Planungsdokumente: Stage-Test 6-001
Begründung
1.3.4.1. Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen
Der aktuelle Stadtentwicklungsplan Wohnen, der am 20.8.2019 vom Senat beschlossen wurde, benennt die raumbezogenen wohnungspolitischen Leitbilder, Ziele, Instrumente und Maßnahmen für den geplanten Neubau von Wohnungen bis etwa zum Jahr 2030. Die Herausforderung für Berlin besteht aktuell darin, der steigenden Wohnungsnachfrage durch zusätzliche Wohnungsangebote zu begegnen und die Mieten sozialverträglich zu halten. Der StEP Wohnen 2030 zeigt daher die größten Flächenpotenziale für Wohnungsneubau in Berlin, trifft Aussagen zum erforderlichen Umfang, der Verteilung und dem Umsetzungszeitraum des künftigen Neubaus in der Stadt. Er ist Grundlage für angebots- und nachfragegerechte wohnungspolitische Instrumente und Maßnahmen, wie die mittel- und langfristige Programmplanung der Wohnungspolitik sowie Orientierungsrahmen für die Bauleitplanung.
Mit dem StEP Wohnen 2030 wird auf die sich abzeichnende Entwicklungsdynamik nach einer langen Stagnationsphase reagiert. Die grundlegenden Daten stammen aus den Jahren 2012 und 2013. Eine der wesentlichen Kernaussagen war ein Neubaubedarf von 10.000 Wohnungen im Jahr, um der wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden. Inzwischen hat sich gezeigt, dass sich die Entwicklungsdynamik noch beschleunigt hat. Im Zeitraum von 2011 bis 2016 ist Berlin um rund 245.000 Menschen gewachsen ist. Das entspricht der kompletten Bevölkerung einer Großstadt wie Kiel. Seitdem nimmt die Bevölkerung weiter jährlich um die Größenordnung einer Mittelstadt zu. Die reale Entwicklung hat damit die Wachstumsannahmen des "StEP Wohnen 2025" deutlich übertroffen. Das machte es unabdingbar, den StEP Wohnen an die neue Bevölkerungsdynamik anzupassen. Vor diesem Hintergrund und einem deutlich angespannten Wohnungsmarkt mit stark steigenden Immobilien- und Mietpreisen wurde der Stadtentwicklungsplan Wohnen aktualisiert. Dabei haben bisherige Prämissen wie z.B. der Vorrang der Innenentwicklung, das Leitbild der kompakten, gemischten und sozialen Stadt oder die Stadt im ökologischen Gleichgewicht nach wie vor Gültigkeit. Hatte der "StEP Wohnen 2025" z.B. noch den Fokus auf Wohnungsneubau auf mittleren und größeren Flächen gelegt, nimmt der "StEP Wohnen 2030" auch den Wohnungsbestand und die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbestands stärker in den Blick.
In der Karte „Schwerpunkte des Wohnungsneubaus“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand April 2016) ist das Plangebiet als Wohnungsbaustandort in einer Größenordnung von 250 – 999 Wohnungen verzeichnet. Mit dem Bebauungsplan 6-24 soll den Gesamtinteressen Berlins entsprochen werden, indem durch Nachverdichtung ein Wohngebiet mit ca. 261 Wohnungen entwickelt wird.
Abb. 5 Schwerpunkte des Wohnungsneubaus, Ausschnitt (ohne Maßstab), Januar 2017, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
1.3.4.2. Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr
Im StEP Verkehr vom 29. März 2011 werden die verschiedenen Verkehrsarten hinsichtlich ihrer Bestandssituation und Haupttrassen verortet und ihr zukünftiger Ausbau dargestellt.
Im Teilplan übergeordnetes Straßennetz wird die Fischerhüttenstraße als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe IV dargestellt. Sie bildet eine direkte Verbindung an das höherrangige Straßennetz, und zwar an die Potsdamer Chaussee als großräumige Straßenverbindung (StEP I) und die Argentinische Allee als übergeordnete Straßenverbindung (StEP II). Für den Zielhorizont 2025 ist keine geänderte Einstufung vorgesehen.
Die Sven-Hedin-Straße ist nicht als übergeordnete Straßenverbindung klassifiziert.
Im Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist für den Geltungsbereich Buslinie /-strecke im Vorrangnetz dargestellt.
Der Teilplan Radverkehrsnetz stellt im Geltungsbereich keine übergeordneten Fahrradrouten dar.
Eine bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angefragte Verkehrsprognose für die Fischerhüttenstraße zwischen Sven-Hedin-Straße und Potsdamer Chaussee hat eine prognostizierte Verkehrsmenge für das Jahr 2030 von ca. 5.000 Kfz am Tag (DTVw) bei einem Schwerverkehrsanteil (> 3,5 t GG) von 2 % ergeben. Damit ergibt sich gegenüber der durchgeführten Zählung eine prognostizierte Zunahme der Verkehrsbelastung im Jahr 2030 von ca. 42 %. Diese prozentuale Zunahme wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt. Für den Fahrradverkehr wurde ebenfalls eine 42 % Zunahme angenommen. Diese prognostizierte Zunahme des Verkehrs wurde bei der Verkehrsermittlung und der Planung berücksichtigt. Die Verkehrsprognose 2030 wurde bei der Planung bereits berücksichtigt.