Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 9. Juni 2011 (ABl. S. 2343), stellt auf der Grundlage des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln), vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140) die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen in den Grundzügen dar.
Bezogen auf die Planungsabsicht des Bebauungsplans 3-18 lassen sich folgende
Forderungen für das Plangebiet und sein Umfeld entnehmen:
Teilplan Biotop- und Artenschutz
Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen
Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten, außerordentlich hohen biotischen Vielfalt,
Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung,
Extensivierung der Pflege in Teilen von Grün- und Parkanlagen,
Entwicklung des gebietstypischen Baumbestands (bes. großkronige Parkbäume in Siedlungen und Obstbäume in Kleingärten),
Verbesserung der Biotopqualität in Großsiedlungen und
Erhalt wertvoller Biotope und Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen bei Siedlungserweiterungen und Nachverdichtungen.
Artenreservoire/ Verbindungsbiotope
vorrangige Entwicklung der Verbindungsfunktion für sonstige Arten (Grünzüge, Bahnböschungen, breite unbefestigte Straßenränder) und
Pflege und Entwicklung von vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen.
Teilplan Erholung und Freiraumnutzung
Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen,
Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung,
Entwicklung von Wegeverbindungen,
Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung und
Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden.
Versorgung mit öffentlichen Freiflächen: Nicht versorgt – versorgt,
Anforderungen an den öffentlichen Freiraum unter Berücksichtigung sozialräumlicher und demographischer Daten: Sehr hoch – niedrig sowie
privater/ halböffentlicher Freiraum: minimal - hoher privater Freiraum.
Sicherung und Verbesserung vorhandener Freiräume:
Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen,
Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum und
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.
Teilplan Landschaftsbild
Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung,
Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraum-zusammenhänge (Volksparks, Gartenplätze, Siedlungsbereiche der 20er und 30er Jahre),
Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Leitbaumarten in den Großsiedlungen,
Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dach- und Wandbegrünung, Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen),
Beseitigung von Landschaftsbeeinträchtigungen und
Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünte Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterung.
Teilplan Naturhaushalt/ Umweltschutz
Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof- und Wandbegrünung),
Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung,
Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes,
Dezentrale Regenwasserversickerung und
Förderung emissionsarmer Heizsysteme.
Überwachungs- und Sanierungsschwerpunkte, nicht kanalisiertes Siedlungsgebiet
Kanalisierung des Schmutzwassers,
Versickerung des Regenwassers und
Kanalisierung des Regenwassers nur in begründeten Einzelfällen.
Anforderungen für Naturgüter, Vorranggebiet Klimaschutz
Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume,
Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und
Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.