Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.2.10. Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Baunutzungsplan

Im Westen, Norden und Süden des Vorhabengrundstücks gilt als planungsrechtliche Grundlage weiterhin der Baunutzungsplan vom 28. Dezember 1960 (siehe oben). Die Flächen südlich des Heckerdamms bis fast zum Siemensdamm sind im Baunutzungsplan großflächig als allgemeine Wohngebiete der Baustufe III/3 festgesetzt.

Bebauungspläne VII-63a und VII-63a-1B

Die östlich des Halemwegs unmittelbar an das Vorhabengebiet angrenzenden Flächen sind Bestandteil des Bebauungsplans VII-63a, dessen Geltungsbereich den gesamten Bereich zwischen Heckerdamm und Grünzug Halemweg umfasst.

Der am 7. Januar 1973 festgesetzte Bebauungsplan VII-63a (GVBl. Nr. 9, S. 224) setzt eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule, Schulsport, Jugendfreizeitheim, Gesundheitsfürsorgestelle, Stadtbücherei und Kindertagesstätte“ fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 bestimmt.

Der Bebauungsplan VII-63a schaffte seinerzeit die Rechtsgrundlage zur Errichtung des dort bestehenden – derzeit im Umbau befindlichen – Schulkomplexes.

Ein 2016 eingeleitetes Bebauungsplanverfahren (B-Plan VII 63a 1B) für die nördlichen Teilflächen, zielte darauf ab, in Ergänzung des bestehenden Bebauungsplans, die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der schulischen Sportanlagen auch für außerschulische Sport- und Spielzwecke zu schaffen und damit bestehende Sportflächendefizite im Bezirk zu mindern.

Der (einfache) Bebauungsplanentwurf VII 63a 1B ruht seit Durchführung der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Jahr 2016.

Bauvorhaben Schulstandort

Auf dem Grundstück östlich des Halemwegs entsteht seit 2017 der Neubau des Oberstufenzentrums für Sozialwesen (Anna-Freud-Schule) mit einer Dreifach-Sporthalle einschließlich der erforderlichen Sportaußenflächen und Außenanlagen.

Der Neubau erfolgt auf den freigemachten Flächen der ehemaligen Poelchau-Schule, die 2015 an einen anderen Standort gezogen ist. Nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes soll das alte Gebäude der Anna-Freud-Schule ebenfalls abgerissen werden und an seiner Stelle städtische Wohnungen entstehen sowie zusätzliche Infrastrukturbedarfe gedeckt werden (siehe -> „städtebauliches Konzept für das lokale Zentrum Jungfernheide/Halemweg“).

1.2.2.11. Landschaftspläne

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden in drei Teilräumen die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in festgesetzten Landschaftsplänen (Text, Karte und Begründung) konkretisiert. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines solchen Landschaftsplans.

1.2.2.12. Planfeststellungen

Bei dem in unmittelbarer Nachbarschaft südlich vom Vorhabengrundstück liegenden U-Bahnbauwerk (Flurstück 32/155) handelt es sich um eine in Betrieb befindliche, planfestgestellte Bahnanlage. Dort verläuft die U-Bahnlinie U7. Die Station Halemweg befindet sich auf Höhe des Plangebietes. Die Entfernung von der Gleistrasse zur Grundstücksgrenze beträgt etwa 7 bis 8 m, weshalb im Bebauungsplanverfahren Anforderungen an den Schutz baulicher Anlagen vor Erschütterungen zu beachten sind.

Die vom Bahnbetrieb ausgehenden Erschütterungsemissionen wurden im Rahmen einer Fachuntersuchung ermittelt und bewertet (siehe Kapitel IV.5).

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: