2.7.2.4. Hinweise zum Artenschutz
Baubedingte Beräumungen des Plangebiets und Gehölzrodungen sollten außerhalb der Reproduktionszeit der besonders geschützten Arten, hier insbesondere der Brutvögel, stattfinden, also im Zeitraum zwischen 1. Oktober und Ende Februar.
Daneben ist die Planung und Schaffung „beruhigter“ Zonen, wie z. B. dichter Heckenbereiche und blütenreiche Krautsäume, in Bezug auf Boden- und Gebüschbrüter sowie Insektenlebensräumen eine sinnvolle Maßnahme, um auch auf einem stärker frequentierten Gelände geeigneten Lebensraum zu schaffen (s. Kapitel II.7.2.2).
Bei Verlust von Fortpflanzungsstätten geschützter gebäudebrütender Vogelarten (Gebäude an der Bahn) sind artspezifische Ersatz- Niststätten in räumlicher Nähe zu schaffen. Die konkreten Festlegungen erfolgen im Rahmen der Baugenehmigung(en).
Hinsichtlich der Beleuchtungskörper im Außenbereich wird empfohlen, folgende Maßgaben zu beachten, damit ein Großteil der Insekten gar nicht erst angelockt wird und nicht an heißen Lampen und Beleuchtungskörpern verbrennt:
- Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmem Spektrum (bevorzugt monochromatisches Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampe oder LED-Leuchten mit warm- und neutralweißer Lichtfarbe; Verzicht auf Quecksilber- und Halogen-Dampflampen),
- Verwendung von vollständig geschlossenen staubdichten Leuchten und
- Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit.