Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.2. Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Januar 2015 (ABI. S. 31) zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (ABl. S. 3754), stellt den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans als Gemischte Baufläche, M1 mit einer hohen Nutzungsintensität und -dichte sowie mit vorwiegendem Kerngebietscharakter in Verbindung mit „Einzelhandelskonzentrationen“ entlang der Müllerstraße dar. Hinzufügend liegt das Plangebiet im Vorranggebiet für Luftreinhaltung, welches im Wesentlichen räumliche Prioritäten für die Einschränkungen von Emissionen im Innenstadtbereich setzt. Diese Einordnung bietet u.a. die Grundlage für Festsetzungen zur Einschränkung der Verwendung von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen.

Abb. 5: Auszug aus Flächennutzungsplan Berlin mit Kennzeichnung des Standortes

Gemäß den „Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV – FNP)“ ist aus der Darstellung „Gemischte Baufläche M1“ ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelmäßig entwickelbar.

Die geplante Gebietsfestsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Änderung bzw. Anpassung ist nicht erforderlich.

1.2.2.3. Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne (StEP) werden nach § 4 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets zu verschiedenen sektoralen Themen erarbeitet. Sie sind von der Gemeinde beschlossene Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und somit bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

1.2.2.3.1. BerlinStrategie 3.0 | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030

Die BerlinStrategie ist das gesamtstädtische, ressortübergreife Leitbild des Berliner Senats für die Metropole Berlin. Sie bildet den zweiten Teil des Stadtentwicklungskonzepts Berlin 2030 und macht deutlich, wofür Berlin steht, wohin die Stadt strebt und welche mittel- bis langfristige Perspektive sie hat. Dabei versteht sie sich als Konzept und Wegweiser für die gesamtstädtische Entwicklung. Die BerlinStrategie nimmt die Zukunft in den Fokus.

Sie zeichnet die wesentlichen Handlungsfelder und Strategien der Entwicklung Berlins bis 2030 vor und integriert die Aktivitäten der verschiedenen Senatsfachverwaltungen. Die Federführung für die BerlinStrategie liegt seit 2016 in der Senatskanzlei. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wirkt in besonderer Weise an der BerlinStrategie mit. Sie bildet die räumliche Dimension des Leitbildes ab und erarbeitet die Schwerpunkträume der Stadtentwicklung. Die aktuelle BerlinStrategie in der Version 3.0 wurde am 13. April 2021 vom Berliner Senat beschlossen. Sie löst ihre Vorgängerin ab und bildet somit die aktuell gültige Grundlage für alle weiteren Planungen. Bevölkerungswachstum, sozialer Zusammenhalt, zunehmender Flächenbedarf, Klimawandel, Verkehrs- und Energiewende – und nicht zuletzt die Bewältigung der Corona-Pandemiefolgen – waren die dringenden Gründe für die Aktualisierung.

In insgesamt acht Einzelstrategien werden im Rahmen der BerlinStrategie (Stand 04/2021) Perspektiven für die grundlegenden Themen und künftigen Herausforderungen der Entwicklung Berlins aufgezeigt und mit Zielen und Handlungsfeldern konkretisiert, die in neun räumlichen Schwerpunkträumen verortet werden. Damit bildet das Konzept eine Grundlage für eine mittel- bis langfristig ausgerichtete, ressortübergreifende planerische Steuerung.

Das Plangebiet befindet sich im dort aufgeführten Schwerpunktraum „Nordring Wedding“. Dieser wird wie folgt beschrieben:

„Nördlich der Berliner Mitte liegt der Schwerpunktraum Nordring/Wedding. Er erstreckt sich entlang des S-Bahn-Rings von Moabit und dem Westhafen über Wedding bis Gesundbrunnen. In diesem Raum vollziehen sich heute starke Veränderungen, sei es durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder aufgrund privater Investitionen. In der Zukunft zeigt sich hier, dass die Potenziale der kulturellen und baulichen Vielfalt genutzt werden konnten. Es sind klimagerechte Nachbarschaften für alle Menschen zum Wohnen und Arbeiten entstanden. Die überhitzte Entwicklung der Mieten konnte gedämpft werden. (S.86)“

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