Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.8.1. Stadtumbau / Integriertes Stadtentwicklungskonzept Charlottenburg Nord

Charlottenburg-Nord ist seit 2017 Kulisse des Programms Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (Stadtumbau). Das Programm soll in den nächsten Jahren, mit verschiedenen baulichen Maßnahmen zur positiven Veränderung des Stadtteils beitragen.

In einem ersten Schritt wurde ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK zeigt als Grundlagenkonzept die städtebaulichen Stärken und Schwächen des Stadtteils auf und leitet daraus Entwicklungsperspektiven und konkrete Maßnahmenvorschläge ab. Das ISEK wurde vom Bezirksamt beschlossen und dient als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des Stadtteils in den nächsten Jahren.

Im ISEK werden vor allem die Entwicklung des Charlottenburger Nordens zu einem attraktiven Wohnstandort im Grünen sowie die Stärkung des Nahversorgungszentrums Halemweg für die ortsnahe Versorgung sowie die Qualifizierung und der Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur als für das vorliegende Bebauungsplanverfahren relevante Ziele der nachhaltigen Erneuerung benannt.

Die im ISEK enthaltenen Projekte und Maßnahmen (s.u.) werden seit 2017 mit Städtebaufördermitteln umgesetzt. Als Voraussetzung dafür beschloss der Berliner Senat am 29. August 2017 die Aufnahme des Gebiets in die Kulisse der Stadtumbau-Förderung gemäß § 171b BauGB.

1.2.2.8.2. Soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Jungfernheide (Milieuschutz)

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2021 beschlossen, für das Gebiet „Jungfernheide“ eine Milieuschutzverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 22. Juni 2021 ist diese am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Die Soziale Erhaltungsversordnung dient dazu, in einem Gebiet aus städtebaulichen Gründen die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten und die dortigen Bewohner und Bewohnerinnen vor Verdrängungsprozessen (z.B. durch „Luxussanierungen“, Nutzungsänderungen von Wohnraum zu Gewerbe oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen) zu schützen.

Das Soziale Erhaltungsgebiet Jungfernheide umfasst die Wohnbauflächen zwischen Heckerdamm bzw. Toeplerstraße im Norden, Halemweg im Osten, Siemensdamm im Süden und Jungfernheideweg bzw. ehemalige Trasse der Siemensbahn im Westen und damit auch den Vorhabenbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs.

Im Sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen der Rückbau (Abriss und Teilabriss), die Änderung (z. B. Modernisierungsmaßnahmen) oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung gemäß § 173 BauGB durch das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung. Dies gilt auch, wenn das Vorhaben gemäß Berliner Bauordnung verfahrens- bzw. genehmigungsfreigestellt ist. Die bauliche Änderung gewerblich genutzter Räume und Gebäude sowie der Neubau ist vom sozialen Erhaltungsrecht aber nicht erfasst.

1.2.2.8.3. Städtebauliches Konzept für das lokale Zentrum Jungfernheide / Halemweg (Projekt im Fördergebiet Charlottenburger Norden)

Die Flächen des Schulkomplexes östlich des Halemwegs werden zurzeit umstrukturiert und die dabei freiwerdenden Flächen bieten Potenziale für den Wohnungsbau; gleichzeitig bestehen aber auch bei anderen Infrastruktureinrichtungen Erweiterungswünsche und Zusatzbedarfe.

Der öffentliche Raum weist erheblichen funktionalen und gestalterischen Aufwertungsbedarf auf: Das Wegenetz innerhalb des Zentrums ist unübersichtlich, Straßen und Parkraum dominieren, attraktive Aufenthaltsorte fehlen.

2019 ließ der Bezirk im Rahmen eines konkurrierenden Gutachterverfahrens mit drei beauftragten Planungsbüros deshalb ein städtebauliches Gesamtkonzept für das lokale Zentrum Jungfernheide/Halemweg erarbeiten.

Darin wurden neben zusätzlichen Wohngebäuden und zwei neuen Kitastandorten Möglichkeiten für die Erweiterung des Stadtteilzentrums, der Bibliothek, des Jugendclubs und die Integration von Freizeitsportflächen betrachtet.

Der Siegerentwurf der Büroarbeitsgemeinschaft Studio Schulz Granberg mit bbz Landschaftsarchitekten wurde am 30. September 2020 von der Jury ausgewählt.

Nach dem Leitbild „Urbanität light“ werden darin die Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur entlang eines künftig verkehrsberuhigten Halemwegs gebündelt. Sie sind in entsprechenden Funktionsgebäuden, teilweise mit darüber liegender Wohnnutzung untergebracht und bilden einzelne Hochpunkte aus.

Östlich des Halemwegs sind ein Bildungs- und Kulturzentrum mit Stadtteilbibliothek, Kiezgalerie, Kunstgarten, Musik- und Volkshochschule sowie das Stadtteilzentrum vorgesehen, dahinter sollen Wohngebäude entstehen, die zwischen den versetzt in Nord-Süd-Richtung angeordneten Zeilenbauten ruhige Wohnhöfe mit viel Platz für nachbarschaftliche Aktivitäten ausbilden.

Einkaufsmöglichkeiten werden (bestandsorientiert) nördlich des U-Bahnhofs konzentriert und für den Geltungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird die Unterbringung eines größeren Lebensmittelmarktes und ergänzender Ladengeschäfte in einem eingeschossigen, rückwärtig an den Bestandsbaukörper anschließenden Neubau vorgesehen.

Ein zusätzliches Wohngebäude dahinter, wird aus Richtung Westen erschlossen und ist auf eine Mitnutzung des angrenzenden Parkplatzes (Wohngebäude Halemweg 13-15) ausgelegt. Im Erdgeschoss sind in Verlängerung der nördlich anschließenden bestehenden Ladenpassage ebenfalls einzelne Ladengeschäfte (mit Zugang aus Richtung Osten) angedacht und eine durchgehende Wegeverbindung zum südlichen Grünzug im Bereich des U-Bahnhofs.

Der heutige öffentliche Parkplatz nördlich des Vorhabengrundstücks soll ebenfalls einer Neubebauung weichen, dort könnte auf Teilflächen ein Gesundheitszentrum entstehen und daneben weitere Aufenthaltsbereiche und Spielflächen bereitgestellt werden.

Der Entwurf bildet die Entscheidungsgrundlage für den Bezirk zur Weiterentwicklung des Zentrums und für die weiteren Planungsschritte.

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