Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung kapitelbezogen

1.3.5. Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren ermittelt und ergänzt.

Ein Großteil der Kosten für die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans wird nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vom Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommen werden. Die erforderliche Zustimmungserklärung von Seiten des Vorhabenträgers, d.h. die Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, liegt dem Stadtentwicklungsamt des Bezirkes Pankow von Berlin seit 24.11.2014 vor. Damit wurde die Bereitschaft zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erklärt.

Darüber hinaus entstehen Kosten für die geplante Verlängerung der Straße 33 zur Anbindung der Siedlung vor Schönholz an die Kopenhagener Straße, die voraussichtlich vom Bezirksamt Pankow von Berlin zu tragen sind. Diese bestehen im Wesentlichen im Grunderwerb der derzeit in Privatbesitz befindlichen ehemaligen Kleingartenflächen und in der Herstellung der Erschließungsanlage, soweit sie nicht dem Vorhabenträger angelastet werden können. Diese Kosten sollen im weiteren Verfahren unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes weiter konkretisiert werden, damit eine entsprechende Vorsorge im Rahmen der Investitionsplanung getroffen werden kann.

1.4. Verfahren

1.4.1. Mitteilung der Planungsabsicht

Mit Schreiben vom 21.07.2011 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die Planungsabsicht mitgeteilt, den Bebauungsplan 318 VE gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 18.08.2011 sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 15.08.2011 wurden keine Bedenken zur Planung geäußert.

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