1.2.2.2. Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Januar 2015 (ABI. S. 31) zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (ABl. S. 3754), stellt den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans als Gemischte Baufläche, M1 mit einer hohen Nutzungsintensität und -dichte sowie mit vorwiegendem Kerngebietscharakter in Verbindung mit „Einzelhandelskonzentrationen“ entlang der Müllerstraße dar. Hinzufügend liegt das Plangebiet im Vorranggebiet für Luftreinhaltung, welches im Wesentlichen räumliche Prioritäten für die Einschränkungen von Emissionen im Innenstadtbereich setzt. Diese Einordnung bietet u.a. die Grundlage für Festsetzungen zur Einschränkung der Verwendung von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen.
Abb. 5: Auszug aus Flächennutzungsplan Berlin mit Kennzeichnung des Standortes
Gemäß den „Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV – FNP)“ ist aus der Darstellung „Gemischte Baufläche M1“ ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelmäßig entwickelbar.
Die geplante Gebietsfestsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Änderung bzw. Anpassung ist nicht erforderlich.