Der zentrale Teil des Geltungsbereichs wird durch das bedeutsame denkmalgeschützte Gebäudeensemble des ehemaligen Gaswerks Köpenick (Gesamtanlage) geprägt, das sechs Einzeldenkmale umfasst (siehe Abbildung 1 und Kapitel 1.2.7 zum Denkmalschutz).
Das langgestreckte Gebäude (Haus 1) am westlichen Rand ist ursprünglich als Bürogebäude errichtet worden und steht nach Aufgabe einer Pensionsnutzung mit Ausnahme einzelner Büronutzungen leer.
Das zweite im Eingangsbereich am Stellingdamm vorhandene Gebäude (Haus 2, ehemals als Bürogebäude errichtet) wird noch durch einen Gastronomiebetrieb mit Biergartenbereich genutzt. Die rückwärtigen denkmalgeschützten Gebäude (Haus 3 ehemaliges Kohlenlager / ehemalige Omnibusgarage und Haus 4 ehemaliges Ofenhaus) dienten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans im Wesentlichen der Lagernutzung bzw. beherbergten in Teilbereichen kleine Werkstätten. Diese Nutzungen wurden inzwischen aufgegeben. Das ehemalige Uhren- und Reglerhaus (Haus 5) steht ebenfalls leer. Das ehemalige Direktorenwohnhaus (Haus 7), das ursprünglich zum Areal der Kanalbetriebsstätte gehörte, befindet sich im Rohbauzustand, weist keine Nutzung auf und wird derzeit für die geplanten Nachnutzung saniert. Das ehemals als Werkstatt, Lagerraum und als Sanitäreinrichtungen genutzte Gebäude Nr. 6 wurde inzwischen beseitigt.
Der überwiegende Teil des ehemaligen Gaswerks war nahezu komplett versiegelt. Gleiches gilt vom Grundsatz her auch für den Bereich der Kanalbetriebsstelle der Berliner Wasserbetriebe auf dem Grundstück Stellingdamm 15A. Lediglich im nördlichen Teil sind Flächen unversiegelt und weisen einen prägenden Vegetations- und Baumbestand auf. Dorf befindet sich ebenfalls eine Luftschutzanlage in Form eines zum Teil in die Erde eingelassen betonierten Schutzraums, der für den Betriebsluftschutz des ehemaligen Gaswerkes Köpenick errichtet wurde und heute als Lagerfläche durch die Berliner Wasserbetriebe genutzt wird. Die Flächen des ehemaligen Gaswerks werden derzeit für die geplanten Gemeinbedarfsnutzungen hergerichtet (Entsieglungen, Baumfällungen und Bodensanierungsmaßnahmen).
An der östlichen Geltungsbereichsgrenze befindet sich eine Wegeverbindung zwischen der Janitzkystraße und dem Stellingdamm. Sie wird als rückwärtige Erschließung der Grundstücke an der Wolfsgartenstraße für den Fahrzeugverkehr (als Baulast gesichert) genutzt. Der nördliche Teil dieser Wegeverbindung bis Anschluss an die Janitzkystraße (außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplan 9-80) kann derzeit wegen der geringen Breite und einer Treppenanlage nur fußläufig genutzt werden.
Auf dem Grundstück Stellingdamm 14 befindet sich eine Kfz-Werkstatt mit Vermietungsbetrieb. An der Hirtestraße befinden sich überwiegend ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser in offener Bauweise.
Die Grundstücke Hirtestraße 7 und 8, die ehemals für den Betrieb einer landeseigenen Kindertagesstätte genutzt wurden, sind derzeit ungenutzt und werden für die geplante Schulnutzung hergerichtet. Hierfür wurden vorhandene Ruderalvegetation und verfallende ein- bis zweigeschossige Schuppen und Gebäude beseitigt.