2.2
Im Sondergebiet und im Gewerbegebietsteil GE 2.2 wird als zulässige Grundfläche die im zeichnerischen Teil festgesetzte, durch Baugrenzen umfasste, überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt
Im Sondergebiet und im Gewerbegebietsteil GE 2.2 wird als zulässige Grundfläche die im zeichnerischen Teil festgesetzte, durch Baugrenzen umfasste, überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt
Die zulässige Grundfläche in den Mischgebietsteilen MI 1, MI 2 und MI 3 darf durch die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des S 14 der Baunutzungsverordnung und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nur bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.
Bauweise, überbau bare Grundstücksflächen