1.4.2. Erneute Mitteilung der Planungsabsicht
Mit Schreiben vom 12.03.2015 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erneut mitgeteilt, das bisher als vorhabenbezogener Bebauungsplan 318 VE begonnene Aufstellungsverfahren als Aufstellungsverfahren für einen verbindlichen Bauleitplan mit der Bezeichnung 318 im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen. Die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flächen der Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“ stellt eine weitere wesentliche Veränderung zur ursprünglichen Planungsabsicht dar.
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 13.04.2015 sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 10.04.2015 wurden keine Bedenken zur Planung geäußert.