Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3. Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314) umfasst die generellen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin. Die Aufgabe des Landschaftsprogramms innerhalb des Planungssystems Berlins ist, die in § 1 BNatSchG formulierten allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu konkretisieren und die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die Anpassung an den Klimawandel ist der vielleicht wichtigste neue Schwerpunkt im Landschaftsprogramm, darin heißt es: Berlin muss seine Stadträume widerstandsfähiger gestalten, um den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Puffer- und Filterfunktionen des Bodens und seine Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt werden darin deutlicher gewürdigt.

Das Kartenwerk des Landschaftsprogramms setzt sich aus vier aufeinander abgestimmten Teilplänen zusammen, in denen die für das Plangebiet geltenden Ziele und Maßnahmen aufgeführt sind:

1.3.3.1. Teilplan Naturhaushalt/Umweltschutz

Der Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz stellt das Plangebiet überwiegend als Kleingarten, Landwirtschaft, Gartenbau dar. Ziele für diese Bereiche sind: Überwachung des Schadstoffgehaltes von Böden und Pflanzen beim Nahrungsmittelanbau sowie Einschränkung der Pflanzenschutz- und Düngemittelanwendung, Förderung des Nährstoffkreislaufs, Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktionen (Kaltluftentstehung), Rückhalt des Wassers in der Landschaft, Beseitigung von Barrieren, die den Kaltluftabfluss behindern. Der südliche Teil des Plangebietes ist als Siedlungsgebiet dargestellt. Ziele für diese Kategorie sind die naturhaushaltswirksamen Flächen durch Dach-, Hof- und Wandbegrünung zu erhöhen. Bei Verdichtungen sind kompensatorische Maßnahmen zu ergreifen. Bei Planungen ist der Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist dezentral zu versickern und emissionsarme Heizsysteme sind zu fördern. Stadtbäume sind zu erhalten bzw. neu zu pflanzen, die Pflege ist nachhaltig zu sichern. Die bioklimatische Situation und die Durchlüftung sind zu verbessern. Klimawirksame Grün- und Freiflächen sind zu erhalten, zu vernetzen und neu zu schaffen. Die Rückstrahlung (Albedo) ist zu erhöhen.

Die Nutzung als Gartenbaubetrieb wurde bereits 2011 aufgegeben. Entsprechend der im Umfeld ausgeübten Wohnnutzung soll auch das Plangebiet zu einem Wohnstandort entwickelt werden. Bei Umsetzung der Planung wird es zu einem Verlust an Vegetationsflächen kommen. Die Neuversieglung im Plangebiet (+19 %) beeinträchtigt die Funktion der Böden. Durch die geplanten Maßnahmen:

  • dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet,
  • extensive Dachbegrünung (70% je Flachdachfläche),
  • 60 bzw. 80 cm Erdüberdeckung auf Tiefgaragendächern auch für Bepflanzung mit größeren Gehölzen,
  • Erhalt großer zusammenhängender Vegetationsflächen (Wald, Grünfläche, Baumreihe entlang Plüschowstraße) und Neupflanzungen,
  • Fassadengestaltung mit hohen Albedo

können aber Beeinträchtigungen im Naturhaushalt und für den Lebensraum der Tiere weitgehend vermieden werden.

Damit wird den Zielen des Teilplans entsprochen.

1.3.3.2. Teilplan Biotop und Artenschutz

Das Plangebiet gehört zu den siedlungsgeprägten Räumen. Der Programmplan Biotop- und Artenschutz stellt das Plangebiet als Parkbaumsiedlungsbereich dar. Die natürlichen standörtlich prägenden Grün- und Freiflächen sind zu erhalten und zu entwickeln. Die Entwicklungsziele sind die Ergänzung des Parkbaumbestands in Straßen- und Siedlungsfreiräumen, die Vermeidung einer baulichen Verdichtung und eine ökologische Gartenpflege. Typische Strukturelemente wie Mauern und Remisen in Gärten sind zu erhalten. Vorrangig sind die Pflege und die Entwicklung des benachbarten Friedhofs als Reservoir der Arten naturnaher Wälder.

Die Bedeutung des Plangebiets für den Biotoperhalt und den Artenschutz ist hoch. Durch den Erhalt eines hohen Anteils des Baum- und Gehölzbestands und der Wiederherstellung von Vegetationsflächen (private Grünfläche, Wald) können Beeinträchtigungen im Biotopverbund und der biologischen Vielfalt weitgehend vermieden werden und die Ziele des Teilplans umgesetzt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: