Im Zuge von Rückbauarbeiten, Geländemodellierungen und Erdbauarbeiten können Erschütterungen entstehen, die sich negativ auf Wohngebäude und Nebenanlagen auswirken können. Erfahrungsgemäß erfolgen keine wesentlichen Erschütterungen infolge der Baumaßnahmen bei Abständen von mehr als 20 m, so dass Auswirkungen auf Wohngebäude ausgeschlossen werden können.
Erschütterungen durch den regulären S-Bahnverkehr können für das geplante Gewerbegebiet relevant werden. Durch entsprechende Bauwerksstrukturen, deren Standfestigkeit auch nach Erschütterungseinwirkungen nicht gefährdet wird, können negative Auswirkungen verhindert werden. Für die Zumutbarkeit der Wirkungen auf den Menschen werden Hinweise auf die Fühlbarkeit der Erschütterungseinwirkung in der DIN 4150-2 Anhang D – Erläuterungen zu Abschnitt 6 und in der VDI-Richtlinie, gegeben. Für Gewerbegebiete nach § 8 BauNVO sind die zumutbaren Immissionswerte (IW) höher angelegt als für Wohngebäude. Durch das Anbringen von bspw. Polyurethan-Matten an den Fundamenten, kann der Sekundärschall jedoch stark reduziert werden, sodass keine negativen Auswirkungen durch Erschütterungen entstehen.
Erholung / Wegeverbindung
Im Bestand stellt das Plangebiet eine stadträumlich vereinzelt liegende unzugängliche Freifläche dar, die keine Bedeutung für die Erholungsvorsorge hat. Dies wird sich auch nach Umsetzung des Bebauungsplans nicht ändern.