Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3.5. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Der StEP Wohnen 2030 wurde am 20.08.2019 beschlossen und ersetzt den StEP Wohnen 2025, dessen Wachstumsannahmen weit übertroffen wurden und schließlich eine Anpassung erforderte. Er definiert Leitlinien zur wohnungspolitischen Entwicklung und bildet einen Orientierungsrahmen für private und öffentliche Investoren.

Der Stadtentwicklungsplan analysiert den Bedarf an zukünftigem Wohnraum, gibt an wieviel Wohnungen hierfür benötigt werden und benennt Schwerpunkträume sowie Flächen und Potentiale auf denen sich vorrangig Entwicklungen von Wohnungsneubauten konzentrieren sollen, um diesen Bedarf zu decken. Dabei bestimmt der StEP 2030 Instrumente und Maßnahmen und setzt Zeiträume zur Umsetzung der stadtentwicklungspolitischen Ziele fest. Der ermittelte Wohnungsbedarf liegt bei 194.000 neuen Wohnungen bis 2030.

Für die Entwicklung des Wohnens in Berlin in Neubau und Bestand wurden acht Leitlinien erarbeitet:

Leitlinie 1: Sozial und funktional vielfältige Quartiere schaffen und erhalten.

Leitlinie 2: Kompakte Stadt lebenswert gestalten und ausbauen.

Leitlinie 3: Stadtentwicklung integriert betreiben.

Leitlinie 4: Baukulturelle und städtebauliche Qualität sicherstellen.

Leitlinie 5: Siedlungsstruktur im regionalen Kontext weiterentwickeln.

Leitlinie 6: Bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen und bewahren.

Leitlinie 7: Stadtentwicklung ökologisch und klimagerecht gestalten.

Leitlinie 8: Stadtentwicklung als partizipativen Prozess der Stadtgesellschaft betreiben.

Das StEP 2030 setzt räumliche Schwerpunkte, die in Vertiefungsplänen dargestellt werden. Für das Plangebiet sind folgende Aussagen enthalten:

Der Detailplan -Städtebauförderung und Soziale Erhaltungsgebiete- (Plan 6) zeigt vertiefend die aktuell festgelegten Gebiete der Städtebauförderung und stellt das Plangebiet als Städtebauförderungsgebiet „Aktive Zentren“, als Soziales Erhaltungsgebiet „Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz)“ und als Sanierungsgebiet dar.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan III-140-1VE folgt den Zielsetzungen des StEP Wohnen 2030, indem er mehrheitlich die o.g. Leitlinien berücksichtigt und umsetzt. Er schafft ein multifunktionales, vielseitig nutzbares, nachhaltiges und resilientes Gebäude, setzt architektonische Akzente und sichert bezahlbaren geförderten Wohnraum.

1.2.2.3.6. Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030)

Der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 wurde am 12. März 2019 beschlossen und bildet das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für Berlin. Er legt gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan die hierarchisch gegliederte Berliner Zentrenkulisse fest und bestimmt stadtplanerische Steuerungsgrundsätze hinsichtlich zukünftiger Einzelhandelsvorhaben.

Das Ziel des StEP Zentren ist die Erhaltung und Stärkung der Zentren, die Sicherung einer flächendeckenden wohnungsnahen Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet, die Integration von zentren- und stadtverträglichen Einzelhandelseinrichtungen und die Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Sinne einer polyzentrischen Stadt der kurzen Wege, die damit auch klima- und verkehrspolitische Ziele der Stadt unterstützt.

Im StEP Zentren 2030 ist das Plangebiet als Hauptzentrum mit mittlerem städtebaulichen und Einzelhandel -Handlungsbedarf ausgewiesen, das aufgrund der konkurrierenden polyzentralen Stadtstrukturen und Frequenzverlusten durch den zunehmenden Onlinehandel einer Stabilisierung bedarf. Die Städtebauförderprogramme Lebendige Zentren und Quartiere und Sanierungsgebiet Wedding-Müllerstraße unterstützen unlängst das Hauptzentrum Müllerstraße.

Das Entwurfskonzept unterstützt die Planungsziele des StEP Zentren 2030, indem es die Anpassung des Warenhausstandortes an die heutigen Anforderungen ermöglicht und dessen Integration in seine Umgebung verbessert. Die geplanten Nutzungserweiterungen schaffen nicht nur Räumlichkeiten für neue Arbeitsplätze, sondern tragen auch zur Diversifizierung der Nutzungsstruktur in diesem Hauptzentrum bei. Somit belebt das Projekt die Müllerstraße einerseits durch eine moderne Architektur und andererseits durch eine attraktive Mischung aus Wohn- und Arbeitsstätten sowie einer Mischung öffentlicher Angebote von Shopping, Gastronomie, sowie nicht-kommerziellen und gemeinwohlorientierten Nutzungen.

Die Ziele des StEP Zentren 2030 werden im Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirks konkretisiert. II.2.6.4

1.2.2.4. Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Der stetig wachsende Wohnraumbedarf stellt die Berliner Politik und Verwaltung vor besondere Herausforderungen, die eine sozial gerechte und städtebaulich geordnete Planung erfordert sowie zukünftig bezahlbaren Wohnraum garantiert. Neben der Errichtung von neuen Wohnungsneubauten sind gleichzeitig verkehrliche Infrastruktur, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen zu entwickelt.

Das 2014 eingeführte „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ ist ein wichtiges Instrument, um eine nachhaltige und angemessene Stadtentwicklung zu realisieren. Es regelt einheitlich und transparent den Abschluss städtebaulicher Verträge zwischen dem Land Berlin und den jeweiligen Vorhabenträgerinnen.

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich in einem angemessenen Rahmen die Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die durch das Wohnvorhaben entstehen, zu übernehmen. Außerdem wird eine Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum auf 30 % der Geschossfläche Wohnen vertraglich sichergestellt.

In der im November 2018 aktualisierten Leitlinie werden Kennwerte angepasst und Praxiserfahrungen berücksichtigt.

Das vorliegende Bebauungsplanverfahren liegt innerhalb des Sanierungsgebiets „Müllerstraße B“, sowie Milieuschutzgebiet „Leopoldplatz“. Das „Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ ist in diesem besonderen Fall nicht anzuwenden. Dennoch werden im Durchführungsvertrag Bedingungen für sozialverträglichen Wohnungsbau vereinbart.

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