Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung kapitelbezogen

1.1.3.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), stellt das Plangebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche W 2 mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) bis zu 1,5 dar. Ferner ist der nordöstliche Teilbereich der Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“, der an das Landschaftsschutzgebiet Ehemaliger Mauerstreifen/ Schönholzer Heide/ Bürgerpark angrenzt, als Wohnbaufläche W 4 mit einer GFZ bis zu 0,4 dargestellt.

FNP (Flächennutzungsplan Berlin) Stand Neubekanntmachung 2015

1.1.3.3. Landschaftsprogramm (LaPro)

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 9. Juni 2011 (ABl. S. 2343), stellt auf der Grundlage des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln), vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140) die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen in den Grundzügen dar.

Bezogen auf die Planungsabsicht des Bebauungsplans 3-18 lassen sich folgende Forderungen für das Plangebiet und sein Umfeld entnehmen:

Teilplan Biotop- und Artenschutz

Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen

Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten, außerordentlich hohen biotischen Vielfalt,

Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung,

Extensivierung der Pflege in Teilen von Grün- und Parkanlagen,

Entwicklung des gebietstypischen Baumbestands (bes. großkronige Parkbäume in Siedlungen und Obstbäume in Kleingärten),

Verbesserung der Biotopqualität in Großsiedlungen und

Erhalt wertvoller Biotope und Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen bei Siedlungserweiterungen und Nachverdichtungen.

Artenreservoire/ Verbindungsbiotope

vorrangige Entwicklung der Verbindungsfunktion für sonstige Arten (Grünzüge, Bahnböschungen, breite unbefestigte Straßenränder) und

Pflege und Entwicklung von vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen.

Teilplan Erholung und Freiraumnutzung

Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen,

Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung,

Entwicklung von Wegeverbindungen,

Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung und

Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden.

Versorgung mit öffentlichen Freiflächen: Nicht versorgt – versorgt,

Anforderungen an den öffentlichen Freiraum unter Berücksichtigung sozialräumlicher und demographischer Daten: Sehr hoch – niedrig sowie

privater/ halböffentlicher Freiraum: minimal - hoher privater Freiraum.

Sicherung und Verbesserung vorhandener Freiräume:

Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen,

Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum und

Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.

Teilplan Landschaftsbild

Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung,

Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraum-zusammenhänge (Volksparks, Gartenplätze, Siedlungsbereiche der 20er und 30er Jahre),

Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Leitbaumarten in den Großsiedlungen,

Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dach- und Wandbegrünung, Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen),

Beseitigung von Landschaftsbeeinträchtigungen und

Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünte Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterung.

Teilplan Naturhaushalt/ Umweltschutz

Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof- und Wandbegrünung),

Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung,

Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes,

Dezentrale Regenwasserversickerung und

Förderung emissionsarmer Heizsysteme.

Überwachungs- und Sanierungsschwerpunkte, nicht kanalisiertes Siedlungsgebiet

Kanalisierung des Schmutzwassers,

Versickerung des Regenwassers und

Kanalisierung des Regenwassers nur in begründeten Einzelfällen.

Anforderungen für Naturgüter, Vorranggebiet Klimaschutz

Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume,

Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und

Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.

1.1.3.4. Stadtentwicklungsplanungen

Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2025

Der Stadtentwicklungsplan Wohnen ist am 8. Juli 2014 vom Berliner Senat beschlossen worden. Er benennt die stadtentwicklungs‐ und wohnungspolitischen Leitlinien und Ziele sowie Strategien und Handlungsfelder für die Neubau‐ und Bestandsentwicklung bis 2025. Er bildet damit den Rahmen für die zeitlich folgenden Maßnahmen und Instrumente. Dabei gilt es, die Vielfalt der Wohnquartiere Berlins im Auge zu behalten und teilräumlich unterschiedliche Strategien zu entwickeln. Der StEP Wohnen 2025 zeigt die größeren Flächenpotenziale für Wohnungsneubau in der Stadt, trifft Aussagen zum erforderlichen Umfang des Wohnungsneubaus und zu seiner Verteilung in der Stadt. Er ist Grundlage für die Umsetzung angebots‐ und nachfragegerechter wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen. An ihm orientiert sich die mittel‐ und langfristige Programmplanung der Wohnungspolitik. Er ist gleichzeitig Orientierungsrahmen für die Bauleitplanungen und gemäß § 1 Abs.  6 Nr.11 BauGB zu berücksichtigen.

Das Plangebiet ist im StEP Wohnen 2025 verankert und wird als Wohnungsbaustandort mit 250 bis zu 500 Wohneinheiten und einer Realisierungseinschätzung bis 2025 dargestellt.

Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 3, Zentrenkonzept

Der Stadtentwicklungsplan Zentren 3 wurde mit Senatsbeschluss vom 5. April 2011 beschlossen. Vorrangige stadtentwicklungsplanerische Ziele sind:

Die Erhaltung und Stärkung der städtischen Zentren,

die Sicherung einer flächendeckenden und wohnungsnahen Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet sowie

die stadt- und zentrenverträgliche Integration großflächiger Einzelhandelseinrichtungen.

Wichtig für Berlin und seine Zentrenstruktur sind,

Nahversorgungssortimente wie Lebensmittelangebote wohnungsnah zu sichern und zu entwickeln,

Angebote wie Bekleidung, Bücher und Haushaltswaren als zentrenrelevante Sortimente in den städtischen Zentren zu halten und für sie neue Perspektiven zu schaffen sowie

Fachmärkten, wie Möbelhäuser, Baumärkte und Gartencenter, die sich aufgrund ihrer Flächenansprüche vielfach nicht in die gewachsenen Zentren integrieren lassen, Komplementärstandorte anzubieten.

Der Ortsteil Wilhelmsruh ist als Nahversorgungszentrum nicht Bestandteil der Hierarchie des StEP Zentren 3. Der StEP benennt jedoch Orientierungswerte für Nahversorgungszentren, die bei bis zu 5.000 m² Verkaufsfläche liegen.

Südöstlich, in ca. 3 km Entfernung (Luftlinie), befindet sich das nächstgelegene Hauptzentrum Pankow. Darüber hinaus befinden sich mehrere Zentren des Bezirks Reinickendorf im Umkreis. Nordwestlich des Plangebietes befinden sich das Stadtteilzentrum „Märkisches Zentrum“ und das Ortsteilzentrum „Am S-Bahnhof Wittenau“. Südlich des Plangebietes befindet sich das Ortsteilzentrum „Residenzstraße/Markstraße“.

Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr

Der StEP Verkehr wurde mit Senatsbeschluss vom 29.03.2011 beschlossen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-18 ist die Kopenhagener Straße als Straße der Stufe III, örtliche Straßenverbindung, eingestuft.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: