Planungsdokumente: Heidesraße

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.3

Im Gewerbegebietsteil GE 2.1 und GE 2.2 sind mit Ausnahme der Fläche Fl , F2, F3, F4, Fl Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf der Fläche F 1, F2, F3, F4, Fl können Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise mit folgenden zentrenrelevanten Sortimenten der Nahversorgung im ersten Vollgeschoss zugelassen werden:

Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Blumen, Tabakwaren, Drogeriewaren, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf.

1.4

Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

1.5

Im Mischgebiet und im Gewerbegebiet können Tankstellen nur ausnahmsweise zugelassen werden.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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