Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4.1.5. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen in den Baugebieten ist mittel einzuschätzen, da im Plangebiet keine gesetzlich geschützten oder hochwertigen Biotope vorkommen und das Vorkommen gefährdeter bzw. geschützter Tier- und Pflanzenarten sich auf häufige Arten beschränkt(e).

Biotop- und Baumverluste im Gewerbegebiet

Verglichen mit dem Zustand 2017 sind mit der Realisierung der Gewerbegebiete erhebliche Verluste ruderaler Offenlandbiotope und Vorwälder verbunden. Verluste versiegelter und sonstiger Flächen ohne Pflanzenbewuchs sind für dieses Schutzgut nicht relevant.

Im Vergleich zur Bestandssituation 2017 gingen insgesamt innerhalb des Gewerbegebiets 4.876 m2 Vegetationsfläche dauerhaft verloren, darunter 2.281 m2 krautige Ruderalvegetation und 2.585 m2 Gehölz- und Waldbiotope (vgl. Tabelle 8).

Tab. 8: Verlustbiotope innerhalb der Gewerbegebiete im Vergleich zum Bestand 2017

BiotopkomplexVerlustfläche in m2
Ruderale Staudenfluren1.944 m2
Grünland/ruderale Wiese 337 m2
Gebüsche und Gehölze 110 m2
Vorwald2.475 m2
Summe4.866 m2

Die Bäume im Straßenraum sind von den Bauvorhaben innerhalb der Gewerbegebiete nicht betroffen und können erhalten bleiben (Bäume Nr. 1–8 und 12–14). Hinsichtlich der Verluste geschützter Bäume im Gewerbegebiet sind insgesamt fünf Bäume (Bäume Nr. 9–11 sowie 15 und16) als Verlust zu verzeichnen. Gem. der Berliner Baumschutzverordnung sind für die fünf Verlustbäume insgesamt 16 Ersatzbäume erforderlich (vgl. Tabelle 3).

Für die Fällung von drei Bäumen innerhalb der Gewerbegebiete im Nahbereich der Köpenicker Straße (Bäume Nr. 9–11), die im Zuge der Beräumung des Gebietes inkl. notwendiger Abgrabungen zur Geländenivellierung erforderlich wurde, liegt eine Baumfällgenehmigung vom 20. September 2017 vor. Hinsichtlich der Kompensationserfordernisse wird im Bescheid auf den Bebauungsplan verwiesen („Der Ausgleich wird über Festsetzungen im Bebauungsplan 9-41 getroffen über die Festlegung von Baumneupflanzungen in konkreten Baugenehmigungsverfahren.“).

Auswirkungen auf geschützte, seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere

Mit den gem. Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben innerhalb der Gewerbegebiete ist der Lebensraumverlust der 2017 nachgewiesenen Arten Sand-Strohblume und Kriechende Hauhechel (RL V) verbunden. Nach der Baufeldberäumung der Gewerbegebiete im Winter 2017/18 ist mit dem Vorkommen gefährdeter und geschützter Pflanzenarten nicht mehr zu rechnen. Da es sich bei den beiden Pflanzenarten um noch relativ häufige Arten in Berlin handelt und die Sand-Strohblume in Berlin als ungefährdet gilt, ist eine nachhaltige Beeinträchtigung für diese Arten auszuschließen. Zielarten der Biotopverbundplanung und Arten des Florenschutzkonzeptes sind nicht betroffen.

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Artenschutzbeitrag zu diesem Bebauungsplan (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, September 2020).

Hinsichtlich der Brutvogelfauna wird es nur in geringem Umfang zu Veränderungen kommen, da das Brutvogelvorkommen sich sowohl 2017 als auch 2020 auf die gehölzreichen Randbereiche an der Bahn im Betrachtungsraum beschränkte und die Offenflächen nur als ergänzendes Nahrungshabitat für wenige, in der Nachbarschaft brütende Vogelarten dient(e). Da die Flächen an der Bahnböschung bzw. am Fuße der Bahnböschung von der Planung nicht berührt werden, ist nicht mit relevanten Auswirkungen zu rechnen.

Für die Zauneidechse hat auf den Gewerbeflächen 2017 ein Absammeln stattgefunden. Die Flächen der Baufelder sind seither mit einem Reptilienschutzzaun von den nördlich angrenzenden Flächen getrennt, um eine Wiederbesiedlung der Flächen zu verhindern.

Hinsichtlich der Tagfalterfauna benötigen die 3 bundesweit geschützten Arten (Kleines Wiesenvögelchen, Hauhechel-Bläuling und Goldene Acht) offene bzw. halboffene Lebensräume mit einem Angebot an Futterpflanzen (Carter, Hargreaves 1986), wie sie im Bereich der Bahnböschung vorkommen bzw. vorkommen können, so dass eine nachhaltige Beeinträchtigung oder lokale Bestandsbedrohung durch die Entwicklung der Gewerbegebiete für diese Arten ausgeschlossen werden kann.

Die Bebauung der Gewerbegebiete stellt auch für die Heuschreckenfauna kein essentielles Risiko für den Fortbestand der Populationen insbesondere der wertgebenden Arten Blauflügelige Ödlandschrecke und Italienische Schönschrecke dar, da es in der Umgebung, insbesondere im Bereich der Bahnböschung, noch offene Brachen als geeignete Habitate gibt. Eine nachhaltige Beeinträchtigung für diese Heuschreckenarten kann ausgeschlossen werden.

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

Durch die zulässigen Bauvorhaben kommt es zu einem Verlust an biologischer Vielfalt, da Flächen überbaut und versiegelt werden und damit Flächen für Pflanzenwuchs und als Lebensraum für Tiere dauerhaft verloren gehen. Künftige Begrünungsmaßnahmen mit Baumpflanzungen sowie artenreiche begrünte Dachflächen schaffen neue Biotope, die die Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt mindern. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblich negativen Auswirkungen bezüglich der biologischen Vielfalt verbleiben.

2.4.1.6. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild

Der Betrachtungsraum weist aufgrund der ruderal geprägten Biotope und Vorbelastung zwischen gewerblichen Nutzungen und der Bahn eine geringe Empfindlichkeit auf.

Durch das Vorhaben werden eine städtebauliche Ordnung und Aufwertung des Gebietes angestrebt. Mit der geplanten Bebauung und gewerblichen Nutzung des Areals ist der dauerhafte Verlust der überwiegend offenen und mit abwechslungsreichen Vegetationsstrukturen bestandenen Flächen des ehemaligen Kohlebahnhofs verbunden. An der Köpenicker Straße trägt die Bebauung zur städtebaulichen Fassung und Ausbildung einer klaren Raumkante bei, die positiv zu bewerten ist. Auch wenn die bis zu 18 m hohen Baukörper weiträumig sichtbar sein werden und diesen Stadtbereich deutlich verändern, entspricht die Art und der Umfang der geplanten Bebauung weitgehend den umliegenden Gewerbeflächen von Adlershof und fügt sich insoweit in die Umgebung ein.

Im Vergleich zu dem Landschafts-/Ortsbild einer beräumten Fläche und im Hinblick auf die Eingrünung des neuen Gewerbegebiets mit Baumpflanzungen und sonstigen Begrünungsmaßnahmen wird sich die Umsetzung des Bebauungsplans nicht negativ auf das Landschaftsbild auswirken.

2.4.1.7. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch werden im Wesentlichen Lärmimmissionen, Luftschadstoffe, Lichtimmissionen und Erschütterungen sowie Aspekte der Erholung und Freizeit berücksichtigt.

Lärmimmissionen

Während der Bauphase sind Luft- und Lärmemissionen durch Baufahrzeuge und -maschinen zu erwarten, die zeitlich beschränkt sind.

Zur Beurteilung der Lärmimmissionen, die von den gewerblichen Nutzungen als Zusatzbelastung auf schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung wirken als auch von Umgebungs-Lärmquellen auf die Gewerbegebiete einwirken, wurde zu diesem Bebauungsplan ein Fachgutachten zur Schallprognose beauftragt (Akustikbüro K5 GmbH 2022), dem die nachfolgenden Ausführungen entnommen wurden.

Als Lärmquellen in der Umgebung wurden der Straßenverkehrslärm (Hauptverkehrsnetz) und der Schienenverkehrslärm (Fernverkehr, S-Bahn, Straßenbahn) berücksichtigt. Für den geplanten Straßenbahn-Betriebshof der BVG (weiße Fläche innerhalb des Plangebiets) liegt bereits eine gesonderte Untersuchung vor. Die Schallemissionen des Betriebshofes werden für die Betrachtung der Gewerbeflächen als Vorbelastung berücksichtigt. Es wurde die Lärmsituation hinsichtlich des Verkehrslärms und des Gewerbelärms in der Umgebung des Plangebietes ermittelt und beurteilt. Dabei wurden der Ist-Zustand und der Prognose-Planfall 2030 betrachtet.

Dauerhafte Lärmbelastungen können zu Gesundheitsproblemen führen. Dies ist mittlerweile unstrittig. Strittig ist aber nach wie vor die Schwelle, ab wann Gesundheitsgefahren befürchtet werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht setzt regelmäßig folgende Schwellwerte an: Beurteilungspegel Lr tags 70 dB und nachts 60 dB.

Maßgebend ist im vorliegenden Fall der Verkehrslärm (Hauptverkehrsnetz, Schiene), durch den unabhängig von der Realisierung des Bebauungsplanes 9-41, Schallimmissionen zu erwarten sind, die die Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung überschreiten.

Gemäß der verkehrlichen Untersuchung zum Bebauungsplan 9-41 ist bei dessen Realisierung eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 717 Kfz/24 h auf der Köpenicker Straße zu erwarten. Der Anteil durch Wirtschaftsverkehr wird mit 68 Fahrten/24h angegeben.

Von dem gewerblich verursachten Lärm können die Kleingärten der benachbarten Kolonie Teltowkanal III südlich der stark befahrenen Köpenicker Straße betroffen sein. Gemäß dem Berliner Leitfaden ist für Kleingartenanlagen eine Beurteilung nach TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 60 dB (tags) anzusetzen (kein Nachtwert). Für 33 der Parzellen besteht jedoch ein Dauerwohnrecht, sodass hier eine abweichende Schutzbedürftigkeit gegeben ist. Für die Immissionsorte an Gebäuden auf diesen Parzellen wird in der Untersuchung daher zusätzlich ein Immissionsrichtwert von 45 dB zur Nachtzeit angesetzt, womit die Schutzbedürftigkeit zur Tages- und Nachtzeit damit der eines Mischgebietes entspricht. Das Planungsziel besteht in der Vermeidung und Reduzierung der Beeinträchtigung durch Lärm auf diese störempfindlicheren Nutzungen. Diesem Schutzbedürfnis wird mit der Festsetzung von Emissionskontingenten Rechnung getragen, welche nachteilige Auswirkungen auf die umliegenden Nutzungen vermeiden sollen. (Akustikbüro K5 GmbH, 17. März 2022)

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