2.4.1.2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Da der Betrachtungsraum bereits im Bestand stark anthropogen überformt und 2017 zu einem hohen Teil auch versiegelt war, besitzt es gegenüber Nutzungsintensivierungen eine geringe Empfindlichkeit.
Beeinträchtigungen des Schutzgutes liegen vor, wenn das Bodengefüge und die Bodenfunktionen nachhaltig verändert werden. Dies ergibt sich vor allem durch die Versiegelung von Flächen. Überbauung und Vollversiegelungen stellen die stärkste mögliche Beeinträchtigung dar, weil diese Flächen dann keine Bodenfunktionen mehr übernehmen können.
Da das öffentliche Straßenland (3.253 m²) unverändert bleibt, wird es bei der Ermittlung der zusätzlichen Versiegelung nicht mitbetrachtet.
Tab. 7: Ermittlung der zusätzlichen Versiegelung im Gewerbegebiet im Vergleich zur Bestandssituation 2017
Fläche (2017) | Größe in m2 | Max. zulässige Überbauung / Versiegelung in m2 | Vorbelastungen 2017 in m2 | Differenz in m2 |
Flächen ohne Nutzungsänderung | ||||
Verkehrsfläche (Köpenicker Straße) | 3.253 | 0 | ||
Überbaute und versiegelte Flächen im Gewerbegebiet | ||||
GE (GRZ 0,6 zzgl. 20 % Überschreitung) | 6.675 | 4.806 | + 4.806 | |
Gebäude | 248 | - 248 | ||
Bestand Vollversiegelung | 1.382 | - 1.382 | ||
Bestand Teilversiegelung | 427 | - 427 | ||
Summe | 6.675 | 4.806 | 2.057 | + 2.749 |
Mit den geplanten Baumaßnahmen im Gewerbegebiet geht eine zusätzliche Versiegelung von zwischenzeitlich entsiegelten Flächen einher. Bei einer Gesamtgröße der Gewerbegebiete von 6.675 m2 und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 zusätzlich einer Überschreitung in Höhe von 20 % für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen können im Gewerbegebiet demzufolge maximal 4.806 m2 überbaut/versiegelt werden (vgl. Tabelle 7).
Die bestehenden Vorbelastungen im Gewerbegebiet umfassen im Jahr 2017 248 m2 Gebäude, 1.382 m2 vollversiegelte und 427 m2 teilversiegelte Flächen. Unter Berücksichtigung dieser vorbelasteten Flächen beträgt die zusätzliche Versiegelung durch die zulässigen Bauvorhaben in den Gewerbegebieten 2.749 m2.
Durch die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Belägen für Wege kann eine Minimierung der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen erreicht werden.
Da die von Bebauung freizuhaltenden Flächen des Gewerbegrundstücks gemäß § 8 der Berliner Bauordnung gärtnerisch anzulegen sind, bleiben 1.869 m2 dauerhaft als Vegetationsflächen mit Bodenfunktionen im Plangebiet erhalten.
Im Zuge der anstehenden Nutzungsänderung hat auf der Altlastenfläche im Plangebiet eine Sanierung von Grundwasser- und Bodenverunreinigungen stattgefunden, die 2016 vollständig abgeschlossen wurde. 2017 erfolgte zur Überprüfung/Überwachung noch eine Grundwasseruntersuchung, ohne dass Belastungen bzw. Überschreitungen der Grenzwerte gem. Berliner Liste nachgewiesen werden konnten (vgl. Kapitel II.3.4.2).
Potenzielle Verunreinigungen des Bodens sind bei einer sach- und ordnungsgemäßen Nutzung nicht zu erwarten. Grundsätzlich können Bodenverunreinigungen durch Unfälle oder Leckagen (z. B. Ölverluste von Fahrzeugen, Brandbekämpfung) nicht gänzlich ausgeschlossen werden, was insbesondere auf unversiegelten Flächen zu Bodenverunreinigungen führen würde. Während der Bauzeit sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.