1.4.3.2. Verkehr
Die angrenzenden, bestehenden Straßenverkehrsflächen werden in ihrer Dimensionierung nicht verändert. Allerdings entfallen die auf dem Grundstück des Vorhabenträgers befindlichen Gehwegerweiterung entlang der Müller-, Schul- und Antonstraße, da die Baugrenzen im EG an die Straßenbegrenzungslinie heranrücken.
Die Erschließung, Anfahrt des Parkhauses und Andienung der Läden und sonstigen Einrichtungen erfolgt künftig nur noch von der Antonstraße Für die Erschließung der Tiefgarage wird vor dem Grundstück Antonstraße 46 eine neue Gehweg-überfahrt benötigt, während die bisherigen Überfahrten entbehrlich werden könnten.