Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.3. Landschaftsprogramm (LaPro)

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.06.2016 (ABl. S. 1314) ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben und ökologische Belange im Städtebau mit einzubeziehen.

Das LaPro stellt die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen zu den Bereichen Naturhaushalt, Umweltschutz, Landschaftsbild, Biotop- und Artenschutz, Erholung/ Freiraumnutzung sowie Ausgleichsflächen für das Land Berlin dar.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und sein unmittelbares Umfeld werden in den vier thematischen Programmplänen und in der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen formuliert:

Naturhaushalt / Umweltschutz

Der Programmplan stellt das Plangebiet als Teil des Siedlungsgebiets dar. Die Flächen nördlich des Grünzuges Halemweg werden zwar nicht als „Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel“ eingestuft, befinden sich aber innerhalb eines Vorsorgegebiets Klima, in dem u. a. folgende Ziele gelten:

  • Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume und Vernetzung von Freiflächen,
  • Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und Vermeidung von Luftaustauschbarrieren gegenüber bebauten Randbereichen,
  • Sanierung bzw. Profilierung öffentlicher Grünanlagen,
  • Erhalt bzw. Neupflanzung von Stadtbäumen und Sicherung einer nachhaltigen Pflege,
  • Verbesserung der lufthygienischen Situation,
  • Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs liegt bereits außerhalb des Vorsorgegebiets Luftreinhaltung, das die gesamte Berliner Innenstadt umfasst.

Biotop- und Artenschutz

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird dem „städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen“ zugeordnet, in dem folgende planungsrelevante Zielsetzungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind:

  • Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten, außerordentlich hohen biotischen Vielfalt,
  • Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung,
  • Entwicklung des gebietstypischen Baumbestands (insbesondere großkronige Laubbäume in Siedlungen),
  • Verbesserung der Biotopqualität in Großsiedlungen.

Landschaftsbild

Der Programmplan Landschaftsbild ordnet das Plangebiet ebenfalls dem städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen zu, für den u. a. folgende Zielsetzungen und Maßnahmen benannt werden:

  • Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung,
  • Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraumzusammenhänge,
  • Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Leitbaumarten in den Großsiedlungen,
  • Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen,
  • Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünter Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterung.

Erholung und Freiraumnutzung

In diesem Programmplan wird der Vorhabenbereich im Hinblick auf die Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung als Wohnquartier der Kategorie IV eingestuft. Die Dringlichkeitsstufe IV ist die niedrigste von vier Stufen (I – IV).

Als zielführende Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung vorhandener Freiräume werden aufgeführt:

  • Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen,
  • Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum; Vernetzung von Grün- und Freiflächen,
  • Erhöhung des privaten Freiraumes im Bereich von Zeilen- und Großformbebauung durch Mietergärten,
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.

In der Begründung zum Landschaftsprogramm werden folgende Größenrichtwerte für Grün- und Spielflächen genannt, die im Rahmen städtebaulicher Planungen anzustreben sind:

FlächeRichtwert [m²/Einw.]Erläuterung
Spielplätze auf Wohngrundstücken4 (je WE)mindestens 50 m², gemäß Bauordnung
wohnungsnahe Parkanlage6im 500 m Gehbereich; Mindestgröße 0,5 ha
siedlungsnahe Parkanlage7a) im ca. 1.000 m Gehbereich, Mindestgröße 10 ha b) im ca. 1.500 m Gehbereich oder ca. 20 min Fahrbereich, Mindestgröße 50 ha
Öffentliche Spielplätze1,5Bruttospielfläche, dies entspricht einer nutzbaren Fläche von 1 m² pro Einwohner entsprechend dem Richtwert des Kinderspielplatzgesetzes

Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption

Im Rahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. In diesen Bereichen sollen bevorzugt Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden, die zur Bewältigung von Eingriffen an anderer Stelle im Stadtgebiet erforderlich werden. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Ausgleichssuchraums, in dem Ausgleichsmaßnahmen prioritär verwirklicht werden sollen.

1.2.2.4. Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne (StEP) werden für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets zu verschiedenen sektoralen Themengebieten wie z.B. Wohnen, Soziale Infrastruktur, Verkehr, Gewerbe und Zentren erarbeitet. Sie sind „Grundlagen für alle weiteren Planungen“, konkretisieren den Flächennutzungsplan durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.

Die Stadtentwicklungspläne sind von der Gemeinde beschlossene Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.

1.2.2.4.1. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)

Der neue Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima 2.0) wurde am 20. Dezember 2022 vom Senat beschlossen. Er widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel und ist die konzeptionelle gesamtstädtische Basis, um das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 zu erreichen.

Im Vordergrund stehen Handlungsansätze mit Blick auf die zunehmende Trockenheit und Hitzebelastung sowie häufigere Starkregenereignisse, die im Zuge künftiger baulicher Entwicklung stärker zu berücksichtigen sind. Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ werden explizit Entwicklungen im Umfeld der Haltepunkte des schienengebundenen Personennahverkehrs als aktiver Beitrag zum Klimaschutz unterstützt.

Der StEP Klima enthält keine über allgemeine Ziele und Handlungsansätze hinausgehenden Aussagen für die Standortentwicklung am U-Bahnhof Halemweg.

Generell werden für Neubauten – mit Blick auf die beiden Leitthemen der „hitzeangepassten“ und „wassersensiblen“ Stadtentwicklung – Dach- und Fassadenbegrünung, Erhöhung der Rückstrahlung, Maßnahmen zur Kühlung durch Verdunstung und Regenwassermanagement als geeignete Maßnahmen benannt.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: