Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.7.2.1. Begrünung der nicht überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet

  • Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je vier Stellplätze ist ein Laubbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
  • In den Baugebieten ist pro angefangener 450 m² Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von 16–18 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die zu pflanzenden Bäume im Bereich von Stellplatzanlagen anzurechnen.
  • Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzenliste empfohlen.

Nicht überbaute Grundstücksflächen sind entsprechend § 8 der Berliner Bauordnung wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Diese Flächen sollen so naturnah wie möglich gestaltet werden, um Lebensraum für möglichst viele Tier- und Pflanzenarten bieten zu können.

Für das Gewerbegebiet wird insbesondere die Pflanzung von Laubbäumen empfohlen, die der Eingrünung der Gebäude und Gliederung der Stellplätze dienen. Die o. g. Pflanzdichte entspricht den üblichen Standards für Gewerbegebiete. Gemäß den oben genannten Festsetzungsempfehlungen sind innerhalb des Gewerbegebietes mindestens (6.675 m2 : 450 m2 =) 14 Bäume zu pflanzen.

Hinsichtlich der Schaffung von Habitaten für boden- und gebüschbrütende Vögel wird die Anpflanzung von dichten freiwachsenden Hecken und/oder Gehölzen auf mindestens 400 m2 empfohlen. Für solcherart Gehölzpflanzungen ist es empfehlenswert, pro Quadratmeter mindestens einen Strauch (Mindestpflanzqualität zweimal verpflanzt, ohne Ballen, 60–80 cm) und je angefangene 25 m2 einen Baum (Mindestpflanzqualität Hochstamm zweimal verpflanzt, Stammumfang 10–12 cm) oder einen Heister (Mindestpflanzqualität viermal verpflanzt, mit Drahtballierung, 200–250 cm) gemäß Pflanzliste zu pflanzen.

Baum- und Gehölzpflanzungen sollten nicht unmittelbar an der östlichen Gewerbegebietsgrenze gepflanzt werden, um eine Verschattung der Habitate sonnen- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten an der Bahnböschung zu vermeiden. Besonders im Übergangsbereich zwischen dem Baufenster GE und der Bahnböschung bzw. zur wiederherzustellenden Bahnböschung ist aus Gründen der biologischen Vielfalt auf Bäume und Gehölze zu verzichten.

Bäume filtern die gas- und staubförmigen Emissionen, tragen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation bei und prägen das Landschaftsbild positiv. Zudem handelt es sich um heimische und standortgerechte Baumarten, die einen besonderen Wert für die Tierwelt besitzen, sich in den Naturraum einfügen und i. d. R. gut anwachsen und sich in die Nahrungsketten der örtlichen Ökosysteme einfügen.

Empfohlene Pflanzliste

Baumarten:Straucharten:
Acer campestreFeld-Ahorn Cornus sanguineaRoter Hartriegel
Acer pseudoplatanusBerg-AhornCorylus avellanaHasel
Betula pendulaGemeine BirkeCrataegus monogynaZweigriffliger Weißdorn
Carpinus betulus HainbucheEuonymus europaeusPfaffenhütchen
Fraxinus excelsiorGemeine EscheFrangula alnus Faulbaum
Prunus padusTraubenkirscheLonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche
Quercus petraea Trauben-EichePrunus spinosaSchlehe
Quercus roburStiel-EicheRhamnus carthaticaKreuzdorn
Sorbus aucupariaVogelbeereRosa caninaHundsrose
Tilia cordataWinter-LindeRosa corymbiferaBusch-Rose
Ulmus laevisFlatter-UlmeRubus fruticosusBrombeere
Ulmus minorFeld-UlmeSambucus nigra Schwarzer Holunder
Viburnum opulusSchneeball

2.7.2.2. Dachbegrünung

  • Dachflächen sind mit einer Neigung von weniger als 15° auszubilden und extensiv zu begrünen; dies gilt nicht für Dachflächen mit technischen Einrichtungen und Belichtungsflächen. Der Anteil für technische Einrichtungen und Belichtungsflächen darf höchstens 50 % betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Solaranlagen stehen einer Dachbegrünung nicht entgegen.

Die extensive Begrünung kann z. B. mit einer Moos-Sedum oder Sedum-Gras-Mischung auf nährstoffarmem, geringmächtigem Substrat erfolgen. Empfehlenswert ist die Verwendung einer Saatgutmischung für Trockenrasen mit einem Anteil an Kräutern von 55% und Gräsern von 45 % (s. u.).

Dachbegrünungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas (Verdunstung und Staubbindung). Neben der Schaffung von Lebensraumangeboten sind auch für die Retention der Niederschläge von besonderer Bedeutung, denn das Regenwasser kann zu ca. 50 % zurückgehalten und von den Pflanzen verbraucht werden. Außerdem wird durch Gründächer Heizenergie durch Wärmedämmung eingespart. Blaugrüne Dächer bieten sogar eine noch höhere Effektivität insbesondere im Hinblick auf die Klimaanpassung, denn wenn das Wasser längere Zeit gespeichert wird, kann es in Trockenperioden die Evapotranspiration der Dachbepflanzung verstärken und so zur Kühlung der Stadt beitragen.

Bei einem Anteil an begrünten Dächern von mindestens 50 % der Dachfläche ist demzufolge auf den Dächern der Gewerbegebiete eine begrünte Fläche von insgesamt (6.675 m2 * 0,6 * 50 % =) 2.006 m2 möglich.

Tab. 9: Saatgutmischung Trockenrasen zur Dachbegrünung

Saatgutmischung Trockenrasen zur Dachbegrünung
%GattungArtDeutsche Bezeichnung
5AgrostiscapillarisRotes Straußgras
5CerastiumarvenseAcker-Hornkraut
10CorynephoruscanescensSilbergras
10FestucabrevipilaRauhblättriger Schwingel
10FestucaovinaSchafschwingel
5GaliumverumEchtes Labkraut
7,5JasionemontanaBerg-Jasione
5PetrorhagiaproliferaSprossendes Nelkenköpfchen
10PoaangustifoliaSchmalblättriges-Rispengras
10Rumex acetosellaKleiner Sauerampfer
5SedumacreScharfer Mauerpfeffer
5SedumsexangulareMilder Mauerpfeffer
7,5TrifoliumarvenseHasen-Klee
5PotentillaargenteaSilberfingerkraut

2.7.2.3. Fassadenbegrünung

  • Fensterlose Außenwandflächen der Gewerbegebäude mit einer Größe über 100 m² sind mit rankenden oder klimmenden Pflanzen zu begrünen (gilt nicht für gestaltete Fassadenteile). Als Mindestpflanzqualität sind Solitäre im Container 7,5 l mit einer Höhe von 60–80 cm zu verwenden. Pro lfd. Meter Wand ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die konkrete Auswahl der zu verwendenden Pflanzenarten bleibt der Ausführungsplanung vorbehalten.

Empfehlenswert sind folgende Arten:

  • Wilder Wein (Parthenocissus tricuspidata, Parthenocissus tricuspidata ´Veitchii´, Parthenocissus quinquefolia ´Engelmannii´)
  • Blauregen (Wisteria spec. div.)
  • Schling-Knöterich (Polygonum aubertii)
  • Pfeifenwinde (Aristolochia durior)

Durch die Fassadenbegrünung bis zu einer Höhe von bis zu ca. 10 m können in einem gewissen Rahmen neue, zusätzliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere, z. B. Insekten, geschaffen werden. Fassadenbegrünung trägt auch zur gestalterischen Aufwertung und Einbindung der Baukörper bei.

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