Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.4.2. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Der StEP Mobilität und Verkehr 2030 wurde am 2.03.2021 als strategischer, verkehrspolitischer Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen. Zentrale Zielsetzung des StEP MoVe ist es, den Anteil des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) an allen zurückgelegten Wegen von heute 74 % auf 82 % im Jahr 2030 weiter zu steigern und die Stadt durch nachhaltige Mobilitätsangebote lebenswerter, umweltverträglich, klimaschonend und sozial gerecht zu entwickeln.

Die im Rahmen des StEP Verkehr erarbeitete und ständig fortgeschriebene Klassifizierung des übergeordneten Berliner Straßennetzes stellt den Heckerdamm im aktuellen Bestandsplan (Oktober 2023) als ergänzende Straßenverbindung (Stufe IV) dar, während den übrigen Erschließungsstraßen im Umfeld des Plangebiets (Halemweg, Toeplerstraße, Heilmannring…) keine überörtliche Bedeutung zukommt. Im Planungshorizont bis 2030 sind an dieser Einstufung keine Änderungen vorgesehen (Karte „Übergeordnetes Straßennetz – Einstufung 2030“, Stand 01/2023).

1.2.2.4.3. Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030)

Der StEP Wirtschaft 2030 wurde am 30.04.2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er zielt darauf ab, die zukünftige gewerbliche Entwicklung Berlins zu steuern und Flächen für unterschiedlichste Formen von Produktion in der Stadt zu sichern.

Die gesamte Siedlung Charlottenburg Nord befindet sich innerhalb eines im räumlichen Leitbild des StEP Wirtschaft 2030 schematisch dargestellten Vorzugsraums für zusätzliche Flächenangebote innenstadtaffinen Gewerbes. Die räumlich konkreteren Konzeptpläne des StEP treffen aber keine weiteren Aussagen und das Gebiet wird nicht als produktionsgeprägter Bereich eingestuft. Derzeit erfolgt eine Fortschreibung des StEP Wirtschaft und parallel des StEP Wohnen, um eine abgestimmte Flächenkulisse darzustellen.

1.2.2.4.4. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Der am 20.08.2019 vom Senat beschlossene StEP Wohnen 2030 ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Wohnungsbauentwicklung im Land Berlin. Der StEP Wohnen sieht bis zum Jahr 2030 einen Neubaubedarf von knapp 200.000 Wohnungen, von denen die Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen soll.

Um diesen Neubaubedarf zu decken, weist der StEP Wohnen Potenziale an vielfältigen Standorten nach und definiert Schwerpunkträume für den Wohnungsneubau. Auch im Bereich Halemweg werden langfristig aktivierbare Neubaupotenziale gesehen. Im räumlichen Leitbild (Karte „räumliche Schwerpunkte“) ist östlich des U-Bahnhofs Halemweg symbolisch ein Wohnungsneubaustandort der Kategorie „mehr als 200 Wohneinheiten“ dargestellt.

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