1.2.2.8.4. Zentren- und Einzelhandelskonzept
Im bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept (Fachuntersuchung von 2020) wird der Einzelhandelsstandort Halemweg als potenzielles Nahversorgungszentrum eingestuft, d.h. er soll zu einem Nahversorgungsstandort mit zentrenergänzenden Nutzungen in wohngebietsintegrierter, zentraler Lage entwickelt werden. Nach Einschätzung der Sachverständigen kann der Standort diese Aufgabe derzeit nur sehr eingeschränkt erfüllen und es wird erheblicher funktionaler und gestalterischer Aufwertungsbedarf gesehen.
Generell sollen in Nahversorgungszentren i. d. R. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment nur bis unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit (800 m² Verkaufsfläche) zugelassen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 4-79 VE berücksichtigt mit seinen geplanten Festsetzungen die benannten Grundsätze und Zielstellungen.