1.2.2.4.5. Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030)
Der StEP Zentren 2030 (Senatsbeschluss vom 12.03.2019) definiert gesamtstädtisch relevante Ziele zur Zentren- und Einzelhandelsentwicklung und legt – im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan – das gesamtstädtische System hierarchisch gegliederter Zentren (Ortsteilzentren, Stadtteilzentren, Hauptzentren und Zentrumsbereichskerne) fest. Außerdem enthält der StEP Zentren stadtplanerische Steuerungsgrundsätze zur Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben und solchen mit zentrenrelevanten Sortimenten.
Im StEP Zentren 2030 wird der Standort des Einkaufszentrums Siemensstadt am Siemensdamm als dem Plangebiet am nächsten liegendes (Ortsteil-)Zentrum dargestellt.
Eine Darstellung des Einzelhandelsstandortes Halemweg erfolgt dagegen nicht, da der StEP Zentren generell keine Festlegung zu den Nahversorgungszentren trifft. Diese ergänzen die städtischen Zentren auf lokaler Ebene und die entsprechenden Entscheidungen werden auf bezirklicher Ebene getroffen.
Im Zentren- und Einzelhandelskonzept von Charlottenburg-Wilmersdorf (vgl. Kap. II.2.8) wird das Vorhabengrundstück als Bestandteil des potenziellen Nahversorgungszentrums Halemweg eingestuft.