Durch die zunächst geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans werden Baupotenziale und damit Bedarfe an sozialen Infrastruktureinrichtungen erzeugt. Die Anzahl der zu erwartenden Wohnungen beträgt ca. 383 Wohneinheiten. Dabei wurden der Berechnung die
Geschossflächenobergrenzen zu Grunde gelegt, wobei innerhalb des Mischgebietes vorerst von Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses ausgegangen wurde. Weiterhin
wurden die genehmigten Bestandsbauten innerhalb der Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“ berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der angestrebten Mischung aus
Geschosswohnungsbauten, Stadtvillen und Einzelhausbebauung, wird von durchschnittlich 100 m² Geschossfläche pro Wohneinheit ausgegangen.
Die zuständigen Behörden werden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, inwiefern der aus den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans resultierende Bedarf an sozialer Infrastruktur durch die bestehenden Einrichtungen gedeckt werden kann und wie hoch er ist.