Die Planstraße A dient der Anbindung der Baugebiete des Bebauungsplanentwurfs an die Kopenhagener Straße als Teil des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes sowie der Erschließung der an sie angrenzenden Baugebiete.
Die geplante Straße soll auf dem Flurstück 29 der Flur 145 angeordnet werden. Die vorgesehene Verortung soll folgenden Aspekten Rechnung tragen:
Die Planung berücksichtigt das bereits im Jahr 1985 im Liegenschaftskataster als
sogenannte Straße 33 angelegte, seit den 1990er Jahren jedoch ungewidmete Flurstück 29 der Flur 145,
die städtebauliche Intention folgt der klaren Struktur der Straßennetzplanung, die sich anhand der nördlich angrenzenden Blockstruktur ablesen lässt und
es erfolgt eine Anordnung der künftigen Erschließung in diesem Bereich ohne in Privateigentum einzugreifen. Auf diese Weise kann der Eingriff in Privateigentum minimiert werden.