2.4.1.5. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen in den Baugebieten ist mittel einzuschätzen, da im Plangebiet keine gesetzlich geschützten oder hochwertigen Biotope vorkommen und das Vorkommen gefährdeter bzw. geschützter Tier- und Pflanzenarten sich auf häufige Arten beschränkt(e).
Biotop- und Baumverluste im Gewerbegebiet
Verglichen mit dem Zustand 2017 sind mit der Realisierung der Gewerbegebiete erhebliche Verluste ruderaler Offenlandbiotope und Vorwälder verbunden. Verluste versiegelter und sonstiger Flächen ohne Pflanzenbewuchs sind für dieses Schutzgut nicht relevant.
Im Vergleich zur Bestandssituation 2017 gingen insgesamt innerhalb des Gewerbegebiets 4.876 m2 Vegetationsfläche dauerhaft verloren, darunter 2.281 m2 krautige Ruderalvegetation und 2.585 m2 Gehölz- und Waldbiotope (vgl. Tabelle 8).
Tab. 8: Verlustbiotope innerhalb der Gewerbegebiete im Vergleich zum Bestand 2017
Biotopkomplex | Verlustfläche in m2 |
Ruderale Staudenfluren | 1.944 m2 |
Grünland/ruderale Wiese | 337 m2 |
Gebüsche und Gehölze | 110 m2 |
Vorwald | 2.475 m2 |
Summe | 4.866 m2 |
Die Bäume im Straßenraum sind von den Bauvorhaben innerhalb der Gewerbegebiete nicht betroffen und können erhalten bleiben (Bäume Nr. 1–8 und 12–14). Hinsichtlich der Verluste geschützter Bäume im Gewerbegebiet sind insgesamt fünf Bäume (Bäume Nr. 9–11 sowie 15 und16) als Verlust zu verzeichnen. Gem. der Berliner Baumschutzverordnung sind für die fünf Verlustbäume insgesamt 16 Ersatzbäume erforderlich (vgl. Tabelle 3).
Für die Fällung von drei Bäumen innerhalb der Gewerbegebiete im Nahbereich der Köpenicker Straße (Bäume Nr. 9–11), die im Zuge der Beräumung des Gebietes inkl. notwendiger Abgrabungen zur Geländenivellierung erforderlich wurde, liegt eine Baumfällgenehmigung vom 20. September 2017 vor. Hinsichtlich der Kompensationserfordernisse wird im Bescheid auf den Bebauungsplan verwiesen („Der Ausgleich wird über Festsetzungen im Bebauungsplan 9-41 getroffen über die Festlegung von Baumneupflanzungen in konkreten Baugenehmigungsverfahren.“).
Auswirkungen auf geschützte, seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere
Mit den gem. Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben innerhalb der Gewerbegebiete ist der Lebensraumverlust der 2017 nachgewiesenen Arten Sand-Strohblume und Kriechende Hauhechel (RL V) verbunden. Nach der Baufeldberäumung der Gewerbegebiete im Winter 2017/18 ist mit dem Vorkommen gefährdeter und geschützter Pflanzenarten nicht mehr zu rechnen. Da es sich bei den beiden Pflanzenarten um noch relativ häufige Arten in Berlin handelt und die Sand-Strohblume in Berlin als ungefährdet gilt, ist eine nachhaltige Beeinträchtigung für diese Arten auszuschließen. Zielarten der Biotopverbundplanung und Arten des Florenschutzkonzeptes sind nicht betroffen.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Artenschutzbeitrag zu diesem Bebauungsplan (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, September 2020).
Hinsichtlich der Brutvogelfauna wird es nur in geringem Umfang zu Veränderungen kommen, da das Brutvogelvorkommen sich sowohl 2017 als auch 2020 auf die gehölzreichen Randbereiche an der Bahn im Betrachtungsraum beschränkte und die Offenflächen nur als ergänzendes Nahrungshabitat für wenige, in der Nachbarschaft brütende Vogelarten dient(e). Da die Flächen an der Bahnböschung bzw. am Fuße der Bahnböschung von der Planung nicht berührt werden, ist nicht mit relevanten Auswirkungen zu rechnen.
Für die Zauneidechse hat auf den Gewerbeflächen 2017 ein Absammeln stattgefunden. Die Flächen der Baufelder sind seither mit einem Reptilienschutzzaun von den nördlich angrenzenden Flächen getrennt, um eine Wiederbesiedlung der Flächen zu verhindern.
Hinsichtlich der Tagfalterfauna benötigen die 3 bundesweit geschützten Arten (Kleines Wiesenvögelchen, Hauhechel-Bläuling und Goldene Acht) offene bzw. halboffene Lebensräume mit einem Angebot an Futterpflanzen (Carter, Hargreaves 1986), wie sie im Bereich der Bahnböschung vorkommen bzw. vorkommen können, so dass eine nachhaltige Beeinträchtigung oder lokale Bestandsbedrohung durch die Entwicklung der Gewerbegebiete für diese Arten ausgeschlossen werden kann.
Die Bebauung der Gewerbegebiete stellt auch für die Heuschreckenfauna kein essentielles Risiko für den Fortbestand der Populationen insbesondere der wertgebenden Arten Blauflügelige Ödlandschrecke und Italienische Schönschrecke dar, da es in der Umgebung, insbesondere im Bereich der Bahnböschung, noch offene Brachen als geeignete Habitate gibt. Eine nachhaltige Beeinträchtigung für diese Heuschreckenarten kann ausgeschlossen werden.
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
Durch die zulässigen Bauvorhaben kommt es zu einem Verlust an biologischer Vielfalt, da Flächen überbaut und versiegelt werden und damit Flächen für Pflanzenwuchs und als Lebensraum für Tiere dauerhaft verloren gehen. Künftige Begrünungsmaßnahmen mit Baumpflanzungen sowie artenreiche begrünte Dachflächen schaffen neue Biotope, die die Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt mindern. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblich negativen Auswirkungen bezüglich der biologischen Vielfalt verbleiben.