1.4.5. Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen
Vorgesehen sind Dachbegrünungen und weitere Pflanzungen, z.B.
Im Kerngebiet MK 1 sind mindestens XXX m²/XX % der Dachflächen zu begrünen, davon mindestens XXX m²/XX % intensiv.. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
(werden im weiteren Verfahren konkretisiert und ergänzt)