Planungsdokumente: Software-Demonstration

Begründung

1. Einleitung

  1. Einleitung

Zur städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des Plangebiets erfolgte am 12.12.2019 der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 9-80. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofes Köpenick einschließlich angrenzender Flächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach S 2 Abs. 4 BauGB, da der Bebauungsplan im räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang mit den anderen Bebauungsplänen im Entwicklungsgebiet steht.

Die vorliegende Gliederung orientiert sich nicht in allen Teilen an der Gliederung gemäß Anlage 1, Nr. 2 b) BauGB. Es werden trotzdem alle in Anlage I enthaltenen Anforderungen an die Inhalte des Umweltberichts behandelt.

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung eines Schul- und Gemeinbedarfsstandorts im nördlichen und zentralen Teil des Geltungsbereichs (nachfolgend auch Plangebiet genannt). Hierfür sollen auf der nördlichen Teilfläche eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt werden. Auf der südlichen Teilfläche sollen die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Gaswerks Köpenick für eine Nachnutzung denkmalgerecht saniert und baulich ergänzt werden. Hier ist die Realisierung von gemeinwohlorientierten Einrichtungen vorgesehen. Als Nutzungsart soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung kulturelle und soziale Einrichtungen festgesetzt werden. Die bestehende Wohnnutzung auf den westlichen und südwestlichen Grundstücken (Hirtestraße 1-6 sowie Stellingdamm 13) soll entsprechend des Bestandes als allgemeines Wohngebiet gesichert werden.

Die als technische Infrastruktur betriebsnotwendige Kanalbetriebsstelle der Berliner Wasserbetriebe auf dem Grundstück Stellingdamm 15A soll bestandsorienfiert durch die Festsetzung als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Kanalbetriebsstelle planungsrechtlich gesichert werden.

Die im östlichen Bereich des Plangebiets gelegene - nicht öffentliche - Durchwegung soll planungsrechtlich gesichert und als öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Hirtestraße (zur Hälfte im Geltungsbereich) sollen entsprechend ihrer Widmung als öffentliche Straßenverkehrsfläche gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung soll durch zulässige Grund- und Geschossflächenzahlen in Verbindung mit der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse oder der maximalen Oberkante der Gebäude festgesetzt werden. Als relative Maßfestsetzungen sind folgende geplant:

Tabelle I: Übersicht der geplanten Nutzungsarfen im Bebauungsplan 9-80 (Stand 2023)

Bereich

Flächengröße, rd

GRZ

GFZ

Allgemeines Wohngebiet

6.100 m²

0,3

0,4

Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule (Haupt- und Nebenanlagen)

11.400 m²

0,8

1,0

Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung kulturelle und soziale Einrichtungen (Haupt- und Nebenanlagen)

6.000 m²

0,8

---

Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Kanalbetriebsstelle (Haupt- und Nebenanlagen)

5.500 m²

0,8

0,4

Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand)

1.400 m²

---

---

Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

1.600 m²

---

---

Angaben zum Vorhabenstandort

Das Plangebiet des Bebauungsplans 9-80 liegt im Norden des Bezirks Treptow-Köpenick im Ortsteil Köpenick und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Bahnhofsfraße am S-Bahnhof Köpenick. Das fußläufig erreichbare Zentrum bildet mit dem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Forum Köpenick, dem nahen Fußballstadion (An der Alten Försterei) sowie den sich kreuzenden Linien des ÖPNV (Regionalverkehr, S-Bahn, Straßenbahn, Bus) einen zentralen und gut erschlossenen Knotenpunkt innerhalb des Bezirks.

Im Osten wird der Geltungsbereich von der Bebauung an der Wolfsgartenstraße, im Süden vom Stellingdamm, im Westen von der Hirtestraße (mit Haltestelle für Bus und Straßenbahn) und im Norden von den Wohngrundstücken an der Janitzkystraße begrenzt. Die Hirtesfraße ist bis zur Straßenmitte Bestandteil des Geltungsbereichs. Der Stellingdamm liegt außerhalb des Geltungsbereichs.

Das Gebiet ist Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick und angrenzende Flächen. Die Baustruktur in der Umgebung ist heterogen. Im Norden schließen sich Einfamilienhäuser beidseitig der Janitzkystraße an, die weiter nördlich in die Blockrandbebauung der Märchensiedlung übergehen. Im Osten wird es durch eine Reihenhaussiedlung begrenzt. Im Süden schließt sich an den Stellingdamm eine bahngegleitende Brachfläche (ehemaliger Güterbahnhof Köpenick) an. Die westlich an den Geltungsbereich angrenzenden Flächen sind durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geprägt, an die sich eine Blockrandbebauung mit vier bis fünf Geschossen anschließt. Dieser westliche Teil liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans XVI-15 für das Gelände zwischen Mahlsdorfer Straße, Hirtestraße und Stellingdamm, der somit direkt an das Plangebiet des Bebauungsplanes 9-80 angrenzt.

Die Flächen im südlichen Teil des Plangebiets werden durch einen Gastronomiebetrieb (Biergarten), der zentrale Bereich wurde durch Lagernutzungen und kleine Gewerbebetriebe genutzt. Die nördlich anschließende, derzeit nicht bebaute, jedoch überwiegend teil- bzw. voll-versiegelte Fläche diente als Wohnmobilstellplatz. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück Stellingdamm 15A befindet sich eine Kanalbetriebsstelle der Berliner Wasserbetriebe mit verschiedenen Betriebsgebäuden. Der nördliche Teil des Grundstücks (Flurstück 343) ist mit einem zum Teil in die Erde eingelassenen betonierten Schutzraum bebaut und verfügt über einen prägenden Vegetations- und Baumbestand. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft eine Durchwegung, die die Janitzkystraße und den Stellingdamm verbindet und der rückwärtigen Erschließung der Grundstücke Janitzkystraße 18/20 dient. Die nördliche Anbindung an die Janifzkystraße ist nur fußläufig möglich. Hier befindet sich eine Treppenanlage. Auf dem Grundstück Stellingdamm 14 befindet sich eine Kfz-Werkstatt mit Vermietungsbetrieb. Im westlichen Teil befinden sich entlang der Hirtestraße überwiegend ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser in offener Bauweise. Die Grundstücke Hirtesfraße 7 und 8 sind derzeit ungenutzt. Sie weisen auf den unbebauten Flächen Ruderalvegetation und besonders straßenseitig einen prägenden Baumbestand auf, der inzwischen zu einem großen Teil auf Grundlage der Bescheide vom 21.12.2021 und vom 02.02.2023 gefällt wurde. Im hinteren Bereich befanden sich leerstehende, teils verfallende ein bis zweigeschossige Schuppen und Gewerbebauten.

Historische Entwicklung

Der Geltungsbereich wird durch das denkmalgeschützte Gebäudeensemble des früheren Gaswerks Köpenick (Gesamtanlage) geprägt, das sich seit 1889 auf dem Gelände befindet. Das Gaswerk diente der Gasversorgung für die öffentliche Beleuchtung der heutigen Altstadt und der Dammvorstadt. Ab den Jahren 1904/05 erfolgten bis zur Stilllegung im Jahr 1925 bauliche Ergänzungen, da die bis dahin bestehenden Kapazitäten nicht mehr ausreichten. Das Gelände wurde anschließend als Betriebsstelle der Allgemeinen Berliner Omnibus GmbH (später Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft BVG), der GA-SAG, sowie durch Straßenreinigung und Müllabfuhr genutzt (Kracht und Pohl Bauforschung 2022).

Nach Aufgabe der versorgenden Nutzungen (zuletzt Recyclinghof) wurden das Areal privatwirtschaftlich u. a. für einen Wohnmobilstandort, Lagernutzungen, einem Beherbergungs- und Gastronomiebetrieb genutzt. Mit Ausnahme der Gastronomie sind alle Nutzungen bereits aufgeben. Die Flächen im östlichen Teil (jetzt Kanalbetriebsstelle der Berliner Wasserbetriebe) beherbergten ursprünglich das Kesselhaus.

1.2 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Umweltprüfung ist der Bebauungsplan 9-80 für Teilflächen des Geländes zwischen Stellingdamm, Hirtestraße, Janitzkystraße und Wolfsgartenstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick und die mit der Umsetzung der Planung voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.

Gemäß Anlage 1 Nr. 2b BauGB gehören hierzu Auswirkungen des geplanten Vorhabens (während des Baus und des Vorhandenseins) insbesondere auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft, Beeinträchtigungen durch Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen), erzeugte Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima, sowie eine Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3,2 ha.

Die Untersuchungsräume richten sich nach der Reichweite der möglichen Umweltauswirkungen, nach den an das Plangebiet angrenzenden Nutzungen und nach den naturräumlichen Verhältnissen. Der Untersuchungsrahmen für die Schutzgüter Fläche, Boden, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans, da deren Auswirkungen sich auf den unmittelbaren Eingriffsbereich eingrenzen lassen.

Der Untersuchungsrahmen für die Schutzgüter Wasser, Menschen und ihre Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Klima und Luft sowie Landschaft umfasst zusätzlich die anliegende Bebauung. Diese Schutzgüter stehen in einem engen Verhältnis zur Umgebung, so dass sich Veränderungen innerhalb des Geltungsbereichs auf das umliegende Gebiet auswirken können.

Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt verbat-argumentativ und enthält gemäß der Anlage zu S 2 Abs. 4 und S 2a BauGB insbesondere

  • eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des Umweltzustands und eine Übersicht über

  • die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

  • eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.

Die Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nach dem ausführlichen Verfahren gemäß Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2020).

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