I.3 Planerische Ausgangssituation
Seit der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans XXII-39 im Jahr 2005 und der Festsetzung einer Mischgebietsfläche mit Kita sowie einer Gewerbegebietsfläche hat es kein ernsthaftes Ansiedlungsinteresse mit entsprechenden Nutzungen auf diesen Flächen gegeben. Auf den anderen Flächen des Bebauungsplans XXII-39 sind auf den Flächen der allgemeinen Wohngebiete inzwischen zahlreiche Wohngebäude errichtet worden, die das Plangebiet umschließen. Aufgrund der derzeit großen Wohnungsnachfrage war es sinnvoll, die brachliegenden Flächen hinsichtlich der Machbarkeit einer Wohnnutzung zu prüfen. Hierfür hat die HOWOGE als Grundstückseigentümerin ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis u.a. die Errichtung von ca. 380 Wohnungen einschließlich einer Kita machbar sei. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der dadurch bedingten hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen hatte die HOWOGE als Eigentümerin des Grundstücks Ahrensfelder Chaussee 123/145 beantragt, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XXII-39 in eine Wohnbaufläche einzuleiten. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte in seiner Sitzung am 13.10.2021 vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung durch Beschluss entschieden, dem Antrag stattzugeben.
Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg äußerte sich zustimmend zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans am 07.01.2021. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stimmte der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 29.01.2021 zu und gab zahlreiche Hinweise, die im Verfahren beachtet und geprüft werden müssen.
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 30.03.2021 eingeleitet.