Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung kapitelbezogen

1.2.4.4. Verkehrsflächen, Erschließung

Zur Erschließung der Baugebiete ist eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz erforderlich. Daher sollen, zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung der allgemeinen Wohngebiete, öffentliche Straßenverkehrsflächen (Kopenhagener Straße, Tollerstraße, Straße 78, Straße 33, Planstraßen A, B und C) festgesetzt werden.

Tollerstraße

Das Flurstück 13 der Flur 145 ist mit einer Breite von 12 m bereits als öffentliches Straßenland gewidmet und Bestandteil der Tollerstraße (siehe Planzeichnung). Gegenwärtig ist dieser Teilabschnitt der Tollerstraße Teil des Betriebsgeländes der Berliner Ausbau GmbH und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Straßenabschnitt ist nicht hergestellt und derzeit ungenutzt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll das bereits als Straßenland gewidmete Flurstück im Zuge der Planung als öffentliche Verkehrsfläche bestätigt werden. Die Tollerstraße soll das Plangebiet an das umliegende Straßennetz anbinden und die anliegenden Grundstücke erschließen. Die planungsrechtliche Sicherung des Teilabschnitts dient weiterhin der Anbindung der Tollerstraße an die Planstraße A.

Planstraße A

Die Planstraße A dient der Anbindung der Baugebiete des Bebauungsplanentwurfs an die Kopenhagener Straße als Teil des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes sowie der Erschließung der an sie angrenzenden Baugebiete.

Die geplante Straße soll auf dem Flurstück 29 der Flur 145 angeordnet werden. Die vorgesehene Verortung soll folgenden Aspekten Rechnung tragen:

Die Planung berücksichtigt das bereits im Jahr 1985 im Liegenschaftskataster als sogenannte Straße 33 angelegte, seit den 1990er Jahren jedoch ungewidmete Flurstück 29 der Flur 145,

die städtebauliche Intention folgt der klaren Struktur der Straßennetzplanung, die sich anhand der nördlich angrenzenden Blockstruktur ablesen lässt und

es erfolgt eine Anordnung der künftigen Erschließung in diesem Bereich ohne in Privateigentum einzugreifen. Auf diese Weise kann der Eingriff in Privateigentum minimiert werden.

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