Planungsdokumente: Stage-Test 9-41
Begründung
2.7.1. Empfehlungen für Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden oder verringert werden sollen
Hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Maßnahmen handelt es sich um Empfehlungen, die generell auf den nachgelagerten Genehmigungsebenen und bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu beachten sind. Festsetzungsempfehlungen sind mit einem Aufzählungszeichen herausgehoben.
2.7.1.1. Schutz des Oberbodens und des Grundwassers
Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers werden für das Plangebiet folgende Maßnahmen empfohlen:
- Die zulässige Überschreitung der GRZ von 0,6 durch die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche innerhalb der Gewerbegebiete ist auf 20% zu beschränken, um den maximalen Versiegelungsgrad im Gewerbegebiet auf 0,72 zu begrenzen.
- Die Befestigung von Stellplätzen und Wegen ist in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen (z. B. Großpflaster mit hohem Fugenanteil, wassergebundene Decke, Schotterrasen, Rasengittersteine). Auf die Verwendung von Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen ist weitestgehend zu verzichten.
- Die Maßnahmen dienen der Begrenzung der Versiegelung und der Förderung der Versickerung zur Erhöhung Grundwasserspende.
- Bodenverdichtungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und ggf. nach Abschluss der Baumaßnahmen zu beseitigen (relevant im Rahmen der Baugenehmigung).
- Potenzielle Bodenbelastungen, z.B. durch die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen, sind über geeignete Schutzvorkehrungen auszuschließen (relevant im Rahmen der Baugenehmigung).