1.2.2.5.3. Radverkehrsplan
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) bildet den rechtlichen Rahmen der Mobilitätswende. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs stellen die Grundlage laufender Planungen und Projekte der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dar. Der in § 40 MobG BE beschriebene Radverkehrsplan definiert konkrete Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen, um einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr zu gewährleisten und den Anteil des klimafreundlichen und stadtverträglichen Fahrradverkehrs am gesamten Verkehr zu steigern.
Eine hohe Netzdichte ist für den Erfolg des Verkehrsmittels Fahrrad von hoher Bedeutung. Die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen (Müller- und Schulstraße) sind Teil des Radvorrangnetzes im Radverkehrsnetz Berlins. Die Einrichtung eines geschützten Radverkehrsstreifens im Sommer 2022 ist eine Maßnahme im Sinne der Ziele des Radverkehrsplans.