Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.9. Geltendes Planungsrecht

Das Projektgebiet liegt innerhalb des am 26.08.1976 in Kraft getretenen "Bebauungsplanes III-140 für das Gelände zwischen Schulstraße, Ruheplatzstraße, Antonstraße und Müllerstraße im Bezirk Wedding“, dessen Geltungsbereich den ganzen Häuserblock samt Straßenmitten umfasst.

Die Art der baulichen Nutzung des Grundstücks Müllerstraße 25 / Antonstraße 47 (Flurstücke 552 und 553) ist als Kerngebiet (MK) nach § 7 BauNVO 1968 mit der sonstigen Festsetzung Baugrundstücke für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen „Warenhaus“, festgesetzt. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach § 17 BauNVO 1968, wonach im MK mit 4 und 5 Vollgeschossen die GRZ höchstens 1,0 und die GFZ höchstens 2,2 betragen darf.

Im Erdgeschoss rücken die Baugrenzen um 2,50 m hinter die Straßenbegrenzungslinien der Schul-, Müller- bzw. Antonstraße zurück und sind an der Kreuzung Schulstraße/Müllerstraße soweit zurückgesetzt, dass eine überdachte Eingangssituation für den U-Bahneingang entsteht. Im zweiten und dritten Vollgeschoss verlaufen die Baugrenzen entlang der Straßenbegrenzungslinie und kragen an der Kreuzung Schulstraße/Müllerstraße um 1,0 m zur Schulstraße und 1,5 m zur Müllerstraße aus. Im IV. Vollgeschoss sind für die Dachstellplätze sowie für die Doppelwenderampe Flächen für Stellplätze festgesetzt.

Darüber hinaus enthält der B-Plan III-140 Regelungen für technische Einrichtungen als Dachaufbauten, Regelungen zur Belastung von Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Die Art der baulichen Nutzung ist auf dem Grundstück in der Antonstraße 46 (Flurstück 51/1) als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Faktisch wird es jedoch als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt.

Als Maß der baulichen Nutzung sind maximal VI Geschosse, eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 festgelegt. Die Bauweise ist geschlossen. Die überbaubare Grundstücksfläche verläuft entlang der Bauflucht in der Antonstraße und hat eine Tiefe von 21,0 m. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist eine nicht bebaubare Fläche mit Pflanzbindung festgesetzt, die faktisch jedoch zu geschätzt 25-30% durch Parkplätze versiegelt und komplett unterbaut ist.

Auf dem Grundstück Schulstraße 5-6 (Flurstück 554) ist ein Kerngebiet nach § 7 BauNVO 1968 festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt VI Vollgeschosse und eine zwingende GFZ von 1,8 festgelegt. Außerdem ist eine Teilfläche mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher des Warenhauses sowie mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.

Nördlich des Projektgebietes grenzen an der Schulstraße ein Kerngebiet, weitere allgemeine Wohngebiete und eine Fläche für den Gemeinbedarf „Kindertagesstätte, Fürsorgestellen, Jugendwerkheim“ an.

Abb. 6 Auszug des Bebauungsplans III-140

Darüber hinaus enthält der B-Plan III-140 Regelungen für technische Einrichtungen als Dachaufbauten, Regelungen zur Belastung von Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Die Art der baulichen Nutzung ist auf dem Grundstück in der Antonstraße 46 (Flurstück 51/1) als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Faktisch wird es jedoch als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt.

Als Maß der baulichen Nutzung sind maximal VI Geschosse, eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 festgelegt. Die Bauweise ist geschlossen. Die überbaubare Grundstücksfläche verläuft entlang der Bauflucht in der Antonstraße und hat eine Tiefe von 21,0 m. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist eine nicht bebaubare Fläche mit Pflanzbindung festgesetzt, die faktisch jedoch zu geschätzt 25-30% durch Parkplätze versiegelt und komplett unterbaut ist.

Auf dem Grundstück Schulstraße 5-6 (Flurstück 554) ist ein Kerngebiet nach § 7 BauNVO 1968 festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt VI Vollgeschosse und eine zwingende GFZ von 1,8 festgelegt. Außerdem ist eine Teilfläche mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher des Warenhauses sowie mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.

Nördlich des Projektgebietes grenzen an der Schulstraße ein Kerngebiet, weitere allgemeine Wohngebiete und eine Fläche für den Gemeinbedarf „Kindertagesstätte, Fürsorgestellen, Jugendwerkheim“ an.

1.2.2.10. Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

An das Plangebiet grenzen andere Bebauungspläne.

Das Plangebiet überplant den südlichen Teil des am 26. August 1976 festgesetzten Bebauungsplans III-140 für das Gelände zwischen Schulstraße, Ruheplatzstraße, Antonstraße und Müllerstraße im Bezirk Wedding. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs werden Allgemeine Wohngebiete, ein Kerngebiet und Flächen für den Gemeinbedarf „Kindertagesstätte, Fürsorgestellen, Jugendwohnheim“ festgesetzt.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Müllerstraße gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes III-B1. Dieser am 10.Juni 1988 festgesetzte Bebauungsplan überschreibt ausschließlich die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung des Baunutzungsplanes sowie die des Bebauungsplans III-80 (festgesetzt am 3. September 1963 und durch den Text-Bebauungsplan III-A, vom 9.Juli 1971, auf die BauNVO 1968 umgestellt) und anderer für dieses Verfahren nicht relevanter Pläne. Entlang der Müllerstraße zwischen Luxemburger- und Triftstraße setzt er ein Kerngebiet fest, innerhalb dessen Wohnnutzungen oberhalb des ersten Vollgeschosses allgemein zulässig sind. Das zulässige Maß der Nutzung bestimmt sich jedoch weiterhin nach den zuvor zulässigen Nutzungsmaßen. Es richtet sich für das Grundstück Müllerstraße 153 / Luxemburger Straße 35 nach dem Bebauungsplan III-80, für die Grundstücke Müllerstraße 153a – 157 nach dem Baunutzungsplan, in beiden Fällen wird - bezogen auf ein gemischtes Gebiet - die Baustufe V/3 (entspricht GRZ 0,3; GFZ 1,5) festgesetzt.

Da der Bebauungsplan III-B1 nur die Nutzungsarten ändert, jedoch keine Aussagen zum Maß der Nutzung, der Bauweise, zu Straßenbegrenzungs- und Baufluchtlinien oder Baugrenzen trifft gelten die Pläne III-80, III-94 diesbezüglich fort.

Der Geltungsbereich des am 21. Oktober 1960 festgesetzten Bebauungsplan III-81 wurde größtenteils durch den Bebauungsplan III-140 überplant. Nur im Abschnitt der Schulstraße zwischen Ruheplatzstraße und Prinz-Eugen-Straße bleibt er rechtskräftig. Dort setzt er jedoch nur die Straßenverkehrsfläche fest und setzt die Straßenbegrenzungslinie in veränderter Lage fest.

Auch die in der Nähe befindlichen Bebauungspläne III-86 und III-94 (beide festgesetzt am 5.September 1966) setzen lediglich Straßenverkehrsflächen und Straßenbegrenzungslinien fest bzw. heben diese auf.

Die Bebauungspläne III-80 und III-81 wurden durch den Text-Bebauungsplan III-A auf die Regelungen der BauNVO 68 umgestellt.

Nordwestlich des Plangebiets grenzt unmittelbar der Geltungsbereich des am 5. September 1966 festgesetzte Bebauungsplan III-86 für die Müllerstraße und Schulstraße im Bereich des Leopoldplatzes im Bezirk Wedding, welcher lediglich öffentliche Straßen, Plätze und Wege festsetzt und stellenweise Straßenfluchtlinien aufhebt.

Abb. 7 Angrenzende Bebauungspläne

1.2.2.11. Planfeststellungen

Die planfestgestellten U-Bahn-Linien 6 und 9 verlaufen unterhalb der Müller- bzw. Luxemburger-/Schulstraße. Der Bahnhof Leopoldplatz ist der Umsteigebahnhof zwischen den beiden Linien. Im Kreuzungsbereich befinden sich vier Zugänge. Ein Zugang befindet sich auf dem Grundstück Müllerstraße 25 im Bereich des Eingangs an der Müller- Ecke Schulstraße. Die Fläche, bzw. der Zugang ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und einem Fahrrecht zugunsten des Unternehmensträgers und einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger belastet. Angrenzend befindet sich eine kleinere Fläche, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger belastet ist.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: