2.7.2.1. Begrünung der nicht überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet
- Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je vier Stellplätze ist ein Laubbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
- In den Baugebieten ist pro angefangener 450 m² Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von 16–18 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die zu pflanzenden Bäume im Bereich von Stellplatzanlagen anzurechnen.
- Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzenliste empfohlen.
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind entsprechend § 8 der Berliner Bauordnung wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Diese Flächen sollen so naturnah wie möglich gestaltet werden, um Lebensraum für möglichst viele Tier- und Pflanzenarten bieten zu können.
Für das Gewerbegebiet wird insbesondere die Pflanzung von Laubbäumen empfohlen, die der Eingrünung der Gebäude und Gliederung der Stellplätze dienen. Die o. g. Pflanzdichte entspricht den üblichen Standards für Gewerbegebiete. Gemäß den oben genannten Festsetzungsempfehlungen sind innerhalb des Gewerbegebietes mindestens (6.675 m2 : 450 m2 =) 14 Bäume zu pflanzen.
Hinsichtlich der Schaffung von Habitaten für boden- und gebüschbrütende Vögel wird die Anpflanzung von dichten freiwachsenden Hecken und/oder Gehölzen auf mindestens 400 m2 empfohlen. Für solcherart Gehölzpflanzungen ist es empfehlenswert, pro Quadratmeter mindestens einen Strauch (Mindestpflanzqualität zweimal verpflanzt, ohne Ballen, 60–80 cm) und je angefangene 25 m2 einen Baum (Mindestpflanzqualität Hochstamm zweimal verpflanzt, Stammumfang 10–12 cm) oder einen Heister (Mindestpflanzqualität viermal verpflanzt, mit Drahtballierung, 200–250 cm) gemäß Pflanzliste zu pflanzen.
Baum- und Gehölzpflanzungen sollten nicht unmittelbar an der östlichen Gewerbegebietsgrenze gepflanzt werden, um eine Verschattung der Habitate sonnen- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten an der Bahnböschung zu vermeiden. Besonders im Übergangsbereich zwischen dem Baufenster GE und der Bahnböschung bzw. zur wiederherzustellenden Bahnböschung ist aus Gründen der biologischen Vielfalt auf Bäume und Gehölze zu verzichten.
Bäume filtern die gas- und staubförmigen Emissionen, tragen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation bei und prägen das Landschaftsbild positiv. Zudem handelt es sich um heimische und standortgerechte Baumarten, die einen besonderen Wert für die Tierwelt besitzen, sich in den Naturraum einfügen und i. d. R. gut anwachsen und sich in die Nahrungsketten der örtlichen Ökosysteme einfügen.
Empfohlene Pflanzliste
Baumarten: | Straucharten: | ||
Acer campestre | Feld-Ahorn | Cornus sanguinea | Roter Hartriegel |
Acer pseudoplatanus | Berg-Ahorn | Corylus avellana | Hasel |
Betula pendula | Gemeine Birke | Crataegus monogyna | Zweigriffliger Weißdorn |
Carpinus betulus | Hainbuche | Euonymus europaeus | Pfaffenhütchen |
Fraxinus excelsior | Gemeine Esche | Frangula alnus | Faulbaum |
Prunus padus | Traubenkirsche | Lonicera xylosteum | Gemeine Heckenkirsche |
Quercus petraea | Trauben-Eiche | Prunus spinosa | Schlehe |
Quercus robur | Stiel-Eiche | Rhamnus carthatica | Kreuzdorn |
Sorbus aucuparia | Vogelbeere | Rosa canina | Hundsrose |
Tilia cordata | Winter-Linde | Rosa corymbifera | Busch-Rose |
Ulmus laevis | Flatter-Ulme | Rubus fruticosus | Brombeere |
Ulmus minor | Feld-Ulme | Sambucus nigra | Schwarzer Holunder |
Viburnum opulus | Schneeball |