Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.8. Schutzgut Landschaftsbild

Bei den Gewerbegebieten handelt sich um einen Teil eines ehemaligen Güterbahnhofs (ehem. Kohlebahnhof), der innerhalb eines langjährig von Gewerbeansiedlungen und Sonderbauflächen geprägten Stadtgebietes liegt. Seit 1962 wurde der „Zentrale Kohlebahnhof“ als Umschlagplatz für Massengüter wie Baustoffe, Kohle und Kraftstoffe genutzt. 2002 wurde er geschlossen und die Gleisanlagen inzwischen entfernt. Aus der ehemaligen Nutzung als Kohlebahnhof sind – abgesehen von Bahnschotterresten – keine sichtbaren Zeugnisse aus der Geschichte dieses im Bezirk bekannten Ortes vorhanden.

Die Flächen der geplanten Gewerbegebiete waren 2017 partiell eine offene Brachfläche mit blütenreicher Vegetation, während in großen Teilen spontan junge Gehölze bis hin zu Vorwäldern aufgewachsen waren und der Fläche einen grünen Charakter gaben. 2020 waren die Flächen beräumt und weitgehend vegetationsfrei. Die großen Hallen des Wissenschafts- und Technologieparks Adlershof sind weithin sichtbar, ebenso besteht eine Sichtbeziehung zum ehem. SOLON-Firmensitz im Südwesten mit seiner expressiven Architektur.

Ein ungenutztes Gebäude ist am Fuße der Bahnböschung an der Ecke Köpenicker Straße vorhanden. Die Köpenicker Straße ist mit Bäumen bepflanzt, die zum Teil jünger und wenig raumprägend sind. Jenseits der Köpenicker Straße bildet die Kleingartenanlage mit ihrem Baumbestand eine prägende Gehölzkulisse.

In östlicher Richtung sind die Werbepylone der sich jenseits der Bahn befindenden Baumärkte sichtbar, nicht jedoch die Baukörper dieser Märkte selbst, da sie von der dammartig geführten Bahnböschung abgeschirmt werden, die mit ihrem waldartigen Gehölzbestand eine grüne Kante bildet.

2.3.9. Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Sensible Nutzungen

Südlich der Köpenicker Straße liegt – dem Plangebiet gegenüber – die Kleingartenanlage Teltowkanal III, in der für 33 Parzellen3 Dauerwohnrecht besteht. Das Wohnheim „Haus Hebron“, das sich an der Köpenicker Str. 1 befand, wurde zwischenzeitlich aufgegeben.

Weitere Wohnnutzungen gibt es erst westlich vom ehem. SOLON-Standort im Kreuzungsbereich Eckhard-Willstätter Straße/Am Studio und an der Wilhelm-Ostwald-Straße (drei Wohngebäude der Alexander-von-Humboldt-Stiftung mit Appartements des Internationalen Begegnungszentrums – IBZ Adlershof). Diese Wohnnutzungen sind ungefähr 275 m Luftlinie von den Gewerbegebieten entfernt. In der Nähe an der Straße Am Studio befindet sich ein Kindergarten.

Auf der anderen Seite des Bahndamms und des Adlergestells befinden sich größere Wohnsiedlungen, die aufgrund der starken Zäsurwirkung der Verkehrstrassen jedoch vollständig von dem Plangebiet abgeschirmt sind.

Lärmbelastung

Hinsichtlich der verkehrlichen Situation wurden im Jahr 2019 Verkehrsmengen für die Köpenicker Straße von 33.600 Kfz/24 h ermittelt. Die jenseits der S-Bahntrasse verlaufende vierspurige B 96 a (Adlergestell) hatte 2019 eine Verkehrsstärke von 35.200 Kfz/24 h (Geoportal Berlin – Verkehrsmengen DTVw 2019, vgl. Kapitel II.3.6.2).

Laut der „Strategischen Lärmkarte L_DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) Straßennetz 2017 des Umweltatlas Berlin liegt der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex direkt an den Fahrbahnen an der Köpenicker Straße und der B 96 a bei > 75 dB(A), dies ist der maximale Indexwert. Mit zunehmender Entfernung nimmt die Lärmintensität ab, im gesamten Plangebiet ist aber eine erhöhte Belastung (etwa L_DEN 60–65 dB(A)) zu verzeichnen. Weitere Lärmemissionen, die laut Karte 07.05. (2012) (Eisenbahn-/S-Bahnverkehr) in einem ähnlichen Ausmaß liegen, gehen von der Bahntrasse aus, die jedoch gegenüber den Verkehrsemissionen des Adlergestells gleichzeitig eine abschirmende Wirkung ausübt. Die Werte des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex der strategischen Lärmkarte sind nicht direkt vergleichbar mit den Orientierungswerten der DIN 18005, welche nach Zeiten unterschieden werden. Zudem stellen sie Berechnungen für das Stadtgebiet anhand eines digitalen Geländemodells dar, woraus sich nur bedingt genaue, flächenscharfe Lärmwerte für Einzelbereiche ableiten lassen.

Nach der schalltechnischen Untersuchung zu diesem Bebauungsplan konnten „Bezüglich der aktuellen Gewerbelärmsituation im Plangebiet bei Ortsbesichtigungen und Recherchen bzgl. der dort ansässigen Betriebe keine Hinweise auf eine relevante Vorbelastung gefunden werden“ (Akustikbüro K5 2022).

Summarisch ist im Plangebiet eine relativ hohe Vorbelastung gegeben, die maßgeblich durch Verkehr verursacht wird, aber die Standorteignung angesichts der beabsichtigen gewerblichen Nutzung nicht in Frage stellt.

Erholung

Das Plangebiet ist nicht zugänglich und spielt aktuell für die Erholungsnutzung keine Rolle. Die Flächen weisen auch bedingt durch ihre stadträumliche Lage und die geringe Gestaltqualität keine Eignung für die Erholungsnutzung auf.

2.3.10. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Plangebiets sind laut Denkmalliste des Landes Berlin (Stand 09. Juni 2022) keine Denkmalbereiche, Bau-, Garten- oder Bodendenkmale vorhanden.

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