Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung kapitelbezogen

1.1.4. Entwicklung der Planungsüberlegungen

In Berlin besteht ein erhöhter Bedarf an Wohnraum. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen bestätigen den Trend der letzten Jahre, der durch eine stetig wachsende Nachfrage nach Wohnraum gekennzeichnet war. Die erhöhte Nachfrage nach Wohnraum resultiert einerseits aus der steigenden Zahl der Einwohner, andererseits aber auch aus der stetig steigenden Zahl der Haushalte. Die erhöhte Nachfrage betrifft sowohl den Mietwohnungsbau als auch das Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch im Bezirk Pankow sollen daher geeignete Flächen als Wohnbauflächen mit der dazugehörigen grünen und sozialen Infrastruktur planungsrechtlich gesichert werden.

Die Planfläche ist seit 2014 im Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) als Wohnungsbaustandort mit einem Wohnungsbaupotenzial von 250 - 500 Wohneinheiten dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 318 wurde am 16.06.2015 vom Bezirksamt gefasst. Der B-Planvorentwurf ist Gegenstand des gefassten Aufstellungsbeschlusses und wurde in Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in Teilen erneut überarbeitet. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf berücksichtigt hierbei die Überlegungen des Vorhabenträgers zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers mit Geschoßwohnungsbau und die Einordnung von Einzelhandelsflächen an der Kopenhagener Straße im Erdgeschoss der künftigen Bebauung zur wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung.

1.1.4.1. Art des Verfahrens

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2a BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

1.2. Planinhalt und Abwägung

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