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2. Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan
Die Planungsziele sind aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelbar, der den Standort als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) darstellt. Die Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplanes Berlin (AV FNP) vom 18.07.2017 ermöglichen andere Baugebiete als die zugeordneten. Die Entwicklung von Flächen für den Gemeinbedarf und Versorgungsflächen sind im Regelfall in Abhängigkeit von Bedeutung und Größe zulässig, u. a. auch Anlagen des Gemeinbedarfs, wenn Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben. Die Festsetzung der Gemeinbedarfsflächen für eine Grundschule sowie für kulturelle und soziale Einrichtungen dienen der Grundversorgung der Bevölkerung und sind als Wohnfolgeeinrichtungen kompatibel mit der Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplans. Die vorhandene Kanalbetriebsstelle der Berliner Wasserbetriebe soll im Bestand als Versorgungsfläche gesichert werden.