2.7.1.2. Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
- Für das anfallende Niederschlagswasser sind Versickerungsflächen anzulegen. Das Niederschlagswasser ist zu versickern und die Versickerungsanlagen sind zu begrünen, sofern wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser dient der Grundwassersicherung und -anreicherung und ist aus ökologischen Gesichtspunkten grundsätzlich empfehlenswert, soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen befürchten ist und sonstige Belange nicht entgegenstehen.
Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die qualitativen Anforderungen der Niederschlagsfreistellungsverordnung zugrunde zu legen. Möglich sind in Gewerbegebieten außerhalb von Wasserschutzgebieten eine breitflächige Versickerung mit Oberbodenpassage sowie eine Mulden- und Mulden- Rigolen-Versickerung oder Versickerungsbecken.