1.2.2.3.5. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)
Der StEP Wohnen 2030 wurde am 20.08.2019 beschlossen und ersetzt den StEP Wohnen 2025, dessen Wachstumsannahmen weit übertroffen wurden und schließlich eine Anpassung erforderte. Er definiert Leitlinien zur wohnungspolitischen Entwicklung und bildet einen Orientierungsrahmen für private und öffentliche Investoren.
Der Stadtentwicklungsplan analysiert den Bedarf an zukünftigem Wohnraum, gibt an wieviel Wohnungen hierfür benötigt werden und benennt Schwerpunkträume sowie Flächen und Potentiale auf denen sich vorrangig Entwicklungen von Wohnungsneubauten konzentrieren sollen, um diesen Bedarf zu decken. Dabei bestimmt der StEP 2030 Instrumente und Maßnahmen und setzt Zeiträume zur Umsetzung der stadtentwicklungspolitischen Ziele fest. Der ermittelte Wohnungsbedarf liegt bei 194.000 neuen Wohnungen bis 2030.
Für die Entwicklung des Wohnens in Berlin in Neubau und Bestand wurden acht Leitlinien erarbeitet:
Leitlinie 1: Sozial und funktional vielfältige Quartiere schaffen und erhalten.
Leitlinie 2: Kompakte Stadt lebenswert gestalten und ausbauen.
Leitlinie 3: Stadtentwicklung integriert betreiben.
Leitlinie 4: Baukulturelle und städtebauliche Qualität sicherstellen.
Leitlinie 5: Siedlungsstruktur im regionalen Kontext weiterentwickeln.
Leitlinie 6: Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen und bewahren.
Leitlinie 7: Stadtentwicklung ökologisch und klimagerecht gestalten.
Leitlinie 8: Stadtentwicklung als partizipativen Prozess der Stadtgesellschaft betreiben.
Das StEP 2030 setzt räumliche Schwerpunkte, die in Vertiefungsplänen dargestellt werden. Für das Plangebiet sind folgende Aussagen enthalten:
Der Detailplan -Städtebauförderung und Soziale Erhaltungsgebiete- (Plan 6) zeigt vertiefend die aktuell festgelegten Gebiete der Städtebauförderung und stellt das Plangebiet als Städtebauförderungsgebiet „Aktive Zentren“, als Soziales Erhaltungsgebiet „Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz)“ und als Sanierungsgebiet dar.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan III-140-1VE folgt den Zielsetzungen des StEP Wohnen 2030, indem er mehrheitlich die o.g. Leitlinien berücksichtigt und umsetzt. Er schafft ein multifunktionales, vielseitig nutzbares, nachhaltiges und resilientes Gebäude, setzt architektonische Akzente und sichert bezahlbaren geförderten Wohnraum.