in Berlin Lichtenberg, die von der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.2011 beschlossen wurde, behandelt. Dieser stellt die zentralen Aussagen des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes XXII-39 dar. Entlang der Ahrensfelder Chaussee wird somit eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen und innerhalb der zweiten Tiefe des Plangebietes eine gemischte Nutzung aufgezeigt. Weiterhin ist die Aussage vorhanden, dass eine Grünverbindung und eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Straße „Am Gehrensee“ zu berücksichtigen ist und ein Kindergartenstandort in diesem Areal zu verorten sein wird. Eine Beschreibung des Bebauungsplanes XXII-39 und der damit verbundenen Zielsetzung von ca. 600 Wohnungen wird unter Pkt. 4.1. des Bereichsentwicklungsplanes ausgeführt.

Auszug aus dem Bereichsentwicklungsplan – Themenkarte Nutzungskonzept (Quelle: Bereichsentwicklungsplan, April 2018, Planungsgemeinschaft Budach, Kohlbrenner)

Der Bereichsentwicklungsplan formuliert ebenso die Bedeutung von Fuß- und Radwegeverbindungen durch den Geltungsbereich.

Darstellung der Planungen zum Wegenetz (Quelle: Bereichsentwicklungsplan, April 2018, Planungsgemeinschaft Budach, Kohlbrenner)

Der bereits vorhandene Lebensmittelmarkt an der Ahrensfelder Chaussee, direkt östlich des Geltungsbereichs wird im Bereichsentwicklungsplan benannt. Es wird formuliert, dass eine Verbesserung der Nahversorgung planerisch durchaus vorstellbar ist. Im Sinne der Zielsetzung zur Sicherung der vorhandenen Zentrenstruktur kommen jedoch nur Einzelhandelsbetriebe in Betracht, die die vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche durch nennenswerte Kaufkraftabflüsse nicht gefährden. Eine Entwicklung und Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben werden deshalb kritisch gesehen.

Der Bereichsentwicklungsplan nimmt die Ziele des Ursprungsbebauungsplanes XXII-39 auf und stellt diese entsprechend dar. Bis auf die Anpassung der Nutzungskonzeption (Mischgebiet, Gewerbegebiet in eine Fläche für das Wohnen) bleiben weiter Inhalte des Planes erhalten. Die Wegebeziehungen bleiben unverändert, die Sicherung einer Kindertagesstätte wird ebenfalls weiterverfolgt. Es soll innerhalb der neuen Planungen auch keine Konkurrenzsituation zu bestehenden zentralen Versorgungsbereichen geschaffen werden. Eine Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben und die Ansiedlung von kleinflächigen Einzelhandelsansiedlungsmöglichkeiten sollen in den Planungen allerdings ermöglicht werden. Eine noch folgende gutachtliche Auseinandersetzung zu den Einzelhandelsthematiken wird sich mit den Auswirkungen der geplanten Entwicklungskonzeption beschäftigen.

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