3.4
Im Mischgebiet MI 4.2 darf an die Baugrenze zwischen den Punkten M und H, bezogen auf die zulässige Höhe der baulichen Anlagen mit Einschränkung der Tiefe der Abstandsflächen nach der Bauordnung für Berlin herangebaut werden.
Im Mischgebiet MI 4.2 darf an die Baugrenze zwischen den Punkten M und H, bezogen auf die zulässige Höhe der baulichen Anlagen mit Einschränkung der Tiefe der Abstandsflächen nach der Bauordnung für Berlin herangebaut werden.
Zulässigkeit von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen
In den Mischgebietsteilen MI 1, MI 2, MI 3, MI 4.1 und MI 4.2 und im Sondergebiet sind Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Dies gilt nicht für Tiefgaragen. Nebenanlagen im Sinne des S 14 Baunutzungsverordnung, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, können in den Mischgebietsteilen MI 1, MI 2, MI 3, MI 4.1 und MI 4.2 und im Sondergebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden.