Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.6.3. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein und auf dem Weg dahin bis 2030 seine Treibhausgasemissionen um 70 % gegenüber 1990 zu minimieren. Diese Ziele sind im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verbindlich festgelegt.

Zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) von 2018. Das BEK umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor allem im Sinne der hitzeangepassten und wassersensiblen Stadt (z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung bei Neubauvorhaben).

Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Programms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen. Dabei wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt.

Im vorliegend relevanten Handlungsfeld Gebäude sollen die CO2-Emissionen durch klimaneutrale Neubaumaßnahmen, energetische Bestandssanierungen (Reduktion des Energieverbrauchs und des Wärmebedarfs) und die Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung der Gebäude drastisch reduziert werden.

Eine auf den Klimaschutz ausgerichtete Bauleitplanung soll insbesondere die Möglichkeiten zur planvollen Nachverdichtung aber auch zum Erhalt von Bausubstanz nutzen und damit zusätzliche Versiegelungen vermeiden. Als strategisches Ziel wird eine stadtweite „Netto-Null-Versiegelung“ ausgegeben. Als weitere geeignete Maßnahmen werden der Einsatz von nachhaltigen, klimaschonenden Baumaterialien, etwaige Verpflichtungen zu klimaneutralen Energie- und Mobilitätsformen und ein auf Versickerung fokussiertes Regenwassermanagement angesehen.

Die benannten Klimaschutzaspekte finden im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung und es sind Vorgaben in Form von Bebauungsplanfestsetzungen bzw. ergänzende Regelungen im Durchführungsvertrag geplant.

1.2.2.7. Bereichsentwicklungsplanung

Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt keine beschlossene und somit behördenintern verbindliche Bereichsentwicklungsplanung vor.

Im Entwurf des Nutzungskonzepts (Stand Oktober 2007) werden neben dem großflächigen Gemeinbedarfsstandort mit hohem Grünanteil östlich des Halemwegs (Schule, Sport, Kita, Jugend, Gesundheit) auch die Flächen westlich des Halemwegs zwischen Toepler Straße und U-Bhf als Gemeinbedarfsfläche (Kirche und Kita) dargestellt. Dies betrifft insofern auch das Vorhabengrundstück. Im Westen und Norden sowie mittelbar im Süden grenzen Wohngebiete der Stufe W2 an. In Verlängerung des Popitzweges ist ein Grünzug im Verlauf der unterirdischen U-Bahntrasse dargestellt.

Die inhaltlichen Aussagen der Bereichsentwicklungsplanung sind im Bereich Charlottenburg Nord durch das 2017 verabschiedete integrierte Stadtentwicklungskonzept (s. u.) überholt.

Ein 2021 neu eingeleitetes Verfahren zur Erarbeitung einer Bereichsentwicklungsplanung (BEP) für den Bereich der sog. City West ist vorliegend aufgrund der räumlichen Entfernung ohne Belang.

1.2.2.8. Vom Bezirk beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: