2.3.7.2. Aktuelle Biotope
Die Biotopkartierung wurde am 25. August 2017 von Frau Dr. Köstler durchgeführt. Es wurden die Biotope nach der Methodik der Biotopkartierung Berlin (Köstler 2005) den entsprechenden Biotoptypen zugeordnet sowie die Wuchsorte der gefährdeten und geschützten Pflanzenarten kartiert. Die Ergebnisse sind in der Abbildung 3 dargestellt.
Das Gebiet war zum Zeitpunkt der Kartierung 2017 ausschließlich von ruderalen Pflanzenbeständen geprägt. Die ruderalen Rispengrasfluren (Biotopcode: 032222) zeigten Gehölzaufwuchs von Robinie (Robinia pseudacacia) und Hybrid-Pappel (Populus x canadensis). Im Unterwuchs war hier viel Feld-Beifuß (Artemisia campestris) vertreten. Eingestreut waren einzelne Trockenrasenpflanzen, z. B. Sand-Segge (Carex arenaria) und Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium). Gemischte ruderale Halbtrockenrasen ohne Gehölzaufwuchs hatten sich nur kleinflächig im Bereich von ehemaligen Einfahrten gehalten (Biotopcode: 032291). Mit insgesamt ca. 2.000 m2 nahmen die krautigen Ruderalfluren ein Drittel der Baugebiete ein.
Ein gutes weiteres Drittel der Gewerbegebiete war von Vorwaldbeständen eingenommen. Südwestlich der ehemaligen Einfahrt hatte sich ein Hybridpappel-Vorwald mit lückigen Unterwuchs entwickelt (Biotopcode: 082815). Neben Platthalm-Rispengras waren hier auch Silbergras und Sand-Strohblume vertreten. In der Baumschicht waren einzelne Kiefern (Pinus sylvestris) eingestreut. Um das Bestandsgebäude an der Bahnböschung hatte sich ein Robinien-Vorwald (Biotopcode: 082814) entwickelt. Die Bestände waren meist ziemlich dicht. Im Unterwuchs dominierten Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) und Kratzbeere (Rubus caesius). Kleinflächige Robinienvorwaldstadien am Südostrand waren noch etwas offener und zeigten lückigen Rispengrasunterwuchs. Im westlichen Gewerbegebiet wuchs ein kleiner gemischter Vorwald mit Hybrid-Pappeln, Robinien und Silber-Pappeln (Populus alba) (Biotopcode: 082818). Der Unterwuchs war auch hier noch lückig.
Die Vorwaldstadien reichten teilweise auf die Bahnböschung. Auf den gehölzfrei gehaltenen Böschungsbereichen wuchsen ruderale Halbtrockenrasen mit Quecke (Elymus repens), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Aufwuchs von Eschen-Ahorn (Acer negundo) und Weißem Hartriegel (Cornus alba s. l.).
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 28 NatSchG Bln kamen in den Gewerbegebieten nicht vor.
Tab. 2: Flächenanteile der Biotope innerhalb der Gewerbegebiete des Bebauungsplans 9-41 (gem. Biotopkartierung 2017)
Biotopcode | Biotoptyp | Anteil in % | Fläche in m2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
03 Ruderale Staudenfluren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
032222 | ruderale Rispengrasfluren mit Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung 10–30 %) | 17,8 | 1.186 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
032291 | sonstige ruderale Pionier- und Halbtrockenrasen, weitgehend ohne Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung
2.3.7.3. Geschützte BiotopeGeschützte Biotope nach § 30 BNatSchG wurden nur sehr kleinflächig im Bereich nördlich der zentralen vegetationsfreien Fläche erfasst. Zwei kleine Raublattschwingelrasen erfüllen die Schutzkriterien. Dominante Art ist in beiden Flächen der Rauhblatt-Schwingel (Festuca brevipila); als weitere kennzeichnende Arten sind in der nördlichen Fläche vertreten: Hasen-Klee (Trifolium arvense), Silbergras (Corynephorus canescens), Sprossendes Nelkenköpfchen (Petrorhagia prolifera) und Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea). In der etwas lückigeren, südlich liegenden Fläche kommen Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium), Hasen-Klee (Trifolium arvense) und Silbergras (Corynephorus canescens) als weitere typische Trockenrasenpflanzen vor. Die Pflanzengesellschaft ist ein ausdauernder azidophiler Sandtrockenrasen, der den Grasnelken-Schafschwingelrasen (pflanzensoziologischer Verband Armerion) zuzuordnen ist. Der Verband Armerion ist nach SSYMANK u. a. (1998) teilweise in den FFH-LRT 6120 "Trockene kalkreiche Sandrasen" eingeschlossen. Basiphile Arten fehlen jedoch in beiden Flächen; deshalb sind die Kriterien für den FFH-LRT 6120 nicht erfüllt. 2.3.7.4. Geschützter EinzelbaumbestandIm August 2017 wurden in den beiden Gewerbegebieten und dem angrenzenden Straßenraum alle nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützten Einzelbäume mit den Parametern Baumart, Stammumfang in 1,30 m und Schadstufe des Baumes kartiert (vgl. Tabelle 32). Die Einzelbäume wurden nach Augenschein verortet und sind mit ihrer laufenden Nummerierung in Abbildung 3 dargestellt. Tab. 3: Kartierte geschützte Einzelbäume innerhalb der Gewerbegebiete und im Straßenraum der Köpenicker Straße
Es wurden insgesamt 16 geschützte Einzelbäume erfasst, davon innerhalb der Gewerbegebiete fünf. Zwei ältere Silber-Pappeln (Populus alba) und eine Kirsche (Prunus spec.) stehen im unmittelbaren Grenzbereich zur Köpenicker Straße und zwei mehrstämmige nichtheimische, jüngere Bäume (Acer negundo – Eschen-Ahorn, Robinia pseudacacia – Robinie) befinden sich unmittelbar an dem Gebäude am Fuße der Bahnböschung. Zu den Straßenbäumen in der Köpenicker Straße gehören elf pyramidal gewachsene Ulmen mittleren Alters sowie junge Platanen, die aufgrund ihres Stammumfangs nicht unter Baumschutz fallen und nicht erfasst wurden. Die Bäume sind vielfach in einem schlechten Zustand (Rindenschäden, Wipfeldürre), wobei die Ulmen auf der südlichen Straßenseite tendenziell besser entwickelt sind. Straßenbäume unterliegen den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes. Für drei geschützte Bäume an der Grenze zur Köpenicker Straße wurde eine Baumfällgenehmigung erteilt (Bescheid vom 20. September 2017; AZ: 09.18/ UmNat II 11/110/125/17) mit der Maßgabe, dass „der Ausgleich über die Festsetzungen im Bebauungsplan 9-41 über die Festlegung von Baumneupflanzungen in konkreten Baugenehmigungsverfahren“ zu bewältigen ist. Der Baum Nr. 9 wurde 2017 als zweistämmiger Baum kartiert und entspricht vermutlich den zwei Bäumen im Baumfällantrag mit den Nummern 702 und 703. Bei Baum Nr. 11 (bzw. Baum Nr. 698) handelt es sich nicht um eine Weide, sondern um eine Prunus-Art. Diese drei Bäume waren zum Zeitpunkt der Kartierung 2017 noch nicht gefällt. |