Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.7.5. Gefährdete und geschützte Pflanzen

Insgesamt wurden während der Kartierung 2017 zwei Pflanzenarten innerhalb der Gewerbegebiete erfasst, die nach den Roten Listen einen Gefährdungsstatus haben oder nach der Bundesartschutzverordnung geschützt sind. Zielarten des Biotopverbundes und des Florenschutzkonzeptes (Seitz 2007) wurden im Betrachtungsraum nicht nachgewiesen.

Die Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) ist in Berlin (Seitz et al. 2018) und Brandenburg (Ristow et al. 2006) in offenen Sandtrockenrasen häufig zu finden und nicht gefährdet. Sie ist jedoch deutschlandweit (Metzing et al. 2018) gefährdet und gemäß BArtSchV besonders geschützt. Die Sand-Strohblume wurde viermal als Einzelfund sowie mit einem kleinen flächigen Vorkommen auf den Rispengrasfluren und auf dem Pappelvorwald innerhalb der geplanten Gewerbegebiete erfasst.

Die Kriechende Hauhechel (Ononis repens) steht in Berlin (Seitz et al. 2018) und Brandenburg (Ristow et al. 2006) auf der Vorwarnliste. Die basiphile Trockenrasenpflanze hatte auf dem ehemaligen Kohlebahnhof ein kleines flächiges Vorkommen auf den Rispengrasfluren innerhalb der geplanten Gewerbegebiete.

2.3.7.6. Fauna

Aufgrund des Verdachts auf Vorkommen besonders und streng geschützter Arten erfolgten erstmalig 2008 faunistische Untersuchungen zu den Artengruppen der Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter (Kielhorn 2008). Es wurden streng geschützte Tierarten wie Zauneidechse, seltene und gefährdete Vogelarten wie Brachpieper und Steinschmätzer sowie seltene Heuschrecken nachgewiesen. Ebenso wurde eine artenreiche Tagfalterfauna vorgefunden.

Aufgrund der Verjährung des ehemaligen Gutachtens und der Veränderungen im Plangebiet wurden 2017 erneut faunistische Untersuchungen der genannten Tierartengruppen durchgeführt (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2017).

Zwischen Mai und Juni 2020 erfolgten zusätzliche Begehungen im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen zu den Zauneidechsen, währenddessen auch Beobachtungen zur Avifauna mit aufgenommen wurden (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH September 2020).

Die Ergebnisse der Untersuchungen von 2017 und 2020 werden im Folgenden für den Bereich der Gewerbegebiete im Betrachtungsraum zusammengefasst dargestellt.

Avifauna

Während der Begehungen von Mitte Mai bis Mitte Juli 2017 und einer weiteren Begehung 2020 konnten innerhalb der Gewerbegebiete nur wenige Vogelarten mit Brutnachweis oder Brutverdacht nachgewiesen werden. Amsel und Blaumeise brüten im Gebüsch am Bahndamm und der Hausrotschwanz hatte 2020 ein Nest im Gebäude am Bahndamm. Der Stieglitz wurde in beiden Untersuchungsjahren mit einem Brutverdacht im Plangebiet nachgewiesen. Der Girlitz wurde nur im Jahr 2017 beobachtet, die Art nutzt – ebenso wie der Stieglitz – Ruderalflächen häufig zur Nahrungssuche. Beide Arten gehören zu den Freibrütern und zu den häufigen Arten, die nicht in der Roten Liste als seltene oder gefährdete Art geführt werden. Weitere Arten wie die Nebelkrähe und der Turmfalke traten als Nahrungsgast im bzw. am Rand des Gebietes auf.

Nach der Beräumung des Geländes im Winter 2017/18 ist das Gebiet der GE-Flächen eine Freifläche fast ohne Strukturen, die nur von wenigen Vogelarten als Nahrungshabitat genutzt werden.

Insgesamt ist der Bereich der Gewerbegebiete für die Avifauna stark eingeschränkt. Als Bruthabitat ist der Gehölzstreifen entlang der Bahnstrecke für ubiquitäre Arten von Bedeutung, ebenso das vorhandene Gebäude am Bahndamm.

Tab. 4: Artenliste der in den Baugebieten des Plangebiets 2017 und 2020 nachgewiesenen Brutvogelarten (Quelle: CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020, ergänzt und verändert)

VogelartAnzahl BrutplatzNist- ökologieRote ListeBArtSchV / BNatSchGEU VSch RL
BER (2013)D (2015)
Begehung 2017
AmselTurdus merula1–BNF§
BlaumeiseCyanistes caeruleus1–BVH§
GirlitzSerinus serinus1–BNF§
StieglitzCarduelis carduelis1–BVF§
Begehung 2020
AmselTurdus merula1–BVF§
BlaumeiseCyanistes caeruleus1–BVH§
HausrotschwanzPhoenicurus ochruros1–BNN§
KohlmeiseParus major2–BN (a)H§
NachtigallLuscinia megarhynchos2–BVB; F§
StieglitzCarduelis carduelis1–BVF§
TurmfalkeFalco tinnunculusNGF; N§§
NebelkräheCorvus corone cornixNGF§
Erläuterungen: Brutplatz: BN Brutnachweis; BN (a) Brut außerhalb des UG; BV Brutverdacht; NG Nahrungsgast Nistökologie: B Bodenbrüter; F Freibrüter; N Nischenbrüter; H Höhlenbrüter RL BER: Rote Liste Berlin (Witt & Steiof 2013) / RL D: Rote Liste Deutschland (Grüneberg et al. 2015) BArtSchV Bundesartenschutzverordnung; EU-VSchRL Europäische Vogelschutzrichtlinie BArtSchV §: besonders geschützt nach Bundesartenschutz-Verordnung

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: