2.7.1.5. Erhalt und Schutz von Einzelbäumen
Der Baumbestand im Straßenraum und auf der Bahnböschung ist in seinem jeweiligen Kronentraufbereich vor Beeinträchtigungen (z. B. Befahren und Ablagern von Materialien oder Abfall) zu schützen.
Während der Bauarbeiten sind die einschlägigen Baumschutzmaßnahmen der RAS LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen – Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen 1999) und der DIN 18920 („Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“, 2002) einzuhalten.