Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

I.3 Planerische Ausgangssituation

Seit der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans XXII-39 im Jahr 2005 und der Festsetzung einer Mischgebietsfläche mit Kita sowie einer Gewerbegebietsfläche hat es kein ernsthaftes Ansiedlungsinteresse mit entsprechenden Nutzungen auf diesen Flächen gegeben. Auf den anderen Flächen des Bebauungsplans XXII-39 sind auf den Flächen der allgemeinen Wohngebiete inzwischen zahlreiche Wohngebäude errichtet worden, die das Plangebiet umschließen. Aufgrund der derzeit großen Wohnungsnachfrage war es sinnvoll, die brachliegenden Flächen hinsichtlich der Machbarkeit einer Wohnnutzung zu prüfen. Hierfür hat die HOWOGE als Grundstückseigentümerin ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis u.a. die Errichtung von ca. 380 Wohnungen einschließlich einer Kita machbar sei. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der dadurch bedingten hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen hatte die HOWOGE als Eigentümerin des Grundstücks Ahrensfelder Chaussee 123/145 beantragt, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XXII-39 in eine Wohnbaufläche einzuleiten. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte in seiner Sitzung am 13.10.2021 vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung durch Beschluss entschieden, dem Antrag stattzugeben.

Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg äußerte sich zustimmend zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans am 07.01.2021. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stimmte der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 29.01.2021 zu und gab zahlreiche Hinweise, die im Verfahren beachtet und geprüft werden müssen.

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 30.03.2021 eingeleitet.

I.4 Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der Gesamtentwicklung des Areals geht ein Wettbewerbsverfahren voraus, das für das Quartier die grundsätzlichen stadträumlichen Planungsideen und Nutzungsvorstellungen definiert hat. Auf dieser Grundlage sind weiterführende hochbauliche Planungen konkretisiert und entwickelt worden. Der Bedarf an Wohnraum wurde durch die Grundstückseigentümerin der Fläche berücksichtigt und die architektonische Ausgestaltung, die die Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes darstellt, schafft unterschiedliche Wohntypologien und Angebote. Der Nachfrage kann mit der Entwicklung des Gebietes ein Angebot entgegengestellt werden.

Die Höhenentwicklung resultieren ebenfalls aus den grundsätzlichen Ideen des Wettbewerbsverfahrens und setzt diese in die Architektursprache um.

A. Begründung

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: