Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.6.2. ISEK Sanierungsgebiet Müllerstraße

Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebiets Müllerstraße. Dessen Ziel es ist, die Müllerstraße als attraktives, wirtschaftliches Zentrum zu stärken, neue Potenziale durch Mitwirkung und Partnerschaften vor Ort zu erschließen und sie als Ort des Wohnens, der Bildung, der Kultur für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung der Sanierungsziele wird in diesem Gebiet das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere eingesetzt. Das Programmgebiet umfasst Flächen entlang der Müllerstraße zwischen Weddingplatz und Transvaalstraße sowie Flächen entlang der Luxemburger Straße und der Schulstraße bis zur Maxstraße.

Die wesentlichen Entwicklungsziele werden in sieben Handlungsfeldern zusammengefasst:

Handlungsfeld A: Prozesssteuerung und Beteiligung für die Verbesserung des Miteinanders und der Nachbarschaften.

Handlungsfeld B: Geschäftsstraßenmanagement.

Handlungsfeld C: Verbesserung der öffentlichen und privaten Freiflächen, Erhöhung des Grünanteils.

Handlungsfeld D: Verbesserung des öffentlichen Raums, der Straßen und der Stadtgestalt.

Handlungsfeld E: Verbesserung der Kultur- und Bildungsinfrastruktur.

Handlungsfeld F: Verbesserung des Images, Aufbau und Stärkung von Partnerschaften.

Handlungsfeld G: Stärkung des Wohnstandortes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in der Fortschreibung des ISEK Müllerstraße als Handels- & Dienstleistungsnutzung (kerngebietstypisch) dargestellt. Angrenzend sind reine Wohnnutzungen bzw. Wohnnutzungen mit Gewerbe im Erdgeschoss (im Bestand) abgebildet. Der Innenhof wird als Entwicklungsschwerpunkt dargestellt und der Maßnahme „Zentrum stärken in Hauptlagen & Nebenlagen“ zugeordnet. Für die Müller- und Antonstraße ist eine Aufwertung als Haupt- bzw. Nebenstraße vorgesehen.

1.2.2.6.3. Milieuschutz

Das Vorhaben befindet sich im Milieuschutzgebiet „Leopoldplatz“. Die soziale Erhaltungsverordnung soll eine Verdrängung der Wohnbevölkerung durch teure Modernisierungsmaßnahmen und damit einhergehende höhere Mieten im Bestand verhindern.

Die Verordnung bietet hauptsächlich einen wirksamen Schutz für bestehende Wohnung, dennoch trägt die Errichtung neuer Wohnungen zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes bei. Der Entwurf weist derzeit insgesamt etwa 6.000 m² BGF als Wohnflächen aus. Davon sollen 40% entsprechend der Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung errichtet werden sollen.

1.2.2.6.4. Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirks Mitte 2021

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Mitte wurde erstmals im Jahr 2009 erarbeitet und in seiner aktuellen Version am 17. Juni 2021 von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Mitte verabschiedet. Es dient als übergeordnetes Entwicklungskonzept für den Bezirk Mitte von Berlin und wird stetig fortgeschrieben. Sein Hauptziel besteht darin, die gesamte Einzelhandelsstruktur des Bezirks weiterzuentwickeln und insbesondere das Zentren- und Standortgefüge regelmäßig zu überprüfen und neu auszurichten.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept konkretisiert insbesondere die Zielsetzungen und Empfehlungen des Stadtentwicklungsplans Zentren 2030, indem zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren kennzeichnet. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt eine grundlegende und strategische Arbeitsgrundlage für die Bauleitplanung dar.

Die fachlichen Zielstellungen sind:

Sicherstellung einer ausgewogenen und differenzierten Versorgungsstruktur

Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung

Stabilisierung der bestehenden Stadtzentren

Schaffung einer Handlungsgrundlage für Standortentscheidungen und planerische Steuerungsprozesse

Konkretisierung der landesplanerischen Rahmensetzungen

Die Müllerstraße als Hauptzentrum mit mittlerem städtebaulichen und Einzelhandel Handlungsbedarf steht laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht mehr oder nur nachrangig im Fokus von Einzelhandelsentwicklungen, was zum Verlust von Versorgungsfunktionen und zu Trading-Down-Prozessen führen kann.

Allerdings ist die Entwicklung von zunehmenden Leerständen, ausbleibender Kundschaft bis hin zur Verödung, in Zentren mit mittlerem Einzelhandel bislang nur eingeschränkt zu erkennen, da ein stetiges Bevölkerungswachstum im Bezirk und damit auch eine konstante Nachfrage am Einzelhandelsangebot, dem entgegenwirken. Trading-Down Tendenzen sind bislang in Teilbereichen von Ortsteilzentren festzustellen, wobei die Insolvenzen mehrerer Warenhausketten und vermehrte Schließung entsprechender Filialen ein Zeichen von zunehmender Preis- und Zielgruppenpolarisierung darstellt.

Die Entwicklung der Mietpreise in den Einzelhandelslagen des Bezirks Mitte von Berlin spiegelt ein konstantes Wachstum in besten Einzelhandelslagen wider, jedoch ist zu erkennen, dass vor allem in Stadtteilzentren wie auch entlang der Müllerstraße die Mieten stark sinken.

Das Einzelhandel- und Zentrenkonzept führt für die Bewertung der Müllerstraße folgendes aus:

„Die Haupt- und die Stadtteilzentren erfahren eine differenzierte Entwicklung: Das Hauptzentrum Müllerstraße sowie die Stadtteilzentren Turmstraße und Badstraße sind vornehmlich auf die Versorgung der jeweiligen Prognoseräume ausgerichtet. Diese Versorgungsfunktion ist dabei fokussiert auf die Nahversorgung.“ (S. 46-47)

Weiterführend wird erläutert:

„Für die im Bezirk Mitte von Berlin bevölkerungsreichste Bezirksregion Wedding Zentrum ergibt sich bei einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 45.800 m² und einer Bevölkerung von 57.806 Personen, eine Verkaufsflächenausstattung in Höhe von 0,79 m² je Einwohnerin und Einwohner. Seit der Bestandserhebung 2016 verzeichnet die Bezirksregion Wedding Zentrum vor allem bei der Gesamtverkaufsfläche eine rückläufige Entwicklung, die u.a. mit der Umstrukturierung des Karstadt-Warenhauses im Zuge des Zusammenschlusses mit Galeria Kaufhof zusammenhängt. Gleichzeitig lässt sich ein Bedeutungszuwachs zentrenergänzender Funktionen zu Ungunsten von Einzelhandelsbetrieben erkennen. Der Fokus des Einzelhandelsangebotes erstreckt sich in Wedding Zentrum nahezu ausschließlich auf nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente, wobei mehr als ein Drittel auf die Warengruppe Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren entfällt. […] Während das Hauptzentrum Müllerstraße und das Stadtteilzentrum Badstraße eine über die Bezirksregion hinausgehende Versorgungsfunktion einnehmen, beschränkt sich die Versorgungsfunktion der Nahversorgungszentren Nettelbeckplatz überwiegend auf den Nahbereich.“ (S.65)

Gesamtbewertend lässt sich die Müllerstraße als ein Hauptzentrum darstellen, welches hauptsächlich Funktionen im kurzfristigen Bedarfsbereich abdeckt und sich durch ein fehlendes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich im Zentrum charakterisiert. Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in zentralen Platzlagen sowie eine adäquate Nachnutzung der real und Karstadt-Immobilien sollten als primäre Handlungsbedarfe vorgenommen werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: