Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.6.1. Zulässigkeit von Werbeanlagen

Die Zulässigkeit von Werbeanlagen soll auf die Stätte der Leistung sowie räumlich auf das erste Vollgeschoss (Erdgeschoss) und jeweils die Ostseite der Gebäude beschränkt sowie wechselndes oder bewegtes Licht für Werbeanlagen ausgeschlossen werden. Die nachfolgende textliche Festsetzung erfolgt auf der Grundlage von § 12 Abs. 3 AGBauGB i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.

6.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung im ersten Vollgeschoss und jeweils nur an den nach Osten ausgerichteten Fassaden der Gebäude zulässig. Wechselndes oder bewegtes Licht für Werbeanlagen ist unzulässig.

Mit den benannten Einschränkungen wird dem Schutzanspruch vorhandener und künftiger Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung getragen und im Sinne des Rücksichtnahmegebots sichergestellt, dass erhebliche Belästigungen durch Lichtimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (z. B. durch Leuchtreklame, die unmittelbar in die Fenster oder Außenwohnbereiche von Wohnungen strahlt) vermieden werden. Die für eine Erkennbarkeit der Ladengeschäfte, Gastronomiebetriebe bzw. einzelne Büro- und Dienstleistungsnutzungen notwendigen und üblichen Werbeanlagen, z. B. in Form von Lichtreklame, bleiben zulässig.

1.4.7. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

Denkmalstatus vorhandener Gebäude und Lage im Denkmalbereich

Der Denkmalstatus des bestehenden Gebäudekomplexes (in das Berliner Denkmalverzeichnis mit der Obj.-Dok.-Nr. 09040505,T,004 eingetragenes Baudenkmal) wird nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf übernommen und ist durch ein Symbol in der Planzeichnung kenntlich gemacht.

Ergänzend wird eine nachrichtliche Übernahme in Textform aufgenommen, aus der hervorgeht, dass das Plangebiet vollständig in der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Wohnsiedlung Charlottenburg Nord“ (Obj.-Dok.-Nr.: 09040505,T) liegt.

Darüber hinaus besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Erfordernis zur Kennzeichnung von Flächen oder zur nachrichtlichen Übernahme von weiteren Festsetzungen, die auf der Grundlage anderer gesetzlicher Vorschriften getroffen wurden.

Außerkrafttreten bisheriger Regelungen

Nicht zuletzt hat der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf eine Aussage über die Aufhebung der bisherigen Rechtsnorm/der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu treffen. Dies erfolgt mittels nachfolgendem Hinweis und betrifft vorliegend die bisher geltenden Festsetzungen des Baunutzungsplans in Verbindung mit den Vorschriften der Berliner Bauordnung von 1958 (BO 58).

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

1.4.8. Flächenbilanz

Bezeichnung Flächengröße (gerundet)Nutzungsmaße
Geltungsbereich = Baugebietsfläche3.084 m²
zulässige Grundfläche = überbaubare Grundstücksfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO2.195 m² (zzgl. vortretende Bauteile)GRZ 0,71 (GRZ 0,73)
zulässige Geschossfläche 8.830 m² (zzgl. GF vortretender Bauteile)GFZ 2,86 (GFZ 2,9)
insg. versiegelbare Flächen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO („Zweit-GRZ“)2.467 m²0,8 (= Kappungsgrenze BauNVO)
Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: