1.3.3. Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314) umfasst die generellen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin. Die Aufgabe des Landschaftsprogramms innerhalb des Planungssystems Berlins ist, die in § 1 BNatSchG formulierten allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu konkretisieren und die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die Anpassung an den Klimawandel ist der vielleicht wichtigste neue Schwerpunkt im Landschaftsprogramm, darin heißt es: Berlin muss seine Stadträume widerstandsfähiger gestalten, um den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Puffer- und Filterfunktionen des Bodens und seine Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt werden darin deutlicher gewürdigt.
Das Kartenwerk des Landschaftsprogramms setzt sich aus vier aufeinander abgestimmten Teilplänen zusammen, in denen die für das Plangebiet geltenden Ziele und Maßnahmen aufgeführt sind: