Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"
Begründung kapitelbezogen
1.2.4.1. Art der baulichen Nutzung
Mischgebiet
Das an der Kopenhagener Straße gelegene Baugebiet soll in einer Tiefe von 35 bzw. 39 Metern als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 17 Abs. 1 und 2 BauNVO).
Die geplante Festsetzung begründet sich aus dem Ziel, innerhalb des Baugebietes eine Nutzungsmischung zu gewährleisten, die sowohl der Schaffung von Wohnraum Rechnung tragen soll als auch die Stärkung der Nahversorgungsfunktion für die Wohnbevölkerung auf der im bezirklichen Zentrenkonzept bezeichneten Ergänzungsfläche innerhalb des Nahversorgungszentrums ermöglichen soll. Neben der Schaffung von Planungsrecht für die geplante Wohnnutzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ergänzung mit Verkaufsflächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mit Flächen für gastronomische, kulturelle und soziale Nutzungen Berücksichtigung finden.