Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.5.3. Radverkehrsplan

Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) bildet den rechtlichen Rahmen der Mobilitätswende. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs stellen die Grundlage laufender Planungen und Projekte der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dar. Der in § 40 MobG BE beschriebene Radverkehrsplan definiert konkrete Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen, um einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr zu gewährleisten und den Anteil des klimafreundlichen und stadtverträglichen Fahrradverkehrs am gesamten Verkehr zu steigern.

Eine hohe Netzdichte ist für den Erfolg des Verkehrsmittels Fahrrad von hoher Bedeutung. Die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen (Müller- und Schulstraße) sind Teil des Radvorrangnetzes im Radverkehrsnetz Berlins. Die Einrichtung eines geschützten Radverkehrsstreifens im Sommer 2022 ist eine Maßnahme im Sinne der Ziele des Radverkehrsplans.

1.2.2.6. Vom Bezirk beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen

1.2.2.6.1. Bereichsentwicklungsplanung

Der Bereichsentwicklungsplan des Bezirks Mitte von Berlin konkretisiert den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bezirks Mitte Der am 18.11.2004 beschlossene Bereichsentwicklungsplan stellt die Flurstücke 552 und 553 (Müllerstraße 25 / Antonstraße 47) als Kerngebiet, die Flurstücke 554 (Schulstraße 5-6 tlw.) und 51/1 (Antonstraße 46) als Allgemeines Wohngebiet dar. Die geplanten Festsetzungen für die Flurstücke an der Müllerstraße (552, 553) entsprechen den Zielen des Bereichsentwicklungsplans. Auf den Flurstücken an der Schul- bzw. der Antonstraße (554, 51/1) weichen die geplanten Festsetzungen zwar von der Darstellung der BEP ab, sind jedoch daraus entwickelbar.

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