Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Luftimmissionen

Durch das im Bebauungsplan ausgewiesene Gewerbegebiet ist nicht mit einer erheblich höheren lufthygienischen Belastung zu rechnen, da erheblich belästigende Gewerbebetriebe nicht zugelassen werden. Auch hinsichtlich der Verkehrszunahme von 717 Kfz/24 h auf der Köpenicker Straße sind keine relevanten zusätzlichen Immissionen zu erwarten.

Positiv werden sich die Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet auswirken, insbesondere die Baumpflanzungen in dem Gewerbegebiet und auf den Stellplätzen. Laubbäume verfügen über eine große Blattoberfläche und damit eine gute Filterwirkung gegenüber Stäuben und Schadstoffen in der Luft. Gleiches gilt für Fassadenbegrünung an den Gebäuden.

Lichtimmissionen

Durch die geplante gewerbliche Nutzung können zusätzliche Lichtemissionen im Plangebiet entstehen, wenngleich die gewerblichen Nutzungen überwiegend tagsüber erfolgen und Lichtimmissionen insofern vor allem in den dunkleren Jahreszeiten in den Morgen- und frühen Abendstunden relevant sein können. Die Beleuchtung der Köpenicker Straße und die Lichtkegel vorbeifahrender Autos wird sich durch die Nutzung nicht wesentlich verändern. Die dem geplanten Gewerbegebiet gegenüberliegende Kleingartenkolonie ist durch Hecken- und Gehölzpflanzungen an den Grundstücksgrenzen vor Blendwirkungen ggf. aus dem Gewerbegebiet herausfahrender Fahrzeuge ausreichend abgeschirmt.

Erschütterungen

Im Zuge von Rückbauarbeiten, Geländemodellierungen und Erdbauarbeiten können Erschütterungen entstehen, die sich negativ auf Wohngebäude und Nebenanlagen auswirken können. Erfahrungsgemäß erfolgen keine wesentlichen Erschütterungen infolge der Baumaßnahmen bei Abständen von mehr als 20 m, so dass Auswirkungen auf Wohngebäude ausgeschlossen werden können.

Erschütterungen durch den regulären S-Bahnverkehr können für das geplante Gewerbegebiet relevant werden. Durch entsprechende Bauwerksstrukturen, deren Standfestigkeit auch nach Erschütterungseinwirkungen nicht gefährdet wird, können negative Auswirkungen verhindert werden. Für die Zumutbarkeit der Wirkungen auf den Menschen werden Hinweise auf die Fühlbarkeit der Erschütterungseinwirkung in der DIN 4150-2 Anhang D – Erläuterungen zu Abschnitt 6 und in der VDI-Richtlinie, gegeben. Für Gewerbegebiete nach § 8 BauNVO sind die zumutbaren Immissionswerte (IW) höher angelegt als für Wohngebäude. Durch das Anbringen von bspw. Polyurethan-Matten an den Fundamenten, kann der Sekundärschall jedoch stark reduziert werden, sodass keine negativen Auswirkungen durch Erschütterungen entstehen.

Erholung / Wegeverbindung

Im Bestand stellt das Plangebiet eine stadträumlich vereinzelt liegende unzugängliche Freifläche dar, die keine Bedeutung für die Erholungsvorsorge hat. Dies wird sich auch nach Umsetzung des Bebauungsplans nicht ändern.

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