Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4.1.2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

Da der Betrachtungsraum bereits im Bestand stark anthropogen überformt und 2017 zu einem hohen Teil auch versiegelt war, besitzt es gegenüber Nutzungsintensivierungen eine geringe Empfindlichkeit.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes liegen vor, wenn das Bodengefüge und die Bodenfunktionen nachhaltig verändert werden. Dies ergibt sich vor allem durch die Versiegelung von Flächen. Überbauung und Vollversiegelungen stellen die stärkste mögliche Beeinträchtigung dar, weil diese Flächen dann keine Bodenfunktionen mehr übernehmen können.

Da das öffentliche Straßenland (3.253 m²) unverändert bleibt, wird es bei der Ermittlung der zusätzlichen Versiegelung nicht mitbetrachtet.

Tab. 7: Ermittlung der zusätzlichen Versiegelung im Gewerbegebiet im Vergleich zur Bestandssituation 2017

Fläche (2017)Größe in m2Max. zulässige Überbauung / Versiegelung in m2 Vorbelastungen 2017 in m2Differenz in m2
Flächen ohne Nutzungsänderung
Verkehrsfläche (Köpenicker Straße)3.2530
Überbaute und versiegelte Flächen im Gewerbegebiet
GE (GRZ 0,6 zzgl. 20 % Überschreitung)6.6754.806+ 4.806
Gebäude248- 248
Bestand Vollversiegelung1.382- 1.382
Bestand Teilversiegelung427- 427
Summe 6.6754.8062.057 + 2.749

Mit den geplanten Baumaßnahmen im Gewerbegebiet geht eine zusätzliche Versiegelung von zwischenzeitlich entsiegelten Flächen einher. Bei einer Gesamtgröße der Gewerbegebiete von 6.675 m2 und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 zusätzlich einer Überschreitung in Höhe von 20 % für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen können im Gewerbegebiet demzufolge maximal 4.806 m2 überbaut/versiegelt werden (vgl. Tabelle 7).

Die bestehenden Vorbelastungen im Gewerbegebiet umfassen im Jahr 2017 248 m2 Gebäude, 1.382 m2 vollversiegelte und 427 m2 teilversiegelte Flächen. Unter Berücksichtigung dieser vorbelasteten Flächen beträgt die zusätzliche Versiegelung durch die zulässigen Bauvorhaben in den Gewerbegebieten 2.749 m2.

Durch die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Belägen für Wege kann eine Minimierung der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen erreicht werden.

Da die von Bebauung freizuhaltenden Flächen des Gewerbegrundstücks gemäß § 8 der Berliner Bauordnung gärtnerisch anzulegen sind, bleiben 1.869 m2 dauerhaft als Vegetationsflächen mit Bodenfunktionen im Plangebiet erhalten.

Im Zuge der anstehenden Nutzungsänderung hat auf der Altlastenfläche im Plangebiet eine Sanierung von Grundwasser- und Bodenverunreinigungen stattgefunden, die 2016 vollständig abgeschlossen wurde. 2017 erfolgte zur Überprüfung/Überwachung noch eine Grundwasseruntersuchung, ohne dass Belastungen bzw. Überschreitungen der Grenzwerte gem. Berliner Liste nachgewiesen werden konnten (vgl. Kapitel II.3.4.2).

Potenzielle Verunreinigungen des Bodens sind bei einer sach- und ordnungsgemäßen Nutzung nicht zu erwarten. Grundsätzlich können Bodenverunreinigungen durch Unfälle oder Leckagen (z. B. Ölverluste von Fahrzeugen, Brandbekämpfung) nicht gänzlich ausgeschlossen werden, was insbesondere auf unversiegelten Flächen zu Bodenverunreinigungen führen würde. Während der Bauzeit sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.

2.4.1.3. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Im Rahmen der Umsetzung der Planung kommt es – verglichen mit dem Jahr 2017 – zu einer Erhöhung des Anteils an überbauten und versiegelten Flächen innerhalb der Gewerbegebiete um maximal 2.749 m² (vgl. Tabelle 7).

Stark versiegelte Flächen können nicht mehr zur Grundwasserneubildung beitragen, wenn nicht Vorsorge zur Erhaltung der Versickerungsfunktion getroffen wird. Der versiegelte Boden verliert seine wasserspeichernde Funktion, das Niederschlagswasser wird dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen und über die Kanalisation und Vorfluter abgeführt. Bei Starkregenereignissen können die Niederschläge zu einer Überlastung der Kanalisation und der Oberflächengewässer führen. Durch die Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Oberflächenmaterialien für Wege kann die Versickerung gefördert und die Grundwasserspende erhöht werden.

Laut einer Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe kann die Regenwasserkanalisation in der Köpenicker Straße Oberflächenwasser von 2 ha versiegelter Fläche aufnehmen. Damit könnte das in dem

2.4.1.4. Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft

Emissionen entstehen während der Bauphase durch Baufahrzeuge und -maschinen, die zeitlich beschränkt sind und als nicht erheblich eingeschätzt werden. Bei starker Trockenheit können baubedingte Staubimmissionen auftreten, denen bei Bedarf durch Bewässerungsmaßnahmen entgegenzuwirken ist.

Durch die zulässigen gewerblichen Nutzungen ist nicht mit einer erheblich höheren lufthygienischen Belastung zu rechnen, da erheblich belästigende Gewerbebetriebe mit hohem Verkehrsaufkommen wie Logistikbetriebe, Speditionen sowie Lagerplätze und Tankstellen nicht zugelassen werden.

Relevant könnten Emissionen des motorisierten Individual-Verkehrs sein, die sich aufgrund der geplanten Nutzungen vermutlich erhöhen werden. Neben verkehrsbedingten Partikelimmissionen der Autoabgase können auch nicht motorbedingte Partikelemissionen auftreten, die durch Straßen- und Bremsbelag-Abrieb, Aufwirbelung von auf der Straße aufliegendem Staub etc. hervorgerufen werden. Zu den relevanten Komponenten gehören Stickstoffdioxid (NO2), Stäube PM10 und PM 2.5 sowie Benzol. Für diese Parameter liegen Grenzwerte gem. der 39. BImSchV vor. Im Vergleich zur ohnehin starken Verkehrsbelastung auf der Köpenicker Straße und dem Adlergestell und insbesondere vor dem Hintergrund des Ausschlusses von Gewerbenutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen (wie Speditionen und Logistikbetriebe) wird die erwartete Verkehrszunahme von 717 Kfz/24 h durch das neuangesiedelte Gewerbe nicht ins Gewicht fallen, so dass weder mit einer messbaren Erhöhung der lufthygienischen Belastung noch mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen ist.

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