Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord
Begründung
II.1 Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, neuen Wohnraum im Bezirk Lichtenberg zu schaffen, um den Nachfragen ein Flächenangebot entgegenstellen zu können. Es grenzt unmittelbar an bestehende Siedlungsflächen an. Aufgrund der Lage, der Größe und dem heterogenen baulichen Umfeld besitzt das Vorhaben eine besondere städtebauliche Bedeutung. Ziel ist die Entwicklung einer eigenständigen Quartiersidentität an der Nahtstelle zwischen Stadt und Landschaft. Individuelles Wohnen soll mit einem erlebbaren und identitätsstiftenden öffentlichen Raum verbunden werden.
Das Grundgerüst zur städtebaulichen Gliederung ist bereits mit dem Ursprungsbebauungsplan entwickelt worden und wird mit der Änderung in seinen Grundzügen nicht verändert. Das Baufeld bleibt in seiner Ausdehnung unverändert, das Erschließungssystem bleibt ebenfalls bestehen und östlich des Geltungsbereichs erfolgt weiterhin die zukünftige Haupterschließung des gesamten Quartiers.
Die Zielsetzung der Änderung ist die Anpassung der baurechtlichen Festsetzungen, um den vorhandenen Bedarfen und der Nachfragestruktur gerecht zu werden. Es besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnraum in Berlin, so dass auch der Teilbereich entlang der Ahrensfelder Chaussee für eine wohnbauliche Nutzung herangezogen werden soll. Der Ursprungsbebauungsplan sieht entlang der Ahrensfelder Chaussee eine Zweiteilung des Baufeldes entlang der Ahrensfelder Chaussee vor. Direkt an die Straße angrenzend ist ein Gewerbegebiet festgesetzt und der nördliche Teil der Fläche ist als Mischgebiet in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Diese Festsetzungen stehen einer wohnbaulichen Entwicklung entgegen bzw. grenzen die geplanten Entwicklungsmöglichkeiten stark ein.
Die Planung sieht eine Entwicklung eines neuen Wohnquartiers vor. Insgesamt können mit der Entwicklung 380 Wohnungen neu geschaffen werden.
Die städtebaulichen Qualitäten können durch die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgearbeitet und in einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) gesichert werden.
II.2 Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan Berlin stellt für den Geltungsbereich eine Wohnbaufläche dar. Somit kann der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet definiert werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. eine Berichtigung ist somit nicht erforderlich.
Auszug aus dem FNP 2020 der Stadt Berlin (o.M.) Quelle: Stadt Berlin