Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.10.3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen – Monitoring

§ 4c Satz 1 des Baugesetzbuchs sieht vor, dass die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen überwachen, die auf Grund der Bauleitpläne eintreten können. Mit dem Monitoring sollen primär prognostische Folgenabschätzungen bei der Planaufstellung im Nachhinein unter Kontrolle gehalten werden. Des Weiteren soll die Kommune für den Fall, das die tatsächliche Entwicklung nicht mit den prognostizierten Folgen übereinstimmt, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen können, damit nicht vorhersehbare Auswirkungen nicht zu Lasten der Umwelt gehen.

Da solcherart erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans 9-41 nicht zu erwarten sind, kann auf die Festsetzung von Monitoring-Maßnahmen verzichtet werden.

2.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Mit dem Bebauungsplan soll das Plangebiet als Gewerbestandort und als Vorhaltefläche für einen Straßenbahn-Betriebshof der BVG nachhaltig städtebaulich entwickelt werden. Für den Betriebshof der BVG wird ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt, weswegen die Umweltbelange mit dem Fokus auf die Gewerbegebiete und deren Erschließung über die Köpenicker Straße im Umweltbericht dargestellt werden.

Bestandssituation

Im Plangebiet kommen überwiegend sandige bis mittel-lehmige Substrate vor, aus denen sich Böden allgemeiner Funktionsausprägung entwickelt haben. Aufgrund der Vornutzung sind die Böden stark anthropogen verändert und weisen keine Naturnähe mehr auf. Zum Zeitpunkt der Kartierung 2017 waren innerhalb der Gewerbegebiete 248 m2 überbaut, 1.134 m2 vollversiegelt und 427 m2 teilversiegelt. Die Fläche außerhalb der Bahnanlagen wurde zwischenzeitlich beräumt.

Der Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich der Gewerbegebiete ca. zwei bis drei Meter, die Grundwasserempfindlichkeit gegenüber flächenhaften Verschmutzungen liegt im mittleren Bereich. Sowohl die Altlasten als auch die Grundwasserverunreinigung wurden abschließend saniert. Eine Gefährdung des Grundwassers besteht nicht mehr. Das Plangebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone.

Das Plangebiet gehört klimatisch zu einem belasteten Bereich und zeigt im Vergleich zu Freilandverhältnissen städtische Überwärmungserscheinungen. Die Durchlüftung ist im Plangebiet aufgrund der Lage an der Bahntrasse und der grünen Verbindung zum Teltowkanal über die Kleingartenstrukturen günstig.

Hinsichtlich der Lufthygiene und der Lärmbelastung ist der Straßen- und Bahnverkehr der Hauptverursacher von Immissionen. Aufgrund der guten Durchlüftungssituation ist die lufthygienische Belastung jedoch gering.

Die Biotope im Plangebiet waren 2017 stark anthropogen geprägt. Neben ruderalen Halbtrockenrasen und sonstiger ruderaler Spontanvegetation gab es Gebüsche und Vorwaldbestände aus Robinien und Pappeln. Innerhalb der Gewerbegebiete wurden fünf geschützte Bäume und an der Köpenicker Straße elf Straßenbäume erfasst. Von der Zerstörung ihres Lebensraums innerhalb der geplanten Gewerbegebiete sind Standorte der Sand-Strohblume als bundesweit geschützte Art betroffen.

Das Gebiet ist aufgrund seiner Lage an einer für verschiedene Arten (insbesondere Zauneidechse und Tagfalter) nutzbaren Bahntrasse Teil des Biotopverbundes und hat insoweit in diesem Bereich eine hohe Bedeutung.

Das Landschaftsbild wurde bis 2017 maßgeblich durch eine offene Brachfläche mit Gehölzbewuchs zwischen dem gewerblich geprägten Areal des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Adlershof und der Bahntrasse geprägt. Nach der Beräumung des Gebietes ist eine weitgehend vegetationsfreie Brachfläche ohne Bedeutung für das Landschaftsbild entstanden.

Für die Erholungsnutzung spielte und spielt das Plangebiet keine Rolle.

Bau-, Garten und Bodendenkmale sind nicht registriert.

Umweltauswirkungen

Die Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan insbesondere auf den bisher unbebauten Flächen planrechtlich ermöglichen soll, sind für fast alle Schutzgüter erheblich.

Die zusätzliche Überbauung und Versiegelung in Höhe von ca. 0,28 ha innerhalb der Gewerbegebiete führt zum vollständigen Verlust der Bodenfunktionen mit negativen Auswirkungen auf das lokale Klima und den Wasserhaushalt.

Die Biotopverluste sind aufgrund der geringen Flächengrößen und ruderalen Ausprägungen von untergeordneter Erheblichkeit. Hinsichtlich geschützter Bäume im Bereich der Gewerbegebiete sind insgesamt fünf jüngere Verlustbäume nichtheimischer Art durch Neupflanzungen zu kompensieren.

Dem Lebensraumverlust im Bereich der Gewerbegebiete für die europarechtlich streng geschützte Zauneidechse wurde durch (bereits erfolgte) Umsiedlungsmaßnahmen entgegengewirkt. Durch den Erhalt der Bahnböschung bleiben geeignete Habitate für Tierarten trocken-warmer-Standorte und die national geschützte Sand-Strohblume erhalten, die für den Biotopverbund bedeutsam sind.

Aus einer an der Bahn gelegenen Brachfläche wird eine Gewerbefläche innerhalb des Wissenschaftsparks Adlershof. Die städtebauliche Neuordnung, die mit der gewerblichen Entwicklung verbunden ist, entspricht weitgehend dem Charakter der umliegenden Gewerbeflächen und fügt sich durch Begrünungsmaßnahmen in das typische Ortsbild ein.

Durch die zukünftigen gewerblichen Nutzungen können zusätzliche Verkehrsströme Lärm- und Luftemissionen hervorgerufen werden, die vor dem Hintergrund der Vorbelastungen durch die Verkehrsströme auf der stark befahrenen Köpenicker Straße und der Bahntrasse unerheblich sein werden und nicht zur Überschreitung der gesetzlichen Immissionsrichtwerte führen.

Kompensationserfordernisse und Maßnahmen

Das Plangebiet ist dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet. Demnach ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für diesen Bebauungsplan nicht anzuwenden. Für die BVG-Vorhaltefläche wird die Anwendung der Eingriffsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und ist deswegen nicht Gegenstand dieses Umweltberichts.

Kompensationspflichtig für die Gewerbegebiete im Bebauungsplan ist demnach nur der Verlust geschützter Bäume gem. BaumSchVO Berlin. Daneben sind die Belange des gesetzlichen Artenschutzes beachtlich.

Erfordernisse, die für das geplante Gewerbegebiet aus der Baumschutzverordnung Berlin resultieren, können durch 14 Baumpflanzungen (Mindestpflanzqualität 16–18 cm Stammumfang) innerhalb der geplanten Gewerbegebiete nachgewiesen werden.

Die artenschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse wurden durch die bereits erfolgte Umsiedlung der Zauneidechse bewältigt.

Durch Festsetzungen zur Begrenzung der Versiegelung, zur Versickerung von Niederschlagswasser und Begrünungsmaßnahmen für die nicht überbaubaren Flächen der Gewerbegebiete sowie die Begrünung der Dachflächen auf mindestens 50 % wird sich das neue Baugebiet in den ortstypischen Charakter des Wissenschafts- und Technologieparks Adlershof harmonisch einfügen.

3. Planinhalt und Abwägung

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