Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) vom 17.06.2016 (ABI. S. 1314), stellt auf der Grundlage des Berliner Naturschutzgesetzes die Entwicklungsziele und Grundsätze in den Bereichen Naturhaushalt, Umweltschutz, Landschaftsbild, Biotop- und Artenschutz sowie Erholung und Freiraumnutzung in den Grundzügen sowie eine gesamtstädtische Ausgleichskonzeption dar.
In der Programmkarte „Biotop und Artenschutz“ liegt das Plangebiet im Biotopentwicklungsraum Innenstadtbereich für den die folgenden Entwicklungsziele und Maßnahmen genannt werden:
Erhalt von Freiflächen und Beseitigung unnötiger Bodenversiegelung in Straßenräumen, Höfen und Grünanlagen,
Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna (Hof-, Dach- und Wandbegrünung),
Kompensation von baulichen Verdichtungen,
Verwendung und Erhalt stadttypischer Pflanzen bei der Grüngestaltung sowie langfristige Bestandssicherung typisch urbaner Arten sowie die Förderung der allgemeinen Ziele gemäß der Berliner Strategie der Biologischen Vielfalt.
Die Programmkarte „Naturhaushalt und Umweltschutz“ weist das Plangebiet als Siedlungsgebiet mit dem Schwerpunkt der Anpassung an den Klimawandel sowie als Vorsorgegebiet Luftreinhaltung aus, wofür folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen genannt werden:
Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen (Entsiegelung sowie Dach-, Hof- und Wandbegrünung),
Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung,
Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes bei Entsiegelung,
Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung,
Förderung emissionsarmer Heizsysteme,
Erhaltung/Neupflanzung von Stadtbäumen, Sicherung einer nachhaltigen Pflege,
Verbesserung der bioklimatischen Situation und der Durchlüftung,
Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer Grün- und Freiflächen,
Vernetzung klimatischer Strukturen
Erhöhung der Rückstrahlung (Albedo)
Emissionsminderung
Erhalt von Freiflächen/ Erhöhung des Vegetationsanteils
In der Programmkarte „Landschaftsbild“ wird das Plangebiet als Entwicklungsraum für städtisch geprägter Räume im Innenbereich mit anliegendem Stadtplatz mit übergeordneter Bedeutung für die Stadtgliederung (Leopoldplatz) dargestellt für den folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen genannt werden:
Erhalt und Entwicklung begrünter Straßenräume; Wiederherstellung von Alleen, Promenaden, Stadtplätzen und Vorgärten
Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Gewässer; Anlage von gewässerbegleitenden Promenaden
Baumpflanzungen zur Betonung besonderer städtischer Situationen; Begrünung von Höfen, Wänden und Dächern
Betonung landschaftsbildprägender Elemente (z.B. Hangkante, historische Elemente, gebietstypische Pflanzenarten) bei der Gestaltung von Freiflächen
Schaffung qualitativ hochwertig gestalteter Freiräume bei baulicher Verdichtung
In der Programmkarte „Erholung und Freiraumnutzung“ wird das Plangebiet als Wohnquartier der Dringlichkeitsstufe II zur Verbesserung der Freiraumversorgung dargestellt. Die Versorgung von öffentlichen ist unterversorgt bzw. besteht nicht. Die Anforderungen an den öffentlichen Raum sind hoch sowie die Versorgung privater/halböffentlicher Flächen ist minimal bis durchschnittlich. Als umfangreiche Sofortmaßnahmen in öffentlichen und halböffentlichen Freiräumen; langfristige Maßnahmen in privaten Freiräumen werden genannt:
Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen
Erhalt und Erschließung vorhandener Freiflächen
Entwicklung und Qualifizierung quartiersbezogener Grün- und Freiflächen
Vernetzung von Grün- und Freiflächen
Verbesserung der Flächenaneignung und Gestaltung gemeinsam nutzbarer Freiräume
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum, einschließlich Straßenbaumpflanzungen
Wiederherstellung von Vorgartenzonen; Erhöhung des Anteils naturnah gestalteter Freiflächen
Die „Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption“ benennt keine konkreten Flächen, sondern stellt vielmehr schematisch Ausgleichssuchräume dar. Es werden die Innenstadt, zwei übergeordnete Freiraumachsen, Naherholungsgebiete und die zwei Parkringe dargestellt.
Das Plangebiet wird durch nordsüdlich verlaufende Freiraumachse durchzogen und ist als Ausgleichspotenzial „Prioritäre Flächen und Maßnahmen“ dargestellt.