1.2.2.3. Landschaftsprogramm (LaPro)
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.06.2016 (ABl. S. 1314) ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben und ökologische Belange im Städtebau mit einzubeziehen.
Das LaPro stellt die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen zu den Bereichen Naturhaushalt, Umweltschutz, Landschaftsbild, Biotop- und Artenschutz, Erholung/ Freiraumnutzung sowie Ausgleichsflächen für das Land Berlin dar.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und sein unmittelbares Umfeld werden in den vier thematischen Programmplänen und in der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen formuliert:
Naturhaushalt / Umweltschutz
Der Programmplan stellt das Plangebiet als Teil des Siedlungsgebiets dar. Die Flächen nördlich des Grünzuges Halemweg werden zwar nicht als „Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel“ eingestuft, befinden sich aber innerhalb eines Vorsorgegebiets Klima, in dem u. a. folgende Ziele gelten:
- Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume und Vernetzung von Freiflächen,
- Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und Vermeidung von Luftaustauschbarrieren gegenüber bebauten Randbereichen,
- Sanierung bzw. Profilierung öffentlicher Grünanlagen,
- Erhalt bzw. Neupflanzung von Stadtbäumen und Sicherung einer nachhaltigen Pflege,
- Verbesserung der lufthygienischen Situation,
- Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs liegt bereits außerhalb des Vorsorgegebiets Luftreinhaltung, das die gesamte Berliner Innenstadt umfasst.
Biotop- und Artenschutz
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird dem „städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen“ zugeordnet, in dem folgende planungsrelevante Zielsetzungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind:
- Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten, außerordentlich hohen biotischen Vielfalt,
- Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Entsiegelung, Dach- und Wandbegrünung,
- Entwicklung des gebietstypischen Baumbestands (insbesondere großkronige Laubbäume in Siedlungen),
- Verbesserung der Biotopqualität in Großsiedlungen.
Landschaftsbild
Der Programmplan Landschaftsbild ordnet das Plangebiet ebenfalls dem städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen zu, für den u. a. folgende Zielsetzungen und Maßnahmen benannt werden:
- Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung,
- Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraumzusammenhänge,
- Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Leitbaumarten in den Großsiedlungen,
- Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen,
- Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünter Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterung.
Erholung und Freiraumnutzung
In diesem Programmplan wird der Vorhabenbereich im Hinblick auf die Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung als Wohnquartier der Kategorie IV eingestuft. Die Dringlichkeitsstufe IV ist die niedrigste von vier Stufen (I – IV).
Als zielführende Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung vorhandener Freiräume werden aufgeführt:
- Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen,
- Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum; Vernetzung von Grün- und Freiflächen,
- Erhöhung des privaten Freiraumes im Bereich von Zeilen- und Großformbebauung durch Mietergärten,
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum.
In der Begründung zum Landschaftsprogramm werden folgende Größenrichtwerte für Grün- und Spielflächen genannt, die im Rahmen städtebaulicher Planungen anzustreben sind:
Fläche | Richtwert [m²/Einw.] | Erläuterung |
Spielplätze auf Wohngrundstücken | 4 (je WE) | mindestens 50 m², gemäß Bauordnung |
wohnungsnahe Parkanlage | 6 | im 500 m Gehbereich; Mindestgröße 0,5 ha |
siedlungsnahe Parkanlage | 7 | a) im ca. 1.000 m Gehbereich, Mindestgröße 10 ha b) im ca. 1.500 m Gehbereich oder ca. 20 min Fahrbereich, Mindestgröße 50 ha |
Öffentliche Spielplätze | 1,5 | Bruttospielfläche, dies entspricht einer nutzbaren Fläche von 1 m² pro Einwohner entsprechend dem Richtwert des Kinderspielplatzgesetzes |
Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption
Im Rahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. In diesen Bereichen sollen bevorzugt Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden, die zur Bewältigung von Eingriffen an anderer Stelle im Stadtgebiet erforderlich werden. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Ausgleichssuchraums, in dem Ausgleichsmaßnahmen prioritär verwirklicht werden sollen.