Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.6.2.1. Brutvogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

Brutnachweise von Höhlen- und Gebüschbrütern im Plangebiet wurden vor allem in den Randbereichen der gehölzbestandenen Bahnböschung und an dem Bestandsgebäude festgestellt. Durch den Erhalt der gehölzbestandenen Bahnböschung und des Bahngebäudes entstehen diesbezüglich keine artenschutzrechtlichen Konflikte (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Durch die bereits erfolgte Beräumung der Flächen innerhalb der geplanten Gewerbegebiete nach dem Abfang und der Umsiedlung der Zauneidechsen, ist zwar grundsätzlich damit zu rechnen, dass vereinzelt Bodenbrüter auftreten könnten, dies ist aber sehr unwahrscheinlich, da die Fläche für seltene Arten nicht attraktiv ist (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Die Versiegelung und Bebauung im Bereich der geplanten Gewerbefläche wird sich auf die vorhandene Brutvogelfauna nur in geringem Maße auswirken, da die Offenfläche lediglich als ergänzendes Nahrungshabitat für wenige, in der Nachbarschaft brütende Vogelarten dient (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Da sowohl vor als auch nach der Beräumung ausschließlich mittel häufige oder häufige Brutvogelarten erfasst wurden, die in Berlin nicht gefährdet sind, wird fachgutachterlich davon ausgegangen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die Störung eines einzelnen Brutpaares nicht verschlechtert.

Es sind keine erheblichen Störungen von Brutvögeln auf den angrenzenden Flächen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.

2.6.2.2. Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV (Zauneidechse)

Zauneidechsen stehen als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie unter strengem Schutz. Das schließt auch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ein und bezieht sich auf bau-, anlagen- und betriebsbedingte Störungen durch die Umsetzung des Vorhabens.

Aus der geplanten GE-Fläche wurden im Jahr 2017 die Zauneidechsen intensiv abgefangen und umgesiedelt, so dass nur Lebensräume verloren gehen können, wenn in den Krautsaum vor der Bahnböschung eingegriffen wird. Das gleiche gilt auch bei ggf. vorgelagerten Sandflächen, die potenziell zur Eiablage genutzt werden können. Im Jahr 2020 wurden im Baufeld des GE-Gebietes keine Zauneidechsen nachgewiesen (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Werden Gebäude auf der Gewerbefläche direkt neben der Bahnböschung gebaut, verringert sich die Habitateignung durch die Verschattung. Betroffen sind derzeitige Nahrungshabitate (Krautsaum) und potenzielle Eiablageflächen am bzw. vor dem Krautsaum auf einer Fläche von ca. 25 m x 5 m. Da die Zauneidechsen einen geringen Aktionsradius haben und alle Teilhabitate in einem engen Umfeld benötigen, ist es möglich, dass sie aus diesem Bereich in Richtung Nordwesten abwandern (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Zur Verhinderung einer (Rück-)Einwanderung von Zauneidechsen in das bereits abgefangene Baugebiet während der Aktivitätsphase der Tiere bleibt der Amphibienschutzzaun um die geplanten Gewerbegebiete auch nach der Umsiedlung der Zauneidechsen weiterhin stehen. Der Zaun soll auch die bauzeitliche Nutzung angrenzender Lebensräume verhindern. Der Zaun muss während der gesamten Bauphase intakt gehalten werden (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Als CEF-Maßnahme für die Bahnböschungen wurde fachgutachterlich (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020) empfohlen:

  • Aufwertung und langfristige Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen der Zauneidechsen auf den Bahnböschungen,
  • Anlage zusätzlicher Teilhabitate für Zauneidechsen (z. B. besonnte Reisighaufen am Fuß der Böschung, offene Sandflächen),
  • Aufwertung der Böschung des Bahndamms durch Offenhaltung von mind. 50 % der Fläche durch Entbuschung und einschürige Mahd in Streifen.

2.6.3. Sonstige Hinweise zu national geschützten Arten

Bei den beiden besonders geschützten Heuschreckenarten ist davon auszugehen, dass keine Verbotsverletzungen auftreten, da die Hauptlebensräume nicht im geplanten GE-Gebiet liegen (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

Für die besonders geschützten Tagfalterarten sind kaum noch geeignete Wirtspflanzen vorhanden, so dass keine Verbotsverletzungen auftreten (CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH 2020).

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