1.1.2.8. Altlasten
Im Rahmen einer Vorabfrage/ Voruntersuchung für einen Aufstellungsbeschluss als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (318 VE) erfolgte im Jahr 2012 ein Stellungnahmeersuchen an das Umwelt- und Naturschutzamt. Dem Stadtentwicklungsamt wurden folgende Hinweise und Informationen zum Bodenschutz gegeben:
Innerhalb des Plangebietes befindet sich die altlastenverdächtige Fläche 8914. Die langjährige gewerbliche Nutzung der Katasterfläche u.a. als KfzWerkstatt, Lackiererei und Baustofflager hat zur Einstufung als Verdachtsfläche geführt. Boden- und Grundwasseruntersuchungen sind Anfang der 1990er Jahre durchgeführt worden, allerdings entsprechen sie nicht den heutigen Anforderungen der Bodenschutzverordnung (BBodSchV). Trotzdem liefern die Untersuchungen erste Anhaltspunkte sowie Aussagen zu den Untergrundverhältnissen.
Die Fläche ist geologisch dem WarschauBerlinerUrstromtal mit einer Randlage zur Barnim Hochfläche zuzuordnen. Das Grundwasser steht ab etwa 1,5 m unter Geländeoberkante (GOK) an. Die Bodenuntersuchungen zeigten eine Aufschüttungsschicht in einer Mächtigkeit von ca. 0,2 m - 1,2 m, bestehend aus Sand mit Beimengungen an Ziegelbruch. In der darunter liegenden Schicht sind Faulschlammablagerungen bzw. schluffige Feinsande vorhanden. Die in der Untersuchung erfassten Schadstoffparameter zeigten für den Boden eine Überschreitung von Vorsorgewerten für Cd, Hg, Cu und Pb und waren sonst weitgehend unauffällig. Die Untersuchungen des Grundwassers wiesen erhöhte Gehalte an Pb, Cu und Zn aus, wobei eine Kontamination durch das verwendete Ausbaumaterial für die Brunnen nicht ausgeschlossen werden kann. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es keinerlei Anhaltspunkte gibt, die auf größere Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen hindeuten – sie können allerdings auch nicht anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ausgeschlossen werden.
Es wurde empfohlen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchzuführen.
Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches werden die zuständigen Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, Stellung zu nehmen, um im weiteren Planverfahren aktuelle Daten zur Altlastensituation im gesamten Geltungsbereich zur Verfügung zu stellen.