Das Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow wurde vom Bezirksamt am 6. Dezember 2005 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 10 vom 3. März 2006 auf Seite 809 veröffentlicht. Derzeit wird das Zentrenkonzept überarbeitet.
Auf der Grundlage einer Bestandserhebung wurde im bezirklichen Zentrenkonzept eine grundsätzliche Strategie zum Umgang mit der Ansiedlung des Einzelhandels und eine Über-prüfung und Neubewertung der Strukturen formuliert.
Die Zentrenstruktur für den Bezirk Pankow soll sich an folgenden Zielen orientieren:
1. Die Stärkung der traditionellen Schwerpunkte und Identifikationsorte des Bezirkes sowie der zentralen Versorgungsbereiche in den Stadtteilen bzw. Ortsteilen hat Vorrang.
2. Das abgestufte Zentrensystem mit den Kategorien Hauptzentrum, Stadtteilzentrum, Ortsteilzentrum und Nahversorgungszentrum sowie Fachmarktzentrum soll es ermöglichen, in den Wohnquartieren multifunktionale zentrale Versorgungsbereiche mit ortsbildprägenden Qualitäten zu schaffen.
3. Die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung, auch für weniger mobile Bevölkerungsgruppen, mit Sortimenten des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen, soll in den Vordergrund planerischer Entscheidungen treten. Die Erreichbarkeit belebter und gemischt strukturierter Versorgungsstandorte ist ein entscheidendes Kriterium für die Lebensqualität in der Stadt.
4. Mit dem Zentrenkonzept werden Standorte als zentrale Versorgungsbereiche definiert, an denen Ansiedlungen möglich und stadtentwicklungspolitisch gewollt sind. Neue Einzelhandelsvorhaben sind innerhalb dieser Zentren zu konzentrieren. Gleichzeitig werden andere Bereiche nicht befördert, an denen keine Einzelhandelsentwicklung stattfinden soll. Das betrifft insbesondere den großflächigen Einzelhandel gem. § 11 Abs. 3 BauNVO. Einzelhandelseinrichtungen unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit werden auch außerhalb des Zentrengefüges in dem sich aus der
näheren Umgebung ergebenden Nutzungsrahmens beurteilt (§ 34 BauGB). Die Großflächigkeitsgrenze kann auch bei Funktionseinheiten mehrerer Einzelhandelsbetriebe überschritten sein. Um die Angebotsvielfalt im Nahrungs- und Genussmittelsegment zu gewährleisten, bedürfen großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, die genügend Rücksicht auf ihre Umgebung nehmen und von denen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen ausgehen, einer besonderen Betrachtung.
5. Ausweisung von städtebaulich sinnvollen Standorten für großflächige Fachmärkte, die auf Grund ihrer Besonderheiten nicht in die bestehenden Einkaufsbereiche integrierbar sind.
Der Bereich an der Kopenhagener Straße/ Hauptstraße Wilhelmsruh ist als Nahversorgungs-zentrum (NVZ) festgelegt worden. Der Arbeitsstand der aktuellen Fortschreibung des Zentrenkonzeptes bestätigt den Bereich als Nahversorgungszentrum. Der geplante Standort befindet sich auf der einzigen, verbleibenen Potenzialfläche entlang der Kopenhagener Straße bis zum S-Bahnhof Wilhelmsruh. Vorbehaltlich der Regelungen durch das aktualisierte Zentrenkonzept kann von einem Verkaufsflächenpotenzial von 2.080 m² VKF bis 2.500 m² VKF ausgegangen werden.